Mehr Sicherheit durch Rauchwarnmelder


Rauchmelder PflichtHausbau / Sicherheit:  Rauchwarnmelder sind inzwischen in allen Bundesländern für Neubauten zur Pflicht geworden oder zumindest ist die Rauchwarnmelderpflicht terminiert. Der Nutzen dieser Vorschrift ist zweifelsfrei vorhanden. Die meisten Todesfälle und schwereren Verletzungen bei Hausbränden kommen nicht durch direkte Feuerberührung zustande, sondern durch Rauchvergiftungen. Es gibt jedoch in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen hinsichtlich der Pflicht für Neubauten und Bestandsbauten und der Zuständigkeit für Montage und Wartung einer Rauchwarnmeldeanlage.

Regelung für Neubauten

Für Neubauten gilt inzwischen die Rauchwarnmelderpflicht in allen Bundesländern, nachdem auch als letztes Bundesland Berlin zum 1.1.2017 die Rauchwarnmelderpflicht eingeführt hat. Die Vorschrift gründet sich in der Regel auf die DIN 14676.

In dieser DIN-Norm wird vorgeschrieben: In Wohnungen (damit sind auch Ein- und Zweifamilienhäuser gemeint) müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

Bei Bestandsbauten sieht es wesentlich schlechter aus. So gibt es im Saarland und in Sachsen keine Vorschriften. In anderen Bundesländern gibt es Übergangsfristen bis zum 01.01.2018 (Bayern), 01.01.2019 (Thüringen) und bis zum 31.12.2020 (Brandenburg). In allen anderen Bundesländern gilt inzwischen überall die Rauchwarnmelderpflicht auch für Bestandsbauten.

Montage und Wartung von Rauchwarnmeldeanlagen

Neben dieser Pflicht zur Installation sind auch die Regelungen für die Zuständigkeit für die Montage und Wartung der Rauchwarnmelder unterschiedlich formuliert. Grundsätzlich ist der Eigentümer der Wohnung für die Montage zuständig. Einzige Ausnahme bildet hier das Land Mecklenburg-Vorpommern, hier ist der Mieter (Besitzer) für die Montage verantwortlich.

Bei der Wartung der Anlagen fehlt es in vielen Bundesländern an einer eindeutigen Regelung, wer für die Wartung zuständig ist. In vielen Fällen wird daher der laut der jeweiligen Landesbauordnung zuständige Eigentümer die Wartungsverpflichtung an den Mieter weitergeben.

Was muss bei einer Rauchwarnmeldeanlage gewartet werden?

Rauchmelder sind relativ klein (Untertassengröße) und verfügen über Sensoren, die in der Luft befindliche Rauchpartikel erkennen und die Bewohner mit einem Signalton alarmieren. Der Alarm muss dabei so früh ausgelöst, dass sich die Bewohner rechtzeitig in Sicherheit bringen können.

Die technischen Voraussetzungen für einen funktionierenden Rauchwarnmelder sind in der DIN EN 14604 festgelegt. Danach müssen Rauchwarnmelder u.a. einen Signalton von mindestens 85 dB erreichen und einen Alarmtestknopf aufweisen. Ein Erlöschen der Batteriekapazität ist mindestens 30 Tage vor endgültiger Entladung durch einen entsprechenden Alarmton anzuzeigen.

Welche Batterien sind einsetzbar?

Man unterscheidet zwischen fest eingebauten Batterien und auswechselbaren Batterien. Rauchwarnmelder mit austauschbarer Batterie sind in Deutschland am meisten verbreitet. Hier stellt sich die Frage, ob man eine Alkaline-Batterie oder eine Lithium-Batterie einsetzt. Alkaline-Batterien sind günstiger im Preis, haben aber dafür nur eine Lebensdauer von