Der Bauvertrag – Die Bau- und Leistungsbeschreibung
Die Bau- und Leistungsbeschreibung ist der Bestandteil des Bauvertrages, der die Grundlagen und die Ausführungsvarianten der Leistungserstellung durch den Bauunternehmer in allen wesentlichen Einzelheiten regelt. Hier müssen alle Leistungen des Auftragnehmers schriftlich festgelegt werden. Die Bau- und Leistungsbeschreibung führt jedes einzelne Gewerk und jede vereinbarte Ausstattungsvariante genauestens auf und nennt und beschreibt exakt auch die einzelnen Baustoffe und sonstige Materialien mit eindeutigen Material-, Mengen- und Qualitätsangaben bis ins Detail.
Die Problematik für den Bauherren kommt meist dann zum Tragen, wenn in der Bau- und Leistungsbeschreibung Leistungen, die zur Erbringung der Gesamt-Bauleistung erforderlich sind, nicht vereinbart worden sind. In diesem Fall müssen dann Nachtragsleistungen vereinbart werden, die nicht im finanziellen Kalkulationsrahmen enthalten sind. Folge davon sind erhöhte Kosten und eventuell auch ein erhöhter Zeitbedarf für die Bauarbeiten. Mit einem qualifizierten Bau- und Leistungsverzeichnis, das gegebenenfalls auch von einem unabhängigen Gutachter überprüft wurde, können solche Zusatzkosten minimiert oder gar ausgeschlossen werden.
Ratschlag für angehende Bauherren
In jedem Fall vor der Unterschrift unter den Bauvertrag einen Sachverständigen zur Überprüfung der Bau- und Leistungsbeschreibung hinzuziehen und darauf achten, dass alle Leistungen so konkret und eindeutig wie möglich beschrieben sind. Damit erspart man sich Ärger und zusätzliche Kosten.
Standardbaubeschreibungen
Es kommt immer wieder vor und ist prinzipiell auch nicht zu beanstanden, dass der Bauunternehmer eine Standardbaubeschreibung zur Unterschrift vorlegt. Bei solchen Bau- und Leistungsbeschreibungen ist es besonders wichtig, zu prüfen, welche Leistungen im Grundangebot enthalten sind und welche konkreten Mehrkosten für die speziellen Wünsche des Bauherren entstehen. Die dabei notwendigen Ergänzungen sind schriftlich und eindeutig zu vereinbaren und zum Vertragsgegenstand zu machen.
Es gibt leider keine gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte für die Bau- und Leistungsbeschreibung. Allerdings haben sich vor einiger Zeit unter der Ägide des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Kompetenzzentrum „Kostengünstig qualitätsbewusst Bauen“ Experten der Verbände Bauherren-Schutzbund, Bundesarchitektenkammer, Bundesverband Deutscher Fertigbau, Verband Privater Bauherren, Verbraucherzentrale Bundesverband und Haus & Grund Deutschland zusammengetan und die "Mindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser", herausgegeben. Diese Mindestanforderungen sollten als Grundlage für den Bauvertrag eingehalten werden.
Die Partner der Initiative „Kostengünstig qualitätsbewusst Bauen“ haben zusätzlich eine Checkliste entwickelt, die privaten Bauherren ein hervorragendes Hilfsmittel zur Auswertung von Bau- und Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäusern zur Verfügung stellt. In dieser Checkliste findet man eine detaillierte Darstellung der einzelnen Leistungspositionen, die es erlaubt, die wesentlichen Angaben zu den angebotenen Leistungen aus der Bau- und Leistungsbeschreibung des Bauunternehmers in der Checkliste den jeweiligen Positionen zuordnen und sie dort entsprechend zu erfassen und auszuwerten.
Die Checkliste ist in Form einer Tabelle aufgebaut. Man kann in der Checkliste festhalten, ob die einzelnen Positionen mit dem
angebotenen Preis abgegolten sind oder nur als Zusatz- oder Sonderleistungen zu bekommen oder als Eigenleistungen zu erbringen sind. Durch die übersichtliche Zusammenfassung wird der Vergleich einzelner Angebote erleichtert und eine Bewertung ermöglicht.
Mit dieser Checkliste kann vor allem die Überprüfung der Vollständigkeit und Genauigkeit der Bau- und Leistungsbeschreibung sowie die Zuordnung der Kosten einzelner angebotener Leistungen systematisch durchgeführt werden. Trotz dieses Hilfsmittels sollte ein unabhängiger Fachmann mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Weitere Informationen über die einzelnen Positionen der Mindestanforderungen an eine Bau- und Leistungsbeschreibung für Ein- und Zweifamilienhäuser finden Sie in unserem Ratgeber Hausbau, der systematisch nach diesen Mindestanforderungen aufgebaut ist und praktisch alle Positionen noch einmal erläutert und auf Alternativen verweist.
Der Ratgeber Hausbau umfasst alle Aspekte und Teilbereiche des Hausbaus und reicht von der Bauvorbereitung mit Planung, Auswahl des Baupartners, der Bauweise, des Bautyps, der Energiebedarfsermittlung und der Festlegung des Energiestandards über die Baustelleneinrichtung, die Baukonstruktion mit Rohbau, Innenausbau, Haustechnik und Informationsanlagen bis zu den Außenanlagen und der Dokumentation über den Hausbau.
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