Treppengeländer

Zur Abrundung des Themas Treppe für den Hausbau wenden wir uns nun dem Treppengeländer zu.

Geländer und Handlauf

Das Treppengeländer setzt sich aus drei Hauptteilen zusammen, nämlich der eigentlichen Geländer, das in der Regel aus Pfosten besteht, der Geländerfüllung und dem Handlauf.


Vordringliches Ziel einer guten Konstruktion von Treppe und Geländer ist es, durch die optische Darstellung des Geländers und dabei insbesondere des Handlaufs, dem Benutzer der Treppe ein sicheres Gefühl zu vermitteln.


Beim Hausbau gehört zu jeder Treppenkonstruktion eine Form von Geländer. Man unterscheidet beim Treppenbau die steigenden Geländer, die mit den Treppenstufen nach oben führen und Brüstungsgeländer, die dafür sorgen, daß die Treppenöffnung im oberen Stockwerk, der Deckenausschnitt, gesichert ist.

Ein Geländer hat  Pfosten, einen Handlauf und eine Füllung aus Stäben, Glas oder anderen Materialien. Um der Konstruktion des Geländers Stabilität zu verleihen werden beim Treppenbau auch verschiedentlich Pfosten verwendet, die komplett in die Treppenkonstruktion integriert sind.

Gesetzliche Vorschriften für Geländer und Handlauf

Die gesetzlichen Vorschriften für den Treppenbau sehen eine einheitliche Höhe des Geländers von 0,90 m, senkrecht über der Stufenvorderkante gemessen, vor. Bei Treppenkonstruktionen mit mehr als 12 m Höhenunterschied muß die Geländerhöhe mindestens 1,10 m betragen. Diese Vorschrift ist auch für seitliche Umwehrungen von Podesten und Deckenausschnitten bindend. Für das Geländer einer Wendeltreppen kann zusätzlich an der Innenseite eine Geländerhöhe von mindestens 1,10 m gefordert werden.

Die Form des Handlaufs kann oval oder kreisförmig sein. Auch abgerundete Rechteckprofile sind erlaubt, wenn der Durchmesser mindesten 4 cm und höchstens 7 cm beträgt.

Handlauf

Wichtigster Teil des Treppengeländers ist der Handlauf. Als Handlauf wird der obere Abschluss des Geländers bezeichnet. Häufig wird aber auch zusätzlich ein Handlauf seitlich an der Treppenhauswand angebracht.

Das Material des Handlaufs muß in Form und Materialbeschaffenheit so ausgerüstet sein, daß er im Gefahrenfall greifbar ist und als Stütze dienen kann.

Das Material des Handlaufs besteht in den meisten Fällen aus Holz. Es ist als selbstverständlich vorauszusetzen, daß das Holz so verarbeitet wurde, das es nicht zur Splitterbildung neigt und keine scharfen Kanten aufweist.

Der Handlauf muß ohne Unterbrechung der Lauflinie über die gesamte Länge der Treppe, auch über Podeste, geführt werden. Jegliche Stütze oder Befestigung des Handlaufs muß von unten erfolgen; dem Gleiten der Hand auf dem Handlauf darf sich nichts in den Weg legen.

Bei gekrümmten Handläufen im Hausbau wird in den meisten Fällen aus Kostengründen eine Metallkonstruktionen verwendet.

Weitere Informationen rund um die Treppe finden Sie auch in den Abschnitten: