Hausbautipps24 - Der Hausbau
Im Abschnitt Hausbau informieren wir Sie über den Hausbau selbst, beginnend mit der Bauplanung, die entscheidend dafür ist, welche Bauweise gewählt werden soll und endend mit dem Innenausbau. Zusätzlich können Sie unsere kostenlosen Online Ratgeber für viele Teilbereiche des Hausbaus nutzen. Informationen über Massivhaus, Fertighaus oder Holzhaus verbinden sich mit Grundlagen der ökologischen Bauweise und Hinweisen auf das barrierefreie Bauen. Den wichtigen Artikeln über die Außenanlagen, wie Garage, Carport, Swimingpool, Wintergarten, Terrasse und Balkon folgen Infos über Baustoffe, Bauteile und Dämmstoffe, sowie Neuheiten von Dach und Keller. Im Rahmen der Haustechnik erhalten Sie ausführliche Informationen über Elektroarbeiten, Heizungstechnik, Sanitärinstallation und Sicherheit beim Hausbau. Die Möglichkeiten zur Anforderung von Haus-Katalogen beschließen den Abschnitt Hausbau.
Gestiegenes Sicherheitsbedürfnis
Hausbau / Sicherheit: Die dramatisch angestiegenen Einbruchszahlen der letzten Jahre mit einem bundesweiten Plus von 9,9 Prozent allein 2015 sorgen bei den Bundesbürgern für Verunsicherung. Die wachsende Bedrohung und das gestiegene Sicherheitsbedürfnis haben nicht zuletzt dafür gesorgt, dass der Staat inzwischen entsprechende Maßnahmen fördert. Dies erfolgt auch 2017 wieder über das KfW-Programm "Altersgerecht umbauen". Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass das Angebot von einem Fachunternehmen stammt und die Systeme bestimmte DIN-Normen erfüllen. Das Angebot muss zunächst bei der KfW eingereicht und von dieser genehmigt werden, erst dann kann die Maßnahme durchgeführt werden. Mehr Informationen zu den Förderungen gibt es beispielsweise unter abus.com.Ökologisch und ökonomisch sinnvoll
Bauweise / Ökologisches bauen: Alter Öltank raus - neue Pelletheizung rein: Das Heizen mit Holzpellets wird immer beliebter, ist es doch ähnlich komfortabel wie mit fossilen Techniken, aber gleichzeitig auch gut fürs Klima. Nach Angaben des Deutschen Pelletinstituts (DEPI) in Berlin konnte jüngst die 400.000ste Pelletfeuerung in Deutschland installiert werden.Rauchmelder-Pflicht endlich auch in Berlin und Brandenburg
Hausbau / Sicherheit: Nicht nur jede Wohnung, sondern auch jeder einzelne Wohnraum soll mit den Alarm gebenden "Lebensrettern" ausgestattet werden Berlin und Brandenburg sind zwei der letzten Bundesländer, die in ihren Bauordnungen eine Rauchmelder-Pflicht verankert haben. Einzig unrühmliche Ausnahme bleibt Sachsen, wo eine allgemeine Regelung immer noch aussteht. In der Bundeshauptstadt und in Brandenburg geht man noch einen Schritt weiter als anderswo: Nicht nur Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure, sondern alle Wohnräume sollen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Seit Juli 2016 gilt das für alle Neubauten bereits in Brandenburg und ab Januar 2017 auch in Berlin; bis Ende 2020 sind zudem bestehende Gebäude nachzurüsten.Monolithischer Mauerziegel mit natürlicher Füllung aus Nadelholzfasern
Hausbau Baustoffe / Ziegel: Wohngesund bis in den Kern: Mit dem neuen „Unipor W07 Silvacor“ entsteht in Hammelburg (Bayern) das Außenmauerwerk eines besonderen Einfamilienhauses. Das Dämmstoff-Herz des gefüllten Mauerziegels besteht zu 100 Prozent aus nachwachsenden Nadelholzfasern. Mit dieser nachhaltigen Wandbaustoff-Lösung lässt sich energetisch hochwertiges Mauerwerk bis hin zum Passivhaus-Standard errichten. Neben bauphysikalischen Vorteilen – wie etwa Wärmeschutz, Schallschutz und Tragfähigkeit – überzeugt der „grüne“ Mauerziegel auch durch seine einfache Verarbeitung.So wird das Bauen schneller, genauer und kostengünstiger
Hausbau / Bauplanung: Die Bauwerksdatenmodellierung, auch Building Information Modeling genannt, stellt Baupläne dreidimensional und selbsterklärend dar und ergänzt sie um zusätzliche Informationen wie technische Spezifikationen und Anforderungen, Baukosten oder Zeitabläufe. Die Vorteile: Alle Informationen liegen digital vor und werden in gemeinsamen Modellen anschaulich zusammengeführt. Während der Messe BAU vom 16. bis 21. Januar 2017 in München stellen die Forscher auf der Sonderschau »Fraunhofer StadtLabor – mit Forschung und Entwicklung Lebensräume gestalten« der Fraunhofer-Allianz Bau ihre Projekte rund um BIM vor.Die Bezahlung
Die Vergütung und Bezahlung des Bauunternehmers führt in der Praxis immer wieder zu Streitigkeiten, wenn die entsprechenden Regelungen im Bauvertrag nicht eindeutig formuliert worden sind. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Vergütung zu regeln. In den meisten Fällen wird im privaten Hausbau die Abrechnung nach Einheitspreisen oder die Pauschalpreisvereinbarung angewandt. Für kleinere Baumaßnahmen ist auch eine Stundenlohnvergütung gebräuchlich. Insgesamt gesehen wird zwar immer noch der Einheitspreis am häufigsten verwandt, allerdings geht die Tendenz immer mehr zum Pauschalpreis.
