Immobilienkäufer haben jetzt mehr Planungssicherheit
Immobilienmarkt / Immobiliennachrichten: Bei Haus- und Wohnungskäufen gilt seit Oktober eine neue Regelung zur Einhaltung der Prüffrist für Kaufverträge: Bei Verträgen zwischen Privatleuten und Unternehmen wie zum Beispiel Bauträgern muss der Notar dem Käufer den Kaufvertrag zwei Wochen vor Beurkundung aushändigen. Zwar galt auch bisher eine Zwei-Wochen-Frist, doch lag die Aushändigung des Kaufvertragsentwurfs in der Praxis oft in der Hand des Maklers beziehungsweise Verkäufers. Wir haben es in der Vergangenheit immer wieder erlebt, dass Vertragsentwürfe dem Käufer nur wenige Tage vor dem Notartermin vorlagen. Die Käufer bekommen mit dieser Neuregelung deutlich mehr Rechts- und Planungssicherheit. Schließlich gilt es, in dieser Frist nicht nur den Vertrag zu prüfen, sondern auch offene Finanzierungsfragen zu klären und sich um die Finanzierungszusage der Bank zu bemühen.
Wartefrist nutzen: In Ruhe prüfen
Mit der Neuregelung, die das Aushändigen des Kaufvertragsentwurfs in die Verantwortung des Notars gibt, soll sichergestellt werden, dass die zweiwöchige Prüffrist grundsätzlich eingehalten wird. Der Notar steht für die Wartefrist ein. Ein Unterschreiten der Frist kommt nur im Einzelfall in Betracht und muss dokumentiert werden. Immobilienkäufer sollten sich - auch in einem heiß umkämpften Immobilienmarkt - nicht vom Makler beziehungsweise Verkäufer unter Druck setzen lassen und die Frist nutzen. Schließlich geht es bei der eigenen Immobilie für die meisten Menschen um die größte finanzielle Investition im Leben. Zudem ist die Materie komplex. Dementsprechend empfiehlt es sich, in dieser Frist die Entscheidung und den Vertrag zu prüfen und bei Unklarheiten den Notar um Klärung zu bitten.Finanzierung: Angebote vergleichen und Fragen klären
Spätestens jetzt sollte man sich aber auch intensiv mit der Finanzierung beschäftigen. Falls nicht schon zuvor geschehen, ist es sinnvoll, den Rat eines Baufinanzierungsspezialisten hinzuzuziehen. Der Finanzierungsexperte klärt den finanziellen Rahmen und die individuellen Bedürfnisse an die Finanzierung und sucht passende Angebote für denImmobilienkredit.
Die Banken benötigen in der Regel den Kaufvertragsentwurf zur Prüfung und zur Zusage der Finanzierung. Je eher der Vertragsentwurf vorliegt, desto eher kommt in der Regel auch die Zusage der Bank. Käufer sollten den Kaufvertrag nur unterschreiben, wenn die finale Finanzierungszusage vorliegt.
Quelle: Presseportal / Interhyp
Foto: Interhyp AG