Gefährliche Baustelle
Hausbau / Bauplanung: Die eigenen vier Wände sind der Traum der meisten Bundesbürger. Endlich müssen die Kinder beim Spielen keine Rücksicht mehr auf die Nachbarn nehmen. Die Musik darf auch mal ein wenig lauter sein - und das lang ersehnte Haustier kann einem niemand mehr verwehren. Für den Bau eines Eigenheims müssen viele allerdings umfangreiche finanzielle Verpflichtungen eingehen, die sie oft ans wirtschaftliche Limit bringen. Zum finanziellen Desaster kann ein Bauprojekt werden, wenn ein Bauherr für ein Unglück auf der Baustelle haften muss und nicht ausreichend abgesichert ist.
Warnhinweise auf der Baustelle oft nicht ausreichend
"Viele Bauherren denken noch immer, dass ein Warnschild sie von allen Haftungsfragen entlastet", warnt Peter Meier von der Nürnberger Versicherung. Doch mit dem Hinweis "Betreten der Baustelle verboten" sei es längst nicht immer getan. Beispielsweise deshalb, weil insbesondere Kinder oft nicht einschätzen können, in welcher Gefahr sie sich auf einer Baustelle befinden. Bauherren sollten eine Baustelle also gut absperren. Vor allem aber benötigen sie eine Bauherren-Haftpflichtversicherung. Denn wer baut, kann sogar ohne direktes Verschulden haftbar gemacht werden. Etwa wenn angelieferte Dachziegel den Straßenverkehr behindern und einen Motorradfahrer zu Fall bringen, weil er das Hindernis zu spät erkennt. Arztkosten und Verdienstausfall können dann dem Bauherren in Rechnung gestellt werden. Denn er ist für die Sicherheit auch vor der Baustelle verantwortlich.
Absicherung bei Feuer, Unwetter und Diebstahl
Gegen Feuer, Unwetter und Diebstahl sind Bauherren genauso machtlos wie das Bauunternehmen und der Bauleiter. Vor den finanziellen Folgen schützen in diesen Fällen die Feuerversicherung und die sogenannte Bauleistungsversicherung. Gemeinsam mit der Bauherren-Haftpflichtversicherung bilden sie den "Nürnberger RohbauSchutz", der während der gesamten Bauphase Sicherheit bietet. Die Bauleistungsversicherung beispielsweise begleicht Schäden an Bauleistungen, Baustoffen und -teilen sowie an Außenanlagen, die durch ungewöhnlich heftige Niederschläge, Ungeschick oder Fahrlässigkeit der Bauhandwerker und durch Vandalismus von Unbekannten eintreten.
Foto: djd/Nürnberger Versicherung/Getty