Panikschloss für Mehrfamilienhaus-Haustür
Hausbau / Sicherheit: In Mietshäusern sind Kompromisse an der Tagesordnung. Dabei geht es beispielsweise um die Pflege des Treppenhauses. Entweder die Mieter greifen selbst zu Besen und Wischeimer oder der Vermieter bestellt einen teuren Hausmeister-Service. Nicht immer aber geht es um Geld, weiß das Immobilienportal www.myimmo.de zu berichten. Ein weiteres sensibles Thema in vermieteten Objekten ist die Haustür. Hier geht es um die beste Lösung gegen Brandgefahr und Einbruchsgefahr.
Die geschlossene Haustür steht für mehr Sicherheit gegen Einbruch – aber auch für weniger Sicherheit im Brandfall
Einige Mieter fühlen sich nur dann sicher, wenn der Haupteingang ihres Gebäudes stets abgeschlossen ist. Nur so könnten ungebetene Gäste zuverlässig abgehalten werden. Die Gegenpartei macht jedoch auf die Gefahren einer verschlossenen Tür im Brandfall aufmerksam. Diese nämlich verhindert im Notfall eine reibungslose Flucht. Allein aus diesem Grund ist es nicht mit den Brandschutzbestimmungen vereinbar, die Eingangstür eines Mietshauses abzuschließen. Etwaige Klauseln in der Hausordnung sind ebenso unzulässig und gelten im Streitfall als nichtig.
Das Panikschloss in der Haustür löst das Sicherheitsproblem
Für einen guten Kompromiss hält der Verbraucherschutzverein den Einbau eines sogenannten Panikschlosses. Von innen können Außentüren, in denen ein solches Schloss verbaut ist, ohne Schlüssel geöffnet werden. Dies ist auch dann der Fall, wenn sie abgeschlossen sind. Wer von außen in das Haus will, braucht jedoch grundsätzlich einen Schlüssel. Der Einbau eines solchen Schlosses bedeutet nur einen geringen finanziellen Aufwand. Dabei schützt es einerseits vor ungebetenen Gästen von außen. Andererseits versperrt es im Brandfall nicht den Weg. Alles in allem ist es ein guter Kompromiss, der alle Mietparteien zufrieden stellen sollte.
Ein Panikschloss in einem Mehrfamilienhaus kann eine sinnvolle Ergänzung sein, um die Sicherheit der Bewohner zu erhöhen. Panikschlösser, auch als Panikbeschläge bekannt, sind speziell entwickelte Schließmechanismen, die es ermöglichen, eine Tür im Notfall von innen ohne Schlüssel zu öffnen – auch wenn sie von außen abgeschlossen ist.
Anwendung im Mehrfamilienhaus
In einem Mehrfamilienhaus könnten Panikschlösser sinnvoll eingesetzt werden an der Haupteingangstür und den einzelnen Wohnungstüren.
An den Haupteingangstüren ermöglicht ein Panikschloss für den Fall eines Brandes oder anderen Notfällen, dass Bewohner die Tür schnell und einfach von innen öffnen können, um das Gebäude zu verlassen.
Bei Wohnungseingangstüren bietet es zusätzliche Sicherheit und Flexibilität, insbesondere in Notsituationen wie bei Feuer oder Einbruch.
Typen von Panikschlössern
Es gibt unterschiedliche Arten von Panikschlössern, die je nach Tür und Sicherheitsanforderungen eingesetzt werden.
Einflügelige Türen
Einfache Panikschlösser, bei denen die Tür durch Drücken einer Klinke von innen geöffnet wird.
Mehrpunktverriegelung
Erhöht die Einbruchhemmung und bleibt dennoch von innen leicht bedienbar.
Panikstange (Crash Bar)
Für Türen in Fluren oder Notausgängen geeignet, wird oft in Kombination mit Panikschlössern eingesetzt.
Vorteile
Erhöhte Sicherheit
Die Tür ist von außen abgeschlossen, bietet aber innen einen schnellen Fluchtweg.
Einfache Bedienung
In stressigen Situationen kann die Tür ohne Schlüssel geöffnet werden.