Bei nicht klar erkennbarer Auftragserteilung (z.B. mündlicher Verabredung) können trotzdem Vergütungsansprüche entstehen. Nach den gesetzlichen Vorschriften hat dann der Bauunternehmer Anspruch auf die ortsübliche Vergütung für die erbrachte Leistung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Fälligkeit der Zahlung
Laut BGB ist eine Vergütung an den Bauunternehmer erst mit Abnahme des Bauwerks fällig. Dies bedeutet, das die Baumaßnahmen beendet sind und das Bauwerk an den Auftraggeber fertig übergeben wurde. Das BGB lässt jedoch aufgrund der normalerweise recht langen Dauer eines Hausbaus zu, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Vereinbarung von Abschlagszahlungen eingeräumt werden muss. Neben dem vereinbarten Preismodell sollte daher im Bauvertrag auch detailliert festgelegt werden, wann und bei welchem Baufortschritt Abschlagszahlungen geleistet werden müssen. Als Anhalt mag da die Vorschrift über Abschlagszahlungen im Rahmen der Makler- und Bauträgerverordnung gelten.
Die Vergütung nach Einheitspreisen
Um dieses Preismodell anwenden zu können, ist es zwingend erforderlich ein detailliertes Bau- und Leistungsverzeichnis als Vertragsbestandteil vorliegen zu haben.
Der Einheitspreisvertrag sieht vor, dass die zu erbringenden Leistungen zu Einheitspreisen (z.B. qm, Gewicht, Stück oder Menge) festgelegt und dann nach den tatsächlich erbrachten Werten (gemäß Aufmaß) abgerechnet werden. Mengenänderungen gegenüber der Bau- und Leistungsbeschreibung sind daher rechtzeitig zwischen Bauherrn und Bauunternehmer neu (schriftlich) zu vereinbaren. Im Bauvertrag ist aufzunehmen, dass die Einheitspreise auch über die vereinbarte Bauzeit hinaus gültig sind. Da fast alle Bauvorhaben mit Problemen der Zeitüberschreitung zu kämpfen haben, käme es sonst zu Preiserhöhungen, die der Bauherr nicht zu verantworten hat.
Die Pauschalpreisvereinbarung
Im Rahmen eines Pauschalpreisvertrages hat der Bauunternehmer die Aufgabe, ein im Bauvertrag exakt definiertes Bauwerk gegen eine feste pauschale Vergütung zu errichten. Voraussetzung dafür ist, dass sämtliche Leistungen im Bau- und Leistungsverzeichnis so genau wie möglich beschrieben werden. Nur so kann der Pauschalpreis exakt festgesetzt werden. Preisänderungen dürfen nur dann erfolgen, wenn eine nachträgliche Veränderung des beschriebenen Bausolls vom Bauherren gewünscht wird. In der Praxis unterscheidet man zwischen Detailpauschalpreis und Globalpauschalpreis.
Das Mengenrisiko liegt also immer beim Bauunternehmer, der eine Anpassung der Preise nur dann verlangen kann, wenn sich die Mengen nach dem Vertragsabschluss, aus welchen Gründen auch immer, erheblich verändern. Nach einem Urteil des BGH können nur Mengenabweichungen von mehr als 20 % zu einer Anpassung führen.
Die Stundenlohnvergütung
Eine Stundenlohnvergütung wird heute in der Regel nur noch für kleinere Bauarbeiten wie Renovierungen und Reparaturen vereinbart. Bei einer Stundenlohnvergütung hat der Auftraggeber keinerlei Einfluss auf die Effizienz der geleisteten Stunden.
Sonstige Preisarten
Wie oben bereits beschrieben, sind die verbreitetsten Preisarten beim Hausbau der Pauschal- und der Einheitspreis. Daneben gibt e aber für bestimmte Situationen Bauverträge, die auch andere Preisarten zulassen.
Diese Preisvereinbarungen gibt es in folgenden Formen:
GMP-Verträge (garantierter Maximalpreis)
Regieverträge (auf Stundenlohnbasis)
PPP-Verträge ( meist bei öffentlichen Auftraggebern)
Für den Bauherren von heute, der sein Ein- oder Zweifamilienhaus ohne größere Komplikationen errichten will, sollte der Bauvertrag immer die Bau- und Leistungsbeschreibung beinhalten und auf dieses Basis ein Pauschalpreis vereinbart werden.
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