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Voraussetzungen zur Anmietung einer Wohnung

 

Voraussetzungen zur Anmietung einer WohnungImmobilienmarkt / Immobiliennachrichten: Wer in heutiger Zeit eine Wohnung mieten möchte, muss sich damit beschäftigen, eine Mietkaution zu leisten. Mit dieser Mitkaution will sich der Vermieter ein Stück Sicherheit für den Fall einholen, dass der Mieter seinen Mietzahlungen nicht oder nicht pünktlich zahlt, oder bei Auszug Reparaturen/Schönheitsreparaturen nicht ordnungsgemäß leistet. Eine Wohnung anzumieten ohne eine Kaution zu zahlen ist in der Regel heute nicht mehr möglich.

 

Streitigkeiten aus der Mietkaution - Vertragliche Vereinbarung

Aus der Zahlung der Mietkaution entstehen häufig Streitigkeiten, wenn sie in Anspruch genommen werden soll, oder wenn sie zurückzuzahlen ist. Sehr häufig enden diese Streitigkeiten, z.B. wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen vor Gericht.

Zunächst einmal muss die Vereinbarung einer Mietkaution vertraglich vereinbart werden, da es eine gesetzliche Regelung zur Zahlung einer Mietkaution nicht gib.

Da der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses seine Kaution natürlich umgehend zurück erhalten möchte und der Vermieter mögliche eigene Ansprüche verrechnen möchte, liegt hier ein Konflikt auf der Hand.

Wie ist die Kautionszahlung zu leisten?

Die Mietkaution ist so zu zahlen, wie es im Mietvertrag vereinbart wird. In der Praxis ist die Barkaution das gängigste Modell; entweder als Aushändigung in bar oder mittels Überweisung auf das Konto des Vermieters.

Selbstverständlich kann der Vermieter auch eine Bürgschaft als Kaution, beispielsweise eine Bankbürgschaft, aushändigen; allerdings eben nur, wenn es im Mietvertrag so festgeschrieben ist.

Die Kaution kann auch in Form einer Mietkautionsversicherung beigebracht werden. Die Mietkautionsversicherung bietet für private und auch für gewerbliche Mieter einige Vorteile. Die Versicherungsgesellschaft stellt mit dem Versicherungsschein den Mieter in Höhe der vereinbarten Kaution von Ansprüchen frei und erhebt dafür eine entsprechende Prämie.

Der Vorteil der Mietkautionsversicherung liegt unter anderem in der Tatsache, dass sich ein Vermieter, für den Fall, dass er selbst in finanzielle Schwierigkeiten kommt und sich an dem übergebenen Bargeld bedienen möchte, ins Leere läuft. Es gibt viele Fälle, in denen Mieter ihren Vermieter auf Rückzahlung verklagen müssen, weil der Vermieter die Kaution anderweitig verwendet hat. Mehr Informationen zu Mietkautionsversicherungen sind bei www.besttarif zu erhalten. Auch der deutsche Mieterbund bietet mit dem Mieterlexikon ausgezeichnete Informationen und Beispiele von Gerichtsurteilen hierzu.

Höhe der Mietkaution - Verzinsung

Grundsätzlich ist die Mietkaution vertraglich frei zu gestalten. Allerdings sieht der Gesetzgeber bei nichtgewerblicher Miete eine Höchstkaution von drei Monatsmieten vor. Geregelt ist das in § 551 BGB. Die Mietkaution ist zu verzinsen. Der Zins steht dem Mieter nach Rückgabe der Mietkaution ebenfalls zu.

Bei gewerblichen Mietverhältnissen gilt diese Regelung nicht. Hier ist eine deutlich höhere Kautionsvereinbarung möglich und auch gebräuchlich.

Quelle: Tipps24-Netzwerk-hhr
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