Hausbautipps24 - Bauplanung

Die Baustellenabsicherung beim Hausbau

Bei Einrichtung einer Baustelle sind Absicherungsmassnahmen zu beachtenHausbau / Bauplanung:  Ist das Grundstück vorhanden oder gekauft und der Baubeginn steht an, sind umfangreiche Vorkehrungen bezüglich der Sicherheit und des Schutzes zu treffen. Da die umfassende Baustellenabsicherung zu den Pflichten eines jeden Bauherrn gehört, muss sich jeder Bauherr damit auch eingehend befassen. Neben den Gründen des Schutzes gegen das Betreten der Baustelle und der dazugehörigen Arbeits- und Lagerbereiche durch unbefugte Personen gehören auch Maßnahmen zur Arbeitssicherheit des Personal und der Passanten dazu.

 

Die gesetzlichen Grundlagen für die Baustellanabsicherung sind:

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
Die Wiener Straßenverkehrskonvention
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Rechte von Menschen mit Behinderungen

Im Bürgerlichen Gesetzbuch

Wer fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit eines anderen widerrechtlich verletzt, ist nach § 823 BGB dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet Infolgedessen gibt es auch strafrechtlich keine Freiräume in der Verantwortung für die Verkehrssicherung.

In der Wiener Straßenverkehrskonvention

Hierbei handelt es sich um eine internationale Vereinbarung, die bereits im Jahr 1968 von der UN-Konferenz erarbeitet  wurde. In Deutschland trat sie im Jahr 1979 in Kraft. Alle teilnehmenden Staaten verpflichten sich darin, zu verbieten, dass auf Gehwegen und begehbaren Seitenstreifen keine Vorrichtungen oder Geräte angebracht werden, die den Fußgängerverkehr, insbesondere ältere und behinderte Personen, unnötig beeinträchtigen.

In der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) eingeführte Rechtsverordnung enthält neben der STVO die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) und darin neben der allgemeinen Verkehrsregelung auch Vorgaben, die auf die Baustellensicherung anzuwenden sind.

Lt. Gesetz sind Baustellen zugleich Arbeitsstellen und zwar unabhängig davon, ob zeitnah in ihnen gearbeitet wird. In der VwV-StVO werden die Zuständigkeiten und die entsprechenden Verkehrseinrichtungen geregelt es wird gefordert, dass die Sicherung von Arbeitsstellen und der Einsatz von Absperrgeräten nach den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)“ erfolgt.

Die Nichtbefolgung dieser Rechtsvorschriften zieht eine unmittelbare Ahndung durch den Bußgeldkatalog nach sich.

Die praktische Anwendung der Vorschriften für die Baustellenabsicherung

Um diese Vorschriften und Rechtsgrundlagen sachgerecht umzusetzen sind bei der Baustellenabsicherung bestimmte Handlungen notwendig. Hierzu gehören:

Die Beschilderung für den Straßenverkehr
Die notwendigen baulichen Hinweisschilder
Die eigentliche Baustellenabsicherung
Diverse Bauschilder und Bautafeln

Die notwendigen Hinweisschilder und die Beschilderung für den Straßenverkehr besorgt in der Regel der Bauunternehmer, der den Auftrag zur Erstellung des Gebäudes erhalten hat.

Ist der Bauherr auch Bauunternehmer in Eigenregie oder in Eigenleistung, muss er sich zwingend mit dieser Problematik befassen und entsprechende Vorkehrungen selbst treffen.

Halteverbotszonen bestellen

Im Rahmen der Beschaffung der. o.a. Beschilderung sind professionelle Unternehmen darauf spezialisiert, entsprechende Beschilderung für Halteverbot, Parkverbot oder für Halteverbotszonen anzubieten, beispielsweise unter: halteverbot123.de.

Beispiele: In Deutschland darf grundsätzlich dort geparkt werden, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Grundlage ist hierbei die gesamte Straßenverkehrsordnung in ihrem Zusammenhang.

Nach § 2 StVO ist die Fahrbahnbenutzung durch Fahrzeuge vorgeschrieben. Dort heißt es z.B.: Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen Gehwege gehören nicht zur Fahrbahn. Auf Gehwegen darf generell nicht gehalten und geparkt werden, auch nicht halbseitig.

Geparkt werden darf im Zweifel immer dort, wo es ausdrücklich erlaubt ist, beispielsweise durch das Verkehrszeichen 314 der StVO oder auf einer Parkflächenmarkierung

Generell ist ausschließlich am rechten Fahrbahnrand in Fahrtrichtung zu parken oder auf einem vorhandenen rechten Seitenstreifen, dazu gehören auch besonders ausgewiesene Parkstreifen.

In Einbahnstraßen darf links geparkt werden, ebenso, wenn auf der rechten Fahrbahnseite Schienen liegen. Was viele nicht (mehr) wissen ist, dass generell auch platzsparend zu parken ist. Diese Vorschrift gilt im Übrigen auch für das Halten. Überall dort, wo ein Halteverbot angeordnet ist, darf auch nicht geparkt werden.

Quelle: Tipps24-Netzwerk-HR
Klaus Stricker  / pixelio.de