Kaminöfen

Neuen Kaminofen anschaffen, Umwelt schützen, Energie sparen und dann noch Geld vom Staat dazu

Finanzielle Förderung des Bundes für neue KaminöfenHeiztechnik / Kaminöfen:  Ein moderner Kaminofen, der eine veraltete Feuerstätte aus dem Jahr 1975 ersetzt, hilft Feinstaub und andere Schadstoffe um bis zu 85 Prozent zu reduzieren. Daran lässt sich ablesen, welche Fortschritte die Verbrennungstechnik in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten gemacht hat. Die neuen Geräte sind demnach deutlich sparsamer, effizienter und emissionsärmer als ihre Vorgänger.

Aufgrund dieser Erkenntnis setzt sich der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. für mehr steuerliche Anreize und staatliche Förderprogramme ein, um den Austausch von Altgeräten zu beschleunigen. Denn mit der von der Politik einvernehmlich beschlossenen Energiewende rückt auch die CO2-Belastung erneut in den Vordergrund. Der HKI appelliert jedoch auch an die Ofen-Besitzer, im Sinne von Klima und Umwelt, aber auch im eigenen - nicht zuletzt finanziellen - Interesse, über den Austausch veralteter Gerätetechnik nachzudenken.

Das Heizen mit Holz ist nach wie vor eine sehr verantwortungsvolle und von der Bundesregierung erwünschte Form der Energiegewinnung. Der nachwachsende Rohstoff Holz ist gleichermaßen ökonomisch wie ökologisch vorteilhaft und stellt - dank seiner CO2-neutralen Verbrennung - einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz dar. Moderne Gerätetechnik steigert zudem den Wirkungsgrad und erhöht somit die Energieeffizienz.
 

Jedes Gerät, das heute im Handel ist, genießt Bestandsschutz

In der novellierten 1.BImSchV, die seit März 2010 in Kraft ist, wurden erstmals auch für Einzelraum-Feuerungsanlagen Emissionsgrenzwerte festgesetzt - für Feinstaub und für Kohlenmonoxid (CO). Und diese Grenzwerte gelten zukünftig für jedes der rund 15 Millionen Festbrennstoffgeräte, die heute in Betrieb sind - auch für jene, die vor 1975 einer Typprüfung unterzogen wurden, als Umweltschutz eher noch ein Fremdwort war. Unabhängig vom Alter ist für jedes Gerät bis Ende dieses Jahres gegenüber dem Schornsteinfeger der Nachweis zu erbringen, wann es in Betrieb gegangen ist und ob es die geforderten Grenzwerte einhält. Ein Jahr später ist sonst Schluss.

Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich nicht gewerblich genutzte Herde und Backöfen, offene Kamine und Grundöfen sowie Einzelraum-Feuerungsanlagen, die vor 1950 errichtet wurden oder die in Wohneinheiten betrieben werden, deren Wärmeversorgung ausschließlich über diese Anlagen erfolgt.
 
Und noch eine gute Nachricht: Sämtliche Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkamine, die heute in Deutschland angeboten werden, erfüllen bereits die Anforderungen der 1.BImSchV und dürfen auch nach 2015 zeitlich unbeschränkt weiterbetrieben werden.

Weiterhin Zuschüsse für Pelletöfen und solarbetriebene Heizungsanlagen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst weiterhin den Kauf von Pellet-Öfen mit Wassertasche. Wer jetzt in die Anschaffung eines solchen Gerätes investiert, erhält dafür 1.400 Euro staatliche Unterstützung. Darauf verweist der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V., der die Hersteller moderner Feuerstätten vertritt.

Auch die Installation einer Solaranlage, die zur Warmwasserbereitung und Heizungsergänzung dient, wird mit einer staatlichen Förderung unterstützt; in diesem Fall sogar mit 1.500 Euro. Und wer beides miteinander kombiniert, also den wasserführenden Pellet-Ofen mit einer Solaranlage koppelt, erhält zusätzlich einen Bonus von 500 Euro. Das sind dann insgesamt 3.400 Euro als direkte Hilfe vom Staat.

Weitere Informationen sowie die Förderrichtlinien und Antragsformulare sind online unter www.bafa.de abrufbar. Dort findet sich auch - sortiert nach Herstellern - eine vollständige Liste aller förderungswürdigen Heizgeräte.

Quelle: HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
Foto: Steffi Pelz / pixelio.de