Auf die rabiate Tour: Die wichtigsten Abriss-Tipps
Hausbau / Bauplanung: Um auf einem Grundstück eine Baustelle für den Bau eines neuen Hauses einrichten zu können, muss es zum Einen frei zugänglich sein und zum anderen dürfen natürlich keine alten Gemäuer mehr dort stehen. Ist der Abriss eines bestehenden Gebäudes geplant, muss man diesen dem zuständigen Bauamt anzeigen. Eine Ausnahme von der Anzeigepflicht besteht dann, wenn es sich um Gebäude, die kleiner sind als 300 cbm oder um Masten, Pfähle oder Mauern handelt. Unter diesen Umständen kann man den Abriss komplett ohne Meldung beim Bauamt durchführen.
Zur Baustelleneinrichtung gehört außerdem, dass die abgerissenen Reste entfernt werden. Wird das Material entsprechend sortiert, kann man einzelne Teile eventuell sogar wiederverwenden. Das Sortieren der Bestandteile des abgerissenen Hauses bedeutet für die Abrissfirma allerdings den größten Aufwand. Einzelne Bestandteile wie beispielsweise Metalle, Holz, Bauschutt, Müll und Sondermüll werden mit dem Bagger und teilweise sogar händisch getrennt.
Abbruch in Eigenleistung
Für den Abbruch in Eigenleistung kommen in der Regel nur die nicht anzeigepflichtigen Gebäude (s.o.) in Frage. Es sollte immer mit der Entkernung des Gebäudes angefangen werden. Das bedeutet, dass man alle Leitungen, Elektro und Wasser, zuerst entfernt. Hierzu ist geeigentes Werkzeug erforderlich. Auch für den Abbruch selbst sollte man professionelles Werkzeug, wie Abbruchhämmer und verschiedene Meißel anschaffen oder leihen. Im gut sortierten Werkzeug-Fachhandel sind Meißelsets erhältlich, die für alle anfallenden Meißelarbeiten einsetzbar sind.
Sonderfälle
Es gibt einige Sonderfälle, bei denen besondere Maßnahmen nötig sind, um einen Abriss durchführen zu dürfen und zu können. Schwierigkeiten bei der Genehmigung oder Durchführung des Abrisses können auftreten, wenn das Gebäude:
- unter Denkmalschutz steht.
- in einem Sanierungsgebiet liegt.
- an ein nicht abzureißendes Gebäude angrenzt.
Denkmalschutz
Wenn das noch vorhandene Gemäuer unter Denkmalschutz steht, muss man einige Dinge beachten. Für den Abriss dieser Gebäude benötigt man die Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde und muss außerdem zwingend wieder neuen Wohnraum schaffen. Die Bewilligung wird dann zusammen mit dem Bauantrag beim Bauamt eingereicht.
Sanierungsgebiet
Liegt das abzureißende Gebäude in einem so genannten Sanierungsgebiet, muss man bei der zuständigen Sanierungsbehörde eine Sanierungsgenehmigung erwirken.
angrenzendes nicht abzureißendes Gebäude
Grenzt das zum Abriss geplante Gebäude direkt an ein anderes Gebäude, das nicht abgerissen werden soll, muss man dringend dafür sorgen, dass es bei den Bauarbeiten ausreichend vor dadurch verursachten Schäden geschützt wird.
Die richtige Abrissfirma finden
Sind diese Formalitäten erledigt, beginnt die schwierige Suche nach dem passenden Handwerker, denn in den seltensten Fällen greift man selbst zur Abrissbirne. Bei der Auswahl der richtigen Abrissfirma sollte man allerdings einige Dinge beachten, denn wie in vielen Branchen, gibt es auch hier schwarze Schafe. Ihnen fehlt beispielsweise die richtige Qualifikation, Erfahrung mit der Statik oder sogar die angemessene Ausrüstung! Diese ist aber dringend notwendig, um die vorhandenen Materialien zu prüfen. Wenn Asbest gefunden wird, müssen die besonderen Vorschriften für Entsorgung und Arbeitsschutz unbedingt eingehalten werden. Wenn man sich nicht sicher ist, sollte man nicht davor zurückschrecken, die gewählten Handwerker nach ihrer Ausbildung und ihren Referenzen zu befragen.
Ein weiteres Indiz für die Professionalität der gewählten Firma ist das Angebot. Wichtig ist unter anderem, dass die komplette Entsorgung und auch das Ausgraben eventuell aufgefundener Fundamente inkludiert sind. Von großer Bedeutung ist ebenfalls, dass die Firma eine Betriebshaftpflichtversicherung hat, die mit mindestens drei Millionen Euro gedeckt ist. Oft kann auch der Rohbauunternehmer, der später das Haus bauen soll, den Abriss der vorhandenen Gebäude übernehmen. So ist eventuell ein Gesamtpaket buchbar, bei dem man den Preis besser verhandeln kann.
Fazit
Wenn auf dem vorhanden Grundstück ein Abriss nötig ist, sollte man immer mehrere Angebote von Abrissfirmen einholen und auch den Rohbauunternehmer nach einem Gesamtpaket befragen. Man sollte vor der Auftragsvergabe dringend prüfen, ob es sich um ein professionelles Abrissunternehmen handelt. Beachtet man diese Tipps, steht der Bereinigung des Grundstücks nichts mehr im Wege.
Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
Foto: Pixabay / CCO Public Domain