Brandschutz in der Musterbauordnung (MBO)
Hausbau / Bauplanung: Die Musterbauordnung bildet die Grundlage für alle 16 Landesbauordnungen, wobei jedes Bundesland für sich festlegt, wie deren LBO aufgebaut ist. § 14 konkretisiert diese Grundanforderungen im Hinblick auf den vorbeugenden Brandschutz. Laut § 14 müssen bauliche Anlagen so angeordnet, errichtet, geändert und instandgehalten werden, dass der Entstehung von Feuer und der Ausbreitung von Rauch und Feuer vorgebeugt wird.