Normenkonformität
Oft erforderlich, um baurechtliche Vorschriften (z. B. für Brandschutz) zu erfüllen.
Installation und Kosten
Die Installation eines Panikschlosses sollte durch einen Fachmann erfolgen, um sicherzustellen, dass es korrekt eingebaut und funktionsfähig ist. Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab:
- Typ des Schlosses (einfach oder mehrpunktverriegelnd).
- Material der Tür (Holz, Metall, etc.).
- Zusätzliche Sicherheitsfunktionen wie Alarmanlagenintegration.
Kosten für ein Standard-Panikschloss beginnen bei etwa 100 bis 300 Euro für das Material. Die Installation durch einen Fachbetrieb kann zusätzliche 100 bis 500 Euro kosten, je nach Aufwand. Falls Sie in Ihrem Mehrfamilienhaus ein solches System installieren möchten, ist eine Abstimmung mit den anderen Eigentümern bzw. der Hausverwaltung sinnvoll, da dies bauliche Änderungen betreffen könnte.
Vorschriften für Panikschlösser
Die rechtlichen Vorschriften für Panikschlösser sind vor allem im Kontext von Sicherheits- und Brandschutzanforderungen relevant. Während für Einfamilienhäuser keine spezifischen Vorschriften existieren, gelten für Mehrfamilienhäuser, öffentliche Gebäude und Gewerbebauten bestimmte Normen und Regeln. Hier ein Überblick:
DIN EN 179
Diese Norm gilt für Notausgangsverschlüsse an Türen, die nicht öffentlich zugänglich sind, z. B. in Bürogebäuden. Sie legt fest, dass die Tür von innen durch eine Klinke oder einen Drücker leicht zu öffnen sein muss.
DIN EN 1125
Diese Norm bezieht sich auf Panikverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange (Panikstangen). Sie ist für Türen gedacht, die von vielen Personen gleichzeitig genutzt werden, wie in Schulen oder Krankenhäusern. Diese Schlösser müssen von innen ohne Schlüssel und mit einem einzigen Handgriff zu öffnen sein.
Baurechtliche Vorschriften
In Gebäuden, die einer Baugenehmigungspflicht unterliegen, müssen Flucht- und Rettungswege durch leicht bedienbare Türen mit Panikfunktion gesichert sein.
Länderbauordnungen (LBO)
Die Bauordnungen der Bundesländer schreiben vor, dass Türen in Flucht- und Rettungswegen "einfach und jederzeit" zu öffnen sein müssen. Dies gilt besonders für Gebäude mit Publikumsverkehr.
Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO)
Türen in Versammlungsstätten, die Teil von Rettungswegen sind, müssen mit Panikbeschlägen ausgestattet sein, die die Norm DIN EN 1125 erfüllen.
Anforderungen im Wohnbereich
In Gemeinschaftsbereichen (z. B. Haupteingangstüren) von Mehrfamilienhäusern können Panikschlösser erforderlich sein, wenn sie Teil eines Rettungswegs sind. Sie sollten so gestaltet sein, dass die Flucht jederzeit möglich ist. Für Einfamilienhäuser gibt es keine gesetzlichen Verpflichtungen Panikschlösser einzubauen. Der Einbau erfolgt hier auf freiwilliger Basis, oft aus Sicherheitsüberlegungen.
Arbeitsschutzvorschriften
In gewerblich genutzten Gebäuden greifen die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Danach müssen Rettungswege und Notausgänge jederzeit frei zugänglich und leicht zu öffnen sein. Türen in Rettungswegen dürfen keine Vorrichtungen enthalten, die den Fluchtweg behindern.
Europäische Vorschriften
Nach der Bauproduktenverordnung (EU) müssen Panikschlösser, die in Fluchtwegen eingebaut werden, entsprechend den harmonisierten Normen (z. B. DIN EN 1125) geprüft und zertifiziert sein.
Quelle: Unister GmbH / Tipps24-Netzwerk - HR
Foto: Pixelio / Fotograf: Gabi Schoenemann