Viele positive Änderungen für Verbraucher im neuen Bauvertragsrecht

Die Bauplanung für den Hausbau ist der Teil der Bauvorbereitung, der konkret dann beginnt, wenn die Entscheidung darüber gefallen ist, welches Haus gebaut werden soll. Zu diesem Zeitpunkt steht fest, dass es ein Einfamilienhaus, ein Zweifamilienhaus oder ein Reihenhaus wird. Nun muss im Rahmen der Bauplanung entscheiden werden, ob ein Massivhaus, ein Fertighaus oder ein Holzhaus errichtet werden soll. Abschließend wird die Bauplanung an einen Fachmann, wie den Architekten oder den Bauingenieur vergeben. Er entscheidet dann auch, wer die Baupartner sein werden.
Weitere grundsätzliche Informationen über die Bauplanung finden Sie auch in unsererm Ratgeber Hausbau in dem Abschnitt Bauvorbereitung / Bauplanung.
Hausbau / Bauplanung:
Haben Sie gewusst, dass Sie einen Anspruch auf Sicherheiten haben? Viele Unternehmer wissen sehr genau, dass im Gesetz vorgesehen ist, dass bei jedem Bauvorhaben der Bauherr einen Anspruch hat, dass der Unternehmer ihm, dem Bauherrn, eine Sicherheit leistet, und zwar in Höhe von mindestens 5 % der Bruttoauftragssumme, sprich, wenn Sie für 300.000 € ein Haus bauen, haben Sie einen Anspruch darauf, dass, bevor Sie die erste Baurate zahlen, Ihnen der Unternehmer eine Sicherheit in Höhe von 15.000 € vorlegt. Das wussten Sie nicht? Schauen Sie mal nach. Im Gesetz steht’s. § 632a Abs. 3 BGB.
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