Darf man freilebende Tiere fuettern
Garten / Tipps und Ideen: Die Fütterung freilebender Tiere kann für den Tierfreund zu erheblichen Problemen führen. Neben tierschutzrelevanten Tatbeständen kann dies auch gegen eventuell bestehende Ortssatzungen verstoßen.
Ungeachtet dessen können bereits im Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter und unter den Mietern selbst, größere Streitigkeiten in diesem Zusammenhang entstehen.
Grundsätzlich kann der Vermieter das Füttern freilebender Tiere untersagen. Dies muss dann aber ausdrücklich erfolgen. Ein Hinweis auf ein vertragliches Tierhaltungsverbot genügt nicht, denn das Füttern freilebender Tiere stellt keine Tierhaltung dar.
Die Untersagung darf jedoch nicht ohne sachlichen Grund erfolgen. So müssen durch das Füttern z.B. konkrete Gefahren für das Gebäude bzw. den Grundbesitz drohen oder Belästigungen anderer Bewohner zu befürchten sein.
Es muss jedoch Beachtung finden, dass selbst wenn ein solches Verbot besteht, es auf den jeweiligen Einzelfall noch ankommt. So dürfte sich z.B. das Füttern von Singvögeln im Winter trotzdem noch innerhalb des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache halten und nicht untersagt werden dürfen. Dies gilt aber wiederum nicht für das Füttern von Tauben, weil diese für erhebliche Verschmutzungen und Gesundheitsgefährdungen sorgen.
Ungeachtet dessen können bereits im Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter und unter den Mietern selbst, größere Streitigkeiten in diesem Zusammenhang entstehen.
Die Untersagung darf jedoch nicht ohne sachlichen Grund erfolgen. So müssen durch das Füttern z.B. konkrete Gefahren für das Gebäude bzw. den Grundbesitz drohen oder Belästigungen anderer Bewohner zu befürchten sein.
Es muss jedoch Beachtung finden, dass selbst wenn ein solches Verbot besteht, es auf den jeweiligen Einzelfall noch ankommt. So dürfte sich z.B. das Füttern von Singvögeln im Winter trotzdem noch innerhalb des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache halten und nicht untersagt werden dürfen. Dies gilt aber wiederum nicht für das Füttern von Tauben, weil diese für erhebliche Verschmutzungen und Gesundheitsgefährdungen sorgen.
Existiert keine Regelung zum Füttern der Tiere, ist dies zulässig, soweit es sich im Rahmen eines ordnungsgemäßen Mietgebrauchs hält. Dabei ist wieder der konkrete Sachverhalt maßgeblich. So dürfte sich das Füttern von Katzen in einer dörflichen Region noch im Rahmen des ordnungsgemäßen Mietgebrauches halten, während dies in einer Stadt nicht mehr der Fall sein wird.
Füttert der Mieter freilebende Tiere, obwohl ihm dies wirksam untersagt wurde, droht ihm eine Abmahnung durch den Vermieter. Sollte er danach das Füttern der Tiere nicht unterlassen, droht ihm schlimmstenfalls auch die fristlose Kündigung des Vertragsverhältnisses.
Darüber hinaus sind auch Schadensersatzansprüche gegen den Mieter denkbar. Diese können z.B. bestehen, wenn durch die Fütterung bzw. die Tiere Schäden am Objekt verursacht werden, die Tiere selbst zu viel Lärm verursachen oder wenn andere Mieter aufgrund der Verschmutzung des Objektes Mietminderung geltend machen.
Also erst in den Mietvertrag schauen, dann die richtigen Tiere füttern!
Angst geprägt. Sie gewönnen sich dennoch an das ständige Füttern, werden so langsam abhängig vom Menschen und vernachlässigen ihre natürliche Suche nach Futter. Wenn dann das Füttern durch irgend etwas (Saison, Ferien, Winter), unterbrochen oder sogar beendet wird, leiden die Tiere. Die halbverhungerten Katzen erkranken dann häufig an Katzenschnupfen, Katzenseuche und Leukose. Damit sich die Krankheiten nicht weiter ausbreiten, werden die Tiere eingefangen und ins Tierheim gebracht. Dort werden die Katzen weiterhin betreut und gefüttert.
Da aber die scheuen Tiere nur äußerst selten vermittelt werden können, wären die Tierheime innerhalb kurzer Zeit mit verängstigten, unglücklichen Katzen überfüllt. Denn Katzen, die nicht auf den Menschen geprägt sind, leiden derartig unter dem Eingesperrtsein, daß sie häufig an diesem extremen Stress sogar sterben!
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Text: UE-InRu / hausbautipps24.de
Füttert der Mieter freilebende Tiere, obwohl ihm dies wirksam untersagt wurde, droht ihm eine Abmahnung durch den Vermieter. Sollte er danach das Füttern der Tiere nicht unterlassen, droht ihm schlimmstenfalls auch die fristlose Kündigung des Vertragsverhältnisses.
Darüber hinaus sind auch Schadensersatzansprüche gegen den Mieter denkbar. Diese können z.B. bestehen, wenn durch die Fütterung bzw. die Tiere Schäden am Objekt verursacht werden, die Tiere selbst zu viel Lärm verursachen oder wenn andere Mieter aufgrund der Verschmutzung des Objektes Mietminderung geltend machen.
Also erst in den Mietvertrag schauen, dann die richtigen Tiere füttern!
Tauben füttern?
Das ungezielte Füttern von freilebenden Tieren kann, auch durch eine oft persönlich motivierte Tierliebe heraus - insbesondere im städtischen Bereich zu Problemen führen. Ein hohes und unkontrolliertes Futterangebot lässt die Bestände von Tauben z.B. unkontrolliert anwachsen. Neben der Gefahr der Fehlernährung verursacht dies häufig auch hygienische Probleme. Kommunen mit überhöhten Tierbeständen sind dann häufig gezwungen, Bekämpfungsmaßnahmen einzuleiten, die wieder zu Konflikten mit Tierliebhabern führen.Verwilderte Katzen füttern?
Ganze Kolonien von verwilderten Katzen finden wir in Siedlungsgebieten, in denen eine gewisse Nahrungsgrundlage vorhanden ist. Bevorzugte Plätze der Katzen sind Bauernhöfe, Fabrikareale, Schrebergärten, Feriendörfer und die Nähe von Gaststätten. Das Füttern verwilderter Katzen muß, wenn überhaupt, mit großer Sorgfalt erfolgen. Ihr Verhalten gegenüber dem Menschen ist wie bei Wildtieren vonAngst geprägt. Sie gewönnen sich dennoch an das ständige Füttern, werden so langsam abhängig vom Menschen und vernachlässigen ihre natürliche Suche nach Futter. Wenn dann das Füttern durch irgend etwas (Saison, Ferien, Winter), unterbrochen oder sogar beendet wird, leiden die Tiere. Die halbverhungerten Katzen erkranken dann häufig an Katzenschnupfen, Katzenseuche und Leukose. Damit sich die Krankheiten nicht weiter ausbreiten, werden die Tiere eingefangen und ins Tierheim gebracht. Dort werden die Katzen weiterhin betreut und gefüttert.
Da aber die scheuen Tiere nur äußerst selten vermittelt werden können, wären die Tierheime innerhalb kurzer Zeit mit verängstigten, unglücklichen Katzen überfüllt. Denn Katzen, die nicht auf den Menschen geprägt sind, leiden derartig unter dem Eingesperrtsein, daß sie häufig an diesem extremen Stress sogar sterben!
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Text: UE-InRu / hausbautipps24.de