Förderprogramme

Es gibt staatliche Fördermittel vom Bund, einzelnen Bundesländern und auch kommunale Programme. Für die Programme des Bundes über das Bundesamt für Wirtschaft sind die Förderungssätze ab 2007 herabgesetzt worden.

Für Anträge, die nach dem 2.8.2007 gestellt werden, gelten erneut andere, höhere Förderungsätze. Die neuen Förderungssätze entnehmen Sie unserem Bericht Neueste Informationen BAFA. Für bereits beantragte Fördermittel ist eine Änderung leider nicht mehr möglich.
 
Nach dem vereinfachten Verfahren können für folgende Investitionen Anträge gestellt werden.

Förderobjekt:
Solarkollektoren, die nur für die Warmwasserbereitung genutzt werden, bis 40 m² ( statt bisher 200m2 ) installierter Bruttokollektorfläche

Höhe der Förderung
Die Förderung beträgt 40,00 € (statt bisher 105 €) je m² installierter Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 275,00 €

Förderobjekt
Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, für die Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kühlung bis 40 m² (statt bisher 200m²) installierter Bruttokollektorfläche

Höhe der Förderung
Die Förderung beträgt 70,00€ ( statt bisher 135 €) je m² installierter Bruttokollektorfläche.

Bei Großanlagen über 200 m² gibt es besondere Möglichkeiten, die mit dem Bundesamt abzustimmen sind.

Weitere Infos erhalten Sie beim Bundesamt für Wirtschaft.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referate 433/434/435
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-625
Telefax: 06196 908-800

Zinsgünstige Kredite bekommen Sie auch von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau).

Wer wird gefördert?

Jeder, der kleinere Photovoltaik-Anlagen errichten, erweitern oder erwerben möchte, z. B.
Privatpersonen, Gemeinnützige Investoren, private Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler, Landwirte.

Die KfW fördert mit diesem Programm Vorhaben bis zu 50.000 Euro. Größere Investitionen in Photovoltaik-Anlagen können aus dem ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm bzw. aus
dem KfW-Umweltprogramm mitfinanziert werden.

Investitionen in Photovoltaik-Anlagen können entweder aus dem Programm Solarstrom Erzeugen oder aus den gewerblichen Umweltprogrammen mitfinanziert werden.

Eine Kombination des Programms Solarstrom Erzeugen mit anderen KfW-Programmen für dieselbe Maßnahme (Investition in PV-Anlagen) ist nicht möglich.

Voraussetzung

Die Anlagen erfüllen die Bedingungen des Erneuerbare-Energien-Gesetz ("EEG") vom 21.07.2004 (BGBl. I S. 1918).

Unternehmen, die sich gerade in einer Sanierungsphase befinden, können diesen Kredit nicht beantragen.

Investoren, die unmittelbar der Kommunalaufsicht unterliegen, steht zur Finanzierung von Photovoltaik-Anlagen der KfW-Kommunalkredit zur Verfügung.

Wie wird gefördert?

Durch langfristige, zinsgünstige Darlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren, die Sie bei einer durchleitenden Bank oder Sparkasse (Hausbank) beantragen.

Was wird finanziert?

Die Kosten für folgende Investitionen in Deutschland:
Errichtung, Erweiterung oder Erwerb einer Photovoltaik-Anlage,
Erwerb eines Anteils an einer Photovoltaik-Anlage im Rahmen einer GbR,

einschließlich der Kosten für

Messeinrichtungen, Planung, Montage und die notwendigen Netzanschlüsse (sofern vom Investor zu tragen).

NICHT finanziert werden:

Umschuldungen bestehender Darlehen und Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben,
Beteiligungen an juristischen Personen des privaten Rechts (z. B. Kapitalbeteiligung an einer ''Solarfonds'' GmbH & Co. KG), gebrauchte Anlagen.

Konditionen  

Verzinsung
Aktuelle Zinskonditionen erfahren Sie hier.


Ihr Vorteil: Je nachdem, ob der Zinssatz bei Kreditzusage oder bei Antragseingang für Sie günstiger ist, wird der niedrigere Zinssatz auf 5 oder 10 Jahre festgeschrieben.

Finanzierungsanteil und Höchstbetrag
Wir finanzieren Ihr Vorhaben bis zu 100 % mit maximal 50.000 Euro je Vorhaben.

Laufzeit
in der Regel bis zu 20 Jahre mit maximal 3 tilgungsfreien Anlaufjahren. Bei einer Laufzeit bis zu 10 Jahren mit mindestens 1, maximal 2 tilgungsfreien Anlaufjahren.

Bereitstellungsprovision
0,25 % pro Monat auf den noch nicht ausgezahlten Kreditbetrag. Beginn: Zwei Tage und einen Monat nach Zusage.

Auszahlungsbetrag
96 % der Kreditsumme werden in einer Summe an Sie ausgezahlt.

Abruffrist
Sie müssen Ihren Kredit spätestens 12 Monate nach Zusage in Anspruch nehmen.

Tilgung
Sie beginnen mit der Rückzahlung Ihres Kredits nach Ablauf der der tilgungsfreien Anlaufjahre – und zwar in vierteljährlichen Raten.
Während der tilgungsfreien Anlaufjahre berechnen wir Ihnen vierteljährlich Zinsen auf den in Anspruch genommenen
(= tatsächlich genutzten) Kreditbetrag.

Außerplanmäßige Tilgung
Sie können während der ersten Zinsbindungsfrist ohne zusätzliche Kosten Teilbeträge Ihres Kredits jederzeit zusätzlich zu den regelmäßigen Tilgungszahlungen zurückzahlen. Das gilt natürlich auch für das gesamte Darlehen.

Sicherheiten
Bankübliche Sicherheiten, Form und Umfang der Besicherung vereinbaren Sie im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen Ihnen und Ihrer Hausbank.

Kombination mit anderen Fördermitteln
Sie können Ihren Kredit grundsätzlich mit anderen Fördermitteln (z. B. Kredite oder Zuschüsse) kombinieren. Allerdings darf die Summe aus Krediten, Zuschüssen und sonstigen Zuwendungen die Summe Ihrer Aufwendungen nicht übersteigen. Zur Finanzierung einer Photovoltaik-Anlage können Sie kein weiteres Kreditprogramm der KfW beantragen.

Verwendungsnachweis
Sie legen Ihre Rechungen einfach Ihrer Hausbank vor. Die KfW braucht von Ihnen keinen Verwendungsnachweis.

Weitere Informationen von der KfW erhalten Sie hier:

KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Tel: 069 7431-0
Fax: 069 7431-2888
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