Hausbautipps24 - Bauplanung

Haftungsrisiken bei einem Gebäudeabriss

Hausbau / Bauplanung:  Der Abriss eines Gebäudes birgt verschiedene Haftungsrisiken, die von mehreren rechtlichen und sicherheitstechnischen Aspekten beeinflusst werden. Nachstehend eine Übersicht über die wichtigsten Haftungsrisiken beim Abriss eines bestehenden Gebäudes.

 

Verletzung von Arbeitsschutzvorschriften
Beschädigung benachbarter Grundstücke oder Gebäude
Umweltschäden und Umgang mit gefährlichen Stoffen
Nichteinhaltung von Genehmigungsauflagen
Verletzung von Verkehrssicherungspflichten
Nichtbeachtung von Denkmalschutzauflagen
Personenschäden
Vertragliche Haftung

Verletzung von Arbeitsschutzvorschriften

Arbeitsschutzvorschriften sind essenziell, um die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei Abrissarbeiten zu gewährleisten. Arbeitgeber sind verpflichtet, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Arbeitnehmer zu sorgen. Verletzungen dieser Vorschriften können zu schweren Unfällen führen und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Zu den wichtigsten gesetzlichen Vorschriften gehören:

das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das die Pflichten des Arbeitgebers zur Sicherstellung von Arbeitsschutz und Unfallverhütung enthält,

die Baustellenverordnung (BaustellV), die spezifische Regelungen für Baustellen, einschließlich der Anforderungen an SiGe-Pläne und die Koordination von Arbeitsschutzmaßnahmen enthält,

die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), die Hinweise zur sicheren Verwendung von Arbeitsmitteln und zur Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes geben,

die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV), die verbindlich für alle am Bau Beteiligten sind und spezifische Anforderungen an den Arbeitsschutz in den verschiedenen Bereichen der Bauwirtschaft beinhalten.

Beschädigung benachbarter Grundstücke oder Gebäude

Der Eigentümer oder der Abrissunternehmer kann haftbar gemacht werden, wenn durch den Abriss Schäden an benachbarten Grundstücken oder Gebäuden entstehen. Bei diesen Beschädigungen handelt es sich meist um strukturelle Schäden, an Wänden und Fundamenten, denn durch Erschütterungen und Vibrationen durch den Abriss können Risse in den Wänden oder Fundamenten der benachbarten Gebäude verursachen.

Zudem kann die Bodenstabilität beeinträchtigt werden, was zu Setzungen und daraus resultierenden Schäden an den Gebäuden auf dem Nachbargrundstück führen kann.

Weitere Schäden können sich im Bereich der Infrastruktur ergeben, wo Beschädigungen an den Versorgungsleitungen für Wasser, Abwasser, Strom, Gas und Kommunikation nicht selten sind.

Umweltschäden und Umgang mit gefährlichen Stoffen

Beim Abriss können gefährliche Stoffe wie Asbest oder chemische Rückstände freigesetzt werden. Dies kann zu Boden- und Wasserkontamination führen und erhebliche Umwelt- und Gesundheitsrisiken darstellen. Die Haftung für solche Schäden liegt oft beim Auftraggeber oder Ausführenden des Abrisses.

Bei Abrissarbeiten, die mit gefährlichen Stoffen wie Asbest verbunden sind, müssen spezielle Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, wie z.B. das Tragen von Schutzanzügen und das Einhalten besonderer Entsorgungsrichtlinien. Die Mitarbeiter müssen im Umgang mit gefährlichen Stoffen geschult sein.

Nichteinhaltung von Genehmigungsauflagen

Für den Abriss von Gebäuden sind in der Regel behördliche Genehmigungen erforderlich. Werden die Auflagen dieser Genehmigungen nicht eingehalten, können Bußgelder oder andere rechtliche Maßnahmen drohen.

Zu den wichtigsten Genehmigungen gehören:
die Abrissgenehmigung, die denkmalschutzrechtliche Genehmigung, bei größeren Projekten eine Umweltverträglichkeitsprüfung, Nachweis der Asbestfreiheit, Entsorgungsnachweise, wasserrechtliche Genehmigungen, Lärmschutzauflagen, Brandschutzauflagen und nachbarrechtliche Genehmigungen.

Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

Der Abrissunternehmer muss sicherstellen, dass die Baustelle ausreichend gesichert ist, um Gefahren für Dritte zu minimieren. Dazu gehört die Absicherung gegen herabfallende Trümmer oder das Einrichten von Schutzmaßnahmen gegen Staub und Lärm.

Die Baustelle muss gegen unbefugtes Betreten gesichert werden, z.B. durch Zäune und Warnschilder, Bereiche, in denen herabfallende Gegenstände eine Gefahr darstellen, müssen abgesperrt und gekennzeichnet werden. Sicherheitsabständen zu benachbarten Gebäuden und Personen müssen eingehalten werden..

Nichtbeachtung von Denkmalschutzauflagen

Wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht oder sich in einem denkmalgeschützten Bereich befindet, ist eine zusätzliche Genehmigung der Denkmalschutzbehörde erforderlich. Diese Behörde prüft, ob der Abriss mit den Schutzinteressen vereinbar ist oder ob Auflagen zum Erhalt bestimmter Teile des Gebäudes gemacht werden. Ein Verstoß gegen Denkmalschutzauflagen kann zu hohen Strafen führen.

Personenschäden

Kommt es während des Abrisses zu Personenschäden, sei es bei Arbeitern oder Dritten, können erhebliche Schadensersatzforderungen und strafrechtliche Konsequenzen entstehen. Um Personenschäden vorzubeugen, sind diverse Maßnahmen erforderlich.

Bei größeren Baustellen ist die Erstellung eines SiGe-Plans erforderlich. Dieser Plan beschreibt die Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen, die während der Abrissarbeiten umgesetzt werden müssen.

Die Mitarbeiter müssen regelmäßig über die spezifischen Gefahren bei Abrissarbeiten und die notwendigen Schutzmaßnahmen unterwiesen werden. Die Unterweisungen müssen dokumentiert und von den Teilnehmern bestätigt werden.

Der Einsatz persönlicher Schutzausrüstungen (PSA) ist zwingend erforderlich. Je nach Art der Arbeiten sind Helme, Schutzbrillen, Sicherheitsschuhe und andere Schutzausrüstungen einzusetzen.

Bei Arbeiten, die Staub, Asbest oder andere gesundheitsschädliche Stoffe freisetzen, müssen geeignete Atemschutzmasken getragen werden.

Auf der Baustelle muss eine ausreichende Anzahl von Erste-Hilfe-Ausrüstungen vorhanden sein und es muss eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern in Erster Hilfe ausgebildet sein.

Vertragliche Haftung

In den Verträgen zwischen dem Auftraggeber und dem Abrissunternehmer werden in der Regel die Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen geregelt. Verstöße gegen vertragliche Vereinbarungen können zu Schadensersatzforderungen führen.

Fazit:

Um die aufgeführten Risiken zu minimieren, ist es wichtig, dass sowohl der Auftraggeber als auch der Abrissunternehmer folgende Maßnahmen ergreifen:

Sorgfältige Planung und Risikoanalyse des Abrissprojekts

Vor Beginn der Abrissarbeiten muss eine umfassende Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, um potenzielle Risiken zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen

Einholung aller notwendigen Genehmigungen und Einhaltung der behördlichen Auflagen

Einsatz qualifizierter und erfahrener Fachkräfte

Umfassende Schulung und Unterweisung der Arbeitnehmer in Arbeitsschutzmaßnahmen

Durchführung von regelmäßigen Sicherheitskontrollen und Inspektionen der Baustelle

Abschluss entsprechender Versicherungen, um finanzielle Risiken abzudecken

Durch diese Maßnahmen können die Haftungsrisiken bei einem Gebäudeabriss erheblich reduziert werden.

Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
Foto: Pixabay / CCO Public Domain / stux