Einen Aufzug im Einfamilienhaus planen, nicht nur beim barrierefreien Hausbau
Hausbau / Bauplanung: Ein Aufzug im privaten Einfamilienhaus ist sicherlich immer noch die große Ausnahme. Allerdings ist in den letzten Jahren eine Zunahme dieses Ausstattungsmerkmals festzustellen. Besonders effektiv ist es, den Aufzug bereits bei der Bauplanung zu berücksichtigen. So fallen später keine Umbauarbeiten mit den damit verbundenen Belästigungen an.
Der Einbau eines Aufzugs erhöht die Wohn- und Lebensqualität auch ohne dass gesundheitliche Beeinträchtigungen den Einbau erforderlich machen. Speziell bei Einfamilienhäusern in Hanglage oder beim dreigeschossigen Hausbau mit Keller ist ein Aufzug immer eine Erleichterung. Ob es sich nun um den Transport von Lasten oder Möbeln handelt oder um das mühsame Schleppen von Einkäufen, ein Aufzug hat seine besonderen Vorzüge.
Man muss allerdings auch einräumen, dass der Einbau eines Aufzugs zur Überwindung der Höhenunterschiede im Haus sicherlich die komfortabelste aber auch teuerste Variante ist. Für Menschen mit einer Behinderung, die auf Rollstuhl oder Gehhilfen angewiesen sind, ist der Aufzug aber immer eine gute und elegante Lösung.
Das nachstehende Video zeigt beispielhaft die Nutzung von Aufzügen in Privathäusern
Werterhöhung der Immobilie
Ein Aufzug innerhalb einer Immobilie bedeutet immer auch eine Werterhöhung des Objektes. Dies gilt nicht nur für Mehrfamilienhäuser sondern auch für Ein- und Zweifamilienhäuser. Wer nicht mehr ganz so mobil ist, was ja eine natürliche Folge des Alters ist, der freut sich natürlich über diesen besonderen Komfort. In einer Zeit, in der die Menschen immer älter werden, kann das schon ein ausschlaggebender Punkt beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie sein.
Wo sollte der Aufzug platziert werden?
Nicht immer steht genügend Platz innerhalb des Hauses für den Einbau eines Aufzugs zur Verfügung, speziell dann nicht, wenn ein entsprechender Platzhalter bei der Bauplanung nicht berücksichtigt wurde. Hier bietet es sich an, den Aufzug an die Außenwand des Hauses zu montieren.
Bei der Nutzung des Aufzugs als Teil einer barrierefreien Bauweise müssen einige grundsätzliche Vorbedingungen erfüllt werden. So muss man den Zugang zum Aufzug im Außenbereich barrierefrei gestalten, gegebenenfalls auch mit einer Rampe. Auch im Innenbereich sind bestimmte Größenordnungen hinsichtlich eines Bewegungsspielraums vor der Aufzugkabine einzuhalten.
Vorschriften für Bau und Betrieb
Der Personenaufzug im eigenen Haus unterliegt bestimmten technischen Vorschriften, die unbedingt eingehalten werden müssen, insbesondere dann, wenn öffentliche Mittel (Krankenkasse, Pflegeversicherung, KfW-Bank) in Anspruch genommen werden sollen.
Das zulässige Gesamtgewicht wird auf der Basis eines Durchschnittsgewichtes von 75 kg pro Person errechnet. Hiervon ausgehend ergibt sich dann auch das Mindestmaß für die Höhe, Länge und Breite des Innenraums. Für diese Berechnungen ist die Hinzuziehung eines Experten unbedingt erforderlich.
Eine Notrufanlage ist auch im Privathaus erforderlich, ebenso wie eine Lichtschranke, die verhindern soll, dass sich ein Benutzer des Aufzugs einklemmen kann.
Bei Nutzung als Behindertenfahrstuhl muss auch die Größe so bemessen sein, dass z.B. ein Rollstuhl komplett in den Aufzug passt. Damit Rollstuhlfahrer den Aufzug nutzen können, müssen die Vorschriften der DIN 18040-2 Aufzug, erfüllt sein und mindestens dem Typ 2 entsprechen. Das bedeutet, der Aufzug muss eine Tragkraft von 630 kg, eine Türbreite von mind. 90 cm, eine Fahrkorbbreite von 110 cm sowie eine Fahrkorbtiefe von 140 cm aufweisen. Außerdem müssen die Fahrkorbtüren und die Türen zum Aufzugsschacht als waagerecht bewegte selbsttätig kraftbetätigte Schiebetüren ausgeführt werden.
Arten der Personenaufzüge im Einfamilienhaus
Die Ausführung eines Aufzugs liegt im Ermessen des Bauherren. Man unterscheidet dabei zwischen dem Außenaufzug, der an der Außenseite des Hauses angebracht wird, einem Behindertenaufzug, der die o. gen. besonderen Vorschriften erfüllen muss, einem Schrägaufzug, einem Senkrechtaufzug und gegebenenfalls noch einen Lastenaufzug, der weit weniger gesetzliche Vorschriften zu erfüllen hat.
Daneben kann man natürlich auch die weniger teuren aber auch nicht so komfortablen Lifte in Anspruch nehmen, wie da wären der Treppenlift, die Hebebühne, ein Hublift, eine Lifttreppe, ein Plattformlift, ein Senkrechtlift oder ein Sitzlift.
Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
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