Hausbautipps24 - Der Hausbau

Im Abschnitt Hausbau informieren wir Sie über den Hausbau selbst, beginnend mit der Bauplanung, die entscheidend dafür ist, welche Bauweise gewählt werden soll und endend mit dem Innenausbau. Zusätzlich können Sie unsere kostenlosen Online Ratgeber für viele Teilbereiche des Hausbaus nutzen. Informationen über Massivhaus, Fertighaus oder Holzhaus verbinden sich mit Grundlagen der ökologischen Bauweise und Hinweisen auf das barrierefreie Bauen. Den wichtigen Artikeln über die Außenanlagen, wie Garage, Carport, Swimingpool, Wintergarten, Terrasse und Balkon folgen Infos über Baustoffe, Bauteile und Dämmstoffe, sowie Neuheiten von Dach und Keller. Im Rahmen der Haustechnik erhalten Sie ausführliche Informationen über Elektroarbeiten, Heizungstechnik, Sanitärinstallation und Sicherheit beim Hausbau. Die Möglichkeiten zur Anforderung von Haus-Katalogen beschließen den Abschnitt Hausbau.


Busch Jalousiecontrol II und Busch Timer

Solo Komforttimer Intuitiver Bedienkomfort und neue Automatikfunktionen

Hausbau / Elektroinstallation:  Intuitiver Bedienkomfort, noch mehr Funktionalität, ein elegantes, flaches Design und zusätzliche Komfort-Features zeichnen die neue Generation der Busch-Jaeger Bedienelemente für die Steuerung von Jalousien, Rollläden und Markisen aus.

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Schneller Einzug ins Massivhaus

Schneller Einzug ins Massivhaus Hausbau / Massivhaus:  Rund 80 Prozent der Deutschen wünschen sich ein Stein-auf-Stein gebautes Massivhaus. Wer als Bauherr schnell einziehen möchte, braucht auf diesen Traum nicht zu verzichten. Er muss weder auf ein gebrauchtes Objekt zurückgreifen, das nicht alle individuellen Ansprüche erfüllt, noch auf ein Fertighaus in leichter Holz-Bauweise ausweichen.

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Wohlfühlkeller steigern die Lebensqualität

Wohlfühlkeller Hausbau / Keller:  Platz kann man nie genug haben. Kein Wunder, dass unterkellerte Häuser so beliebt sind. Wer aus Kostengründen auf das unterirdische Freizeitreich verzichtet, bedauert dies meistens sehr schnell. Erstens sind die Mehrkosten für das Untergeschoss gegenüber einer Bodenplatte relativ gering. Zweitens nutzen unter­kellerte Häuser Grundstücke optimal aus und verhindern, dass wertvolle Grünflächen mit Abstellräumern zugepflastert sind.

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Gesetze zum Thema Solarenergie

In Deutschland gibt es eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen, die den Ausbau und die Nutzung von Solarenergie regeln und fördern. Diese Gesetze spielen eine wichtige Rolle, um den Übergang zu erneuerbaren Energien zu unterstützen und die Klimaziele zu erreichen. Die wichtigsten Regelungen zum Thema Solarenergie umfassen Aspekte wie Förderung, Einspeisevergütung, Pflichten beim Bau von Photovoltaikanlagen und steuerliche Regelungen.

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist das zentrale Gesetz für die Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland und hat das Ziel, den Anteil von erneuerbaren Energien, darunter auch Solarenergie, am deutschen Strommix zu steigern. Es regelt unter anderem:

Einspeisevergütung: Betreiber von Photovoltaikanlagen erhalten eine Vergütung für den in das Stromnetz eingespeisten Solarstrom. Diese Vergütungssätze werden vom Gesetzgeber regelmäßig angepasst und sind abhängig von der Größe der Anlage und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme.

Eigenverbrauch: Das EEG enthält auch Regelungen zum Eigenverbrauch von Solarstrom. Betreiber können den selbst produzierten Strom für den Eigenbedarf nutzen und profitieren von steuerlichen Erleichterungen.

Marktprämienmodell: Für größere Solaranlagen gibt es eine Direktvermarktung mit einer sogenannten Marktprämie, die zusätzlich zum am Strommarkt erzielten Preis gezahlt wird.

Degression der Vergütung: Die Einspeisevergütung für Solarstrom sinkt über die Jahre durch eine gesetzlich vorgeschriebene Degression, um die Solarenergie wettbewerbsfähiger zu machen und die Kosten für Verbraucher zu senken.

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit 2020 in Kraft und regelt die energetischen Anforderungen an Gebäude. Es fördert den Einsatz von Solarenergie, insbesondere durch folgende Vorschriften

Erneuerbare-Energien-Pflicht: Das GEG schreibt vor, dass Neubauten einen Teil ihres Energiebedarfs durch erneuerbare Energien decken müssen. Photovoltaikanlagen sind eine Möglichkeit, diese Pflicht zu erfüllen.

Primärenergiebedarf: Photovoltaikanlagen tragen dazu bei, den Primärenergiebedarf eines Gebäudes zu senken, was zur Erreichung der gesetzlich vorgeschriebenen Energieeffizienzstandards beiträgt.

Förderung von Solarthermie: Das GEG sieht auch Anreize für die Nutzung von Solarthermieanlagen zur Bereitstellung von Warmwasser oder Heizungswärme vor.

Klimaschutzgesetz

Das Klimaschutzgesetz wurde im Jahr 2019 verabschiedet und setzt verbindliche Ziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen. Solarenergie spielt eine wesentliche Rolle in der Strategie zur Erreichung dieser Klimaziele, da die Nutzung erneuerbarer Energien entscheidend für die Dekarbonisierung des Energiesektors ist. Im Rahmen des Gesetzes müssen verschiedene Sektoren, darunter der Energiesektor, ihre Emissionen reduzieren.

Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)

Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) regelt den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Lärm und andere Immissionen. Solarenergieanlagen, insbesondere größere Freiflächen-Photovoltaikanlagen, müssen unter Umständen bestimmte Auflagen hinsichtlich des Umweltschutzes erfüllen, z. B. beim Bau von Solarparks, der Berücksichtigung von Naturschutzgebieten oder der Vermeidung von Beeinträchtigungen der Landschaft.

Mieterstromgesetz

Das Mieterstromgesetz fördert als Solarenergie Gesetz die Versorgung von Mietern mit Solarstrom, der auf dem Dach ihres Gebäudes erzeugt wird. Dieses Solarenergie Gesetz zielt darauf ab, auch Mietern die Vorteile der Solarenergie zugänglich zu machen, indem sie den Solarstrom direkt vom Vermieter beziehen können. Hierbei wird der Strom nicht ins öffentliche Netz eingespeist, sondern vor Ort genutzt.

EEG-Umlagebefreiung

Kleine Photovoltaikanlagen (in der Regel bis 30 kWp) sind von der Zahlung der EEG-Umlage für den selbst verbrauchten Solarstrom befreit. Diese Regelung gilt insbesondere für private Haushalte und kleinere Unternehmen, die ihre Anlagen zum Eigenverbrauch nutzen. Größere Anlagen müssen hingegen weiterhin einen Teil der EEG-Umlage zahlen.

Steuerliche Regelungen im Rahmen der Solarenergie Gesetze

Für die Nutzung von Solarenergie gibt es auch steuerliche Regelungen, die für private Betreiber von Photovoltaikanlagen von Bedeutung sind. Dabei handelt es sich um Vorschriften über die Umsatzsteuer und die Einkommensteuer.

Umsatzsteuer: Wenn der erzeugte Strom ins Netz eingespeist wird, müssen Betreiber grundsätzlich Umsatzsteuer abführen, es sei denn, sie nutzen die Kleinunternehmerregelung. Seit 2023 gibt es jedoch eine Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp.

Einkommensteuer: Einkünfte aus der Einspeisung von Solarstrom sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig, es sei denn, der Betreiber entscheidet sich für die Liebhabereiregelung, wenn die Anlage nur zum Eigenverbrauch genutzt wird.

Bauordnungsrecht

Das Bauordnungsrecht der Bundesländer, die Landesbauordnungen, enthält spezifische Vorgaben zur Errichtung von Solaranlagen. Diese Regelungen betreffen vorwiegend Baugenehmigungsverfahren und Abstandsregelungen.

Baugenehmigung: In den meisten Fällen sind Photovoltaikanlagen genehmigungsfrei, es sei denn, es handelt sich um Freiflächenanlagen oder Gebäude in denkmalgeschützten Bereichen.

Abstandsregelungen: Für Freiflächen-Photovoltaikanlagen gibt es spezifische Anforderungen an den Abstand zu angrenzenden Grundstücken oder Straßen.

Netzausbau und Anschlussrecht

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) regelt den Anschluss von Photovoltaikanlagen an das Stromnetz. Netzbetreiber sind verpflichtet, den Anschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen zu ermöglichen und den erzeugten Strom abzunehmen. Zudem gibt es Regelungen zum Netzausbau, um sicherzustellen, dass auch bei steigender Solarstromproduktion eine stabile Stromversorgung gewährleistet ist.

Die Energiewende in Deutschland wird durch eine Vielzahl von Solarenergie Gesetzen und Förderprogrammen unterstützt und reguliert. Besonders das EEG und das GEG spielen eine zentrale Rolle beim Ausbau von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen. Der Rechtsrahmen zielt darauf ab, Anreize für Investitionen in erneuerbare Energien zu schaffen, den Eigenverbrauch zu fördern und den Anteil von Solarenergie am Energiemix zu steigern, um die Klimaziele zu erreichen.

 

Förderprogramme

Es gibt staatliche Fördermittel vom Bund, einzelnen Bundesländern und auch kommunale Programme. Für die Programme des Bundes über das Bundesamt für Wirtschaft sind die Förderungssätze ab 2007 herabgesetzt worden.

Für Anträge, die nach dem 2.8.2007 gestellt werden, gelten erneut andere, höhere Förderungsätze. Die neuen Förderungssätze entnehmen Sie unserem Bericht Neueste Informationen BAFA. Für bereits beantragte Fördermittel ist eine Änderung leider nicht mehr möglich.
 
Nach dem vereinfachten Verfahren können für folgende Investitionen Anträge gestellt werden.

Förderobjekt:
Solarkollektoren, die nur für die Warmwasserbereitung genutzt werden, bis 40 m² ( statt bisher 200m2 ) installierter Bruttokollektorfläche

Höhe der Förderung
Die Förderung beträgt 40,00 € (statt bisher 105 €) je m² installierter Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 275,00 €

Förderobjekt
Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, für die Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kühlung bis 40 m² (statt bisher 200m²) installierter Bruttokollektorfläche

Höhe der Förderung
Die Förderung beträgt 70,00€ ( statt bisher 135 €) je m² installierter Bruttokollektorfläche.

Bei Großanlagen über 200 m² gibt es besondere Möglichkeiten, die mit dem Bundesamt abzustimmen sind.

Weitere Infos erhalten Sie beim Bundesamt für Wirtschaft.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referate 433/434/435
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-625
Telefax: 06196 908-800

Zinsgünstige Kredite bekommen Sie auch von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau).

Wer wird gefördert?

Jeder, der kleinere Photovoltaik-Anlagen errichten, erweitern oder erwerben möchte, z. B.
Privatpersonen, Gemeinnützige Investoren, private Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler, Landwirte.

Die KfW fördert mit diesem Programm Vorhaben bis zu 50.000 Euro. Größere Investitionen in Photovoltaik-Anlagen können aus dem ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm bzw. aus
dem KfW-Umweltprogramm mitfinanziert werden.

Investitionen in Photovoltaik-Anlagen können entweder aus dem Programm Solarstrom Erzeugen oder aus den gewerblichen Umweltprogrammen mitfinanziert werden.

Eine Kombination des Programms Solarstrom Erzeugen mit anderen KfW-Programmen für dieselbe Maßnahme (Investition in PV-Anlagen) ist nicht möglich.

Voraussetzung

Die Anlagen erfüllen die Bedingungen des Erneuerbare-Energien-Gesetz ("EEG") vom 21.07.2004 (BGBl. I S. 1918).

Unternehmen, die sich gerade in einer Sanierungsphase befinden, können diesen Kredit nicht beantragen.

Investoren, die unmittelbar der Kommunalaufsicht unterliegen, steht zur Finanzierung von Photovoltaik-Anlagen der KfW-Kommunalkredit zur Verfügung.

Wie wird gefördert?

Durch langfristige, zinsgünstige Darlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren, die Sie bei einer durchleitenden Bank oder Sparkasse (Hausbank) beantragen.

Was wird finanziert?

Die Kosten für folgende Investitionen in Deutschland:
Errichtung, Erweiterung oder Erwerb einer Photovoltaik-Anlage,
Erwerb eines Anteils an einer Photovoltaik-Anlage im Rahmen einer GbR,

einschließlich der Kosten für

Messeinrichtungen, Planung, Montage und die notwendigen Netzanschlüsse (sofern vom Investor zu tragen).

NICHT finanziert werden:

Umschuldungen bestehender Darlehen und Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben,
Beteiligungen an juristischen Personen des privaten Rechts (z. B. Kapitalbeteiligung an einer ''Solarfonds'' GmbH & Co. KG), gebrauchte Anlagen.

Konditionen  

Verzinsung
Aktuelle Zinskonditionen erfahren Sie hier.


Ihr Vorteil: Je nachdem, ob der Zinssatz bei Kreditzusage oder bei Antragseingang für Sie günstiger ist, wird der niedrigere Zinssatz auf 5 oder 10 Jahre festgeschrieben.

Finanzierungsanteil und Höchstbetrag
Wir finanzieren Ihr Vorhaben bis zu 100 % mit maximal 50.000 Euro je Vorhaben.

Laufzeit
in der Regel bis zu 20 Jahre mit maximal 3 tilgungsfreien Anlaufjahren. Bei einer Laufzeit bis zu 10 Jahren mit mindestens 1, maximal 2 tilgungsfreien Anlaufjahren.

Bereitstellungsprovision
0,25 % pro Monat auf den noch nicht ausgezahlten Kreditbetrag. Beginn: Zwei Tage und einen Monat nach Zusage.

Auszahlungsbetrag
96 % der Kreditsumme werden in einer Summe an Sie ausgezahlt.

Abruffrist
Sie müssen Ihren Kredit spätestens 12 Monate nach Zusage in Anspruch nehmen.

Tilgung
Sie beginnen mit der Rückzahlung Ihres Kredits nach Ablauf der der tilgungsfreien Anlaufjahre – und zwar in vierteljährlichen Raten.
Während der tilgungsfreien Anlaufjahre berechnen wir Ihnen vierteljährlich Zinsen auf den in Anspruch genommenen
(= tatsächlich genutzten) Kreditbetrag.

Außerplanmäßige Tilgung
Sie können während der ersten Zinsbindungsfrist ohne zusätzliche Kosten Teilbeträge Ihres Kredits jederzeit zusätzlich zu den regelmäßigen Tilgungszahlungen zurückzahlen. Das gilt natürlich auch für das gesamte Darlehen.

Sicherheiten
Bankübliche Sicherheiten, Form und Umfang der Besicherung vereinbaren Sie im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen Ihnen und Ihrer Hausbank.

Kombination mit anderen Fördermitteln
Sie können Ihren Kredit grundsätzlich mit anderen Fördermitteln (z. B. Kredite oder Zuschüsse) kombinieren. Allerdings darf die Summe aus Krediten, Zuschüssen und sonstigen Zuwendungen die Summe Ihrer Aufwendungen nicht übersteigen. Zur Finanzierung einer Photovoltaik-Anlage können Sie kein weiteres Kreditprogramm der KfW beantragen.

Verwendungsnachweis
Sie legen Ihre Rechungen einfach Ihrer Hausbank vor. Die KfW braucht von Ihnen keinen Verwendungsnachweis.

Weitere Informationen von der KfW erhalten Sie hier:

KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Tel: 069 7431-0
Fax: 069 7431-2888
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Klimaschutz

Der Klimawandel ist dramatisch, aber Erneuerbare Energien können die immer schneller fortschreitende Erwärmung der Erdatmosphäre im Zaum halten.

Der heute vorgelegte Weltklimabericht des UN-Klimaauschusses IPCC erkennt erstmals explizit an, was in der Wissenschaft inzwischen so gut wie unumstritten ist: Der Mensch ist für den Klimawandel und seine Folgen wie Abschmelzen der Gletscher, Anstieg des Meeresspiegels und immer häufigere Extrem-Wetterereignisse wie Starkregen mit Überschwemmungen und Wirbelstürmen verantwortlich.

Den weitaus größten Teil dazu tragen die Treibhausgase durch die Verbrennung fossiler Energieträger für die Gewinnung von Strom, Wärme und Kraftstoffen bei. Allein die energiebedingten CO2-Emissionen betrugen im vergangenen Jahr weltweit ca. 27 Milliarden Tonnen.

Durch Erneuerbare Energien wurden hingegen 2006 nach Angaben der Branche weltweit mehr als 7 Milliarden Tonnen CO2 eingespart. Allein in Deutschland beträgt die Einsparung 100 Millionen Tonnen CO2. Bis 2012 sollen es bereits 120 Millionen Tonnen sein.
Rückgang der CO2-Emissionen in Deutschland
Quelle:Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) e.V.


Erneuerbare Energien haben heute einen Anteil von 20 Prozent am globalen Endenergieverbrauch an Strom, Wärme und Kraftstoffen. Sie stellen die einzige weltweit verfügbare und gefahrlose Alternative zu den fossilen Energieträgern Öl, Gas und Kohle dar. Dass der Umstieg möglich ist, zeigt die kürzlich von Greenpeace und EREC vorgestellte Studie „energy(r)evolution“. Demnach kann der CO2-Ausstoß bis zum Jahr 2050 halbiert werden, wenn Energieeffizienz ernst genommen wird und die klimaneutralen und unendlich vorhandenen Erneuerbaren Energien weltweit massiv auf 50 Prozent des Energieverbrauchs ausgebaut werden.


Der Ausbau Erneuerbarer Energien ist neben dem Hauptziel Klimaschutz gleichzeitig ein riesiger Wirtschaftsmotor. So ist der weltweite Umsatz in diesem Bereich im letzten Jahr um 26 Prozent gestiegen. Allein in Deutschland macht er knapp 20 Milliarden Euro aus.

Bereits heute beträgt die Einsparung durch Wind, Wasser, Sonne, Bioenergie und Erdwärme in Deutschland 100 Millionen Tonnen pro Jahr. Bei gleichem Ausbautempo wie bisher können die umweltfreundlichen Energien diese Einsparungen jährlich um zusätzlich 10 Millionen Tonnen erhöhen. Sonne, Wind, Wasserkraft, Biomasse und Erdwärme werden absehbar den größten Beitrag zur Emissionsminderung leisten und damit die deutsche Industrie massiv entlasten.

Erneuerbare EnergienRechtzeitig zum Ende der Tagung des UNO-Umweltprogrammes UNEP und des globalen Umweltministerforums in Nairobi ist die Einigung der Bundesregierung mit der Europäischen Kommission über die Begrenzung der  CO2-Emissionen ein positives Signal. Demnach wird Deutschland die Emissionen aus dem Energie- und Industriesektor zwischen 2008 und 2012 auf 453 Millionen Tonnen reduzieren, das sind 12 Millionen Tonnen weniger als zunächst von der Bundesregierung geplant.
 
Diese Vorgaben können ohne Probleme eingehalten werden, wenn die Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien stimmen. Heute haben die Erneuerbaren Energien nach Angaben des Bundesverbands Erneuerbare Energie mit über 200 Milliarden Kilowattstunden bereits einen Anteil von 7,7 Prozent am deutschen Endenergieverbrauch an Strom, Wärme und Kraftstoffen. Rechnerisch entspricht das dem gesamten Energieverbrauch von Ländern wie Belgien oder Tschechien.

Die Steigerungsrate betrug in 2006 15 Prozent. Für dieses Jahr ist ein noch größeres Wachstum vorausgesagt. Insbesondere im Wärmebereich besteht noch ein immenses Potenzial, das mit der Einführung eines Fördergesetzes für die Wärmeerzeugung aus Sonnen- und Bioenergie sowie Erdwärme wesentlich besser erschlossen werden könnte als bisher.
 
Grafiken und weitere Informationen zum Zuwachs der Erneuerbaren Energien und zur CO2-Einsparung finden Sie beim Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) und bei der Informationskampagne für Erneuerbare Energien

Fotovoltaik-Kosten

Für eine erste grobe Kalkulation kann man pro installiertem Kilowatt Spitzenleistung (kWp)  Kosten von ca. 6.000 € ansetzen. Je größer die Anlage wird, desto geringer werden die Kosten pro Leistungseinheit.

Lassen Sie sich die Kosten für die Installation und den Anschluss ans öffentliche Netz von einem Fachinstallateur veranschlagen.

Bei jedem Neubau müssen Sie darauf achten, daß Leerrohre und Platz für den Einspeisezähler vorhanden sind. Der Aufwand für die Installation einer Fotovoltaikanlage ist im Vergleich zu den Kosten der Module gering.
Passen Sie bei Angeboten für sogenannte „Komplettpakete“ zur Selbstmontage auf. Sie sind kein Fachmann auf diesem Gebiet. Durch unsachgemäße Installation kann mehr Schaden als Nutzen angerichtet werden. 

Wirtschaftlichkeit

Durch die Einspeisevergütung, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz  von den Energie-Erzeugern gezahlt werden muß, kann man eine vernünftige Wirtschaftlichkeits-Berechnung durchführen.
Je nachdem, wie die Verzinsung für das aufgewendete Kapital angesetzt wird, ist es möglich, daß die Investition ab dem 15. Jahr eine Rendite abwirft.

Den selbst erzeugten Strom können Sie  entweder selbst nutzen oder in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Bei einer Einspeisung in das öffentliche Stromnetz nennt man die Solaranlage eine netzgekoppelte Solarstromanlage. Sie können ihren Strom komplett an das öffentliche Stromnetz liefern. Der Anlagenbetreiber bekommt nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz dafür vom Netzbetreiber eine Einspeisevergütung erstattet. Diese Einspeisevergütung ist auch in ihrer Höhe bereits für 20 Jahre vom Gesetzgeber garantiert.

Die Wirtschaftlichkeit einer Fotovoltaikanlage ist abhängig vom Klima, den physikalisch-technischen Eigenschaften der Anlage und den Bedingungen für die Finanzierung.
 

Fotovoltaik Anlagen

Die Eine Fotovoltaik- Anlage besteht aus den folgenden Einheiten:
  • Solarmodule  (Umwandlung von Licht in elektrischen Strom)
  • Wechselrichter  (Aufbereitung des Solarstroms in Netzstrom)
  • Elektrische Sicherheitskomponenten (Absicherung der Anlage)
  • Wechselstromzähler (Erfassung des Stromerzeugungsmenge)

Welche Größe die Fotovoltaik-Anlage hat und welche Leistung sie erbringt, richtet sich im wesentlichen nach der zur Verfügung stehenden Fläche für die Anbringung der Solarmodule, nach der Investitionssumme und ganz entscheidend danach, wie die Anlage zur Sonne hin gestaltet ist.
 
Optimal ist die Anlage ausgerichtet , wenn sie in Südrichtung liegt und in einem Neigungswinkel von ca. 30 Grad montiert ist. Wenn  Abweichungen von der Südausrichtung oder vom vorgegebenen Neigungswinkel vorhanden sind, reduziert das den jährlichen Anlagenertrag.

Montierte Solarstromanlage

Montierte Solarstromanlage Damit Sie mit Ihrer Solaranlage eine Leistung von 1 kW erreichen können, benötigen Sie ca. 10 m² Aufstellungsfläche.

Pro kW installierter Solarleistung kann man, entsprechende Sonnenscheindauer und richtige Ausrichtung der Module vorausgesetzt, mit einer Stromerzeugung von ca. 950 kWh Solarstrom im Jahr rechnen.
Bei einer 10 kW-PV-Solaranlage (das bedeutet 100 m² Flächenbedarf) beträgt die jährliche Solarstromproduktion somit ca. 9500 kWh.

Bildquelle: Solar World AG