In Deutschland gibt es eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen, die den Ausbau und die Nutzung von Solarenergie regeln und fördern. Diese Gesetze spielen eine wichtige Rolle, um den Übergang zu erneuerbaren Energien zu unterstützen und die Klimaziele zu erreichen. Die wichtigsten Regelungen zum Thema Solarenergie umfassen Aspekte wie Förderung, Einspeisevergütung, Pflichten beim Bau von Photovoltaikanlagen und steuerliche Regelungen.
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist das zentrale Gesetz für die Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland und hat das Ziel, den Anteil von erneuerbaren Energien, darunter auch Solarenergie, am deutschen Strommix zu steigern. Es regelt unter anderem:
Einspeisevergütung: Betreiber von Photovoltaikanlagen erhalten eine Vergütung für den in das Stromnetz eingespeisten Solarstrom. Diese Vergütungssätze werden vom Gesetzgeber regelmäßig angepasst und sind abhängig von der Größe der Anlage und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme.
Eigenverbrauch: Das EEG enthält auch Regelungen zum Eigenverbrauch von Solarstrom. Betreiber können den selbst produzierten Strom für den Eigenbedarf nutzen und profitieren von steuerlichen Erleichterungen.
Marktprämienmodell: Für größere Solaranlagen gibt es eine Direktvermarktung mit einer sogenannten Marktprämie, die zusätzlich zum am Strommarkt erzielten Preis gezahlt wird.
Degression der Vergütung: Die Einspeisevergütung für Solarstrom sinkt über die Jahre durch eine gesetzlich vorgeschriebene Degression, um die Solarenergie wettbewerbsfähiger zu machen und die Kosten für Verbraucher zu senken.
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit 2020 in Kraft und regelt die energetischen Anforderungen an Gebäude. Es fördert den Einsatz von Solarenergie, insbesondere durch folgende Vorschriften
Erneuerbare-Energien-Pflicht: Das GEG schreibt vor, dass Neubauten einen Teil ihres Energiebedarfs durch erneuerbare Energien decken müssen. Photovoltaikanlagen sind eine Möglichkeit, diese Pflicht zu erfüllen.
Primärenergiebedarf: Photovoltaikanlagen tragen dazu bei, den Primärenergiebedarf eines Gebäudes zu senken, was zur Erreichung der gesetzlich vorgeschriebenen Energieeffizienzstandards beiträgt.
Förderung von Solarthermie: Das GEG sieht auch Anreize für die Nutzung von Solarthermieanlagen zur Bereitstellung von Warmwasser oder Heizungswärme vor.
Klimaschutzgesetz
Das Klimaschutzgesetz wurde im Jahr 2019 verabschiedet und setzt verbindliche Ziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen. Solarenergie spielt eine wesentliche Rolle in der Strategie zur Erreichung dieser Klimaziele, da die Nutzung erneuerbarer Energien entscheidend für die Dekarbonisierung des Energiesektors ist. Im Rahmen des Gesetzes müssen verschiedene Sektoren, darunter der Energiesektor, ihre Emissionen reduzieren.
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) regelt den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Lärm und andere Immissionen. Solarenergieanlagen, insbesondere größere Freiflächen-Photovoltaikanlagen, müssen unter Umständen bestimmte Auflagen hinsichtlich des Umweltschutzes erfüllen, z. B. beim Bau von Solarparks, der Berücksichtigung von Naturschutzgebieten oder der Vermeidung von Beeinträchtigungen der Landschaft.
Mieterstromgesetz
Das Mieterstromgesetz fördert als Solarenergie Gesetz die Versorgung von Mietern mit Solarstrom, der auf dem Dach ihres Gebäudes erzeugt wird. Dieses Solarenergie Gesetz zielt darauf ab, auch Mietern die Vorteile der Solarenergie zugänglich zu machen, indem sie den Solarstrom direkt vom Vermieter beziehen können. Hierbei wird der Strom nicht ins öffentliche Netz eingespeist, sondern vor Ort genutzt.
EEG-Umlagebefreiung
Kleine Photovoltaikanlagen (in der Regel bis 30 kWp) sind von der Zahlung der EEG-Umlage für den selbst verbrauchten Solarstrom befreit. Diese Regelung gilt insbesondere für private Haushalte und kleinere Unternehmen, die ihre Anlagen zum Eigenverbrauch nutzen. Größere Anlagen müssen hingegen weiterhin einen Teil der EEG-Umlage zahlen.
Steuerliche Regelungen im Rahmen der Solarenergie Gesetze
Für die Nutzung von Solarenergie gibt es auch steuerliche Regelungen, die für private Betreiber von Photovoltaikanlagen von Bedeutung sind. Dabei handelt es sich um Vorschriften über die Umsatzsteuer und die Einkommensteuer.
Umsatzsteuer: Wenn der erzeugte Strom ins Netz eingespeist wird, müssen Betreiber grundsätzlich Umsatzsteuer abführen, es sei denn, sie nutzen die Kleinunternehmerregelung. Seit 2023 gibt es jedoch eine Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp.
Einkommensteuer: Einkünfte aus der Einspeisung von Solarstrom sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig, es sei denn, der Betreiber entscheidet sich für die Liebhabereiregelung, wenn die Anlage nur zum Eigenverbrauch genutzt wird.
Bauordnungsrecht
Das Bauordnungsrecht der Bundesländer, die Landesbauordnungen, enthält spezifische Vorgaben zur Errichtung von Solaranlagen. Diese Regelungen betreffen vorwiegend Baugenehmigungsverfahren und Abstandsregelungen.
Baugenehmigung: In den meisten Fällen sind Photovoltaikanlagen genehmigungsfrei, es sei denn, es handelt sich um Freiflächenanlagen oder Gebäude in denkmalgeschützten Bereichen.
Abstandsregelungen: Für Freiflächen-Photovoltaikanlagen gibt es spezifische Anforderungen an den Abstand zu angrenzenden Grundstücken oder Straßen.
Netzausbau und Anschlussrecht
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) regelt den Anschluss von Photovoltaikanlagen an das Stromnetz. Netzbetreiber sind verpflichtet, den Anschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen zu ermöglichen und den erzeugten Strom abzunehmen. Zudem gibt es Regelungen zum Netzausbau, um sicherzustellen, dass auch bei steigender Solarstromproduktion eine stabile Stromversorgung gewährleistet ist.
Die Energiewende in Deutschland wird durch eine Vielzahl von Solarenergie Gesetzen und Förderprogrammen unterstützt und reguliert. Besonders das EEG und das GEG spielen eine zentrale Rolle beim Ausbau von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen. Der Rechtsrahmen zielt darauf ab, Anreize für Investitionen in erneuerbare Energien zu schaffen, den Eigenverbrauch zu fördern und den Anteil von Solarenergie am Energiemix zu steigern, um die Klimaziele zu erreichen.
Für eine erste grobe Kalkulation kann man pro installiertem Kilowatt Spitzenleistung (kWp) Kosten von ca. 6.000 € ansetzen. Je größer die Anlage wird, desto geringer werden die Kosten pro Leistungseinheit.
Lassen Sie sich die Kosten für die Installation und den Anschluss ans öffentliche Netz von einem Fachinstallateur veranschlagen.
Bei jedem Neubau müssen Sie darauf achten, daß Leerrohre und Platz für den Einspeisezähler vorhanden sind. Der Aufwand für die Installation einer Fotovoltaikanlage ist im Vergleich zu den Kosten der Module gering.
Passen Sie bei Angeboten für sogenannte „Komplettpakete“ zur Selbstmontage auf. Sie sind kein Fachmann auf diesem Gebiet. Durch unsachgemäße Installation kann mehr Schaden als Nutzen angerichtet werden.
Wirtschaftlichkeit
Durch die Einspeisevergütung, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz von den Energie-Erzeugern gezahlt werden muß, kann man eine vernünftige Wirtschaftlichkeits-Berechnung durchführen.
Je nachdem, wie die Verzinsung für das aufgewendete Kapital angesetzt wird, ist es möglich, daß die Investition ab dem 15. Jahr eine Rendite abwirft.
Den selbst erzeugten Strom können Sie entweder selbst nutzen oder in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Bei einer Einspeisung in das öffentliche Stromnetz nennt man die Solaranlage eine netzgekoppelte Solarstromanlage. Sie können ihren Strom komplett an das öffentliche Stromnetz liefern. Der Anlagenbetreiber bekommt nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz dafür vom Netzbetreiber eine Einspeisevergütung erstattet. Diese Einspeisevergütung ist auch in ihrer Höhe bereits für 20 Jahre vom Gesetzgeber garantiert.
Die Wirtschaftlichkeit einer Fotovoltaikanlage ist abhängig vom Klima, den physikalisch-technischen Eigenschaften der Anlage und den Bedingungen für die Finanzierung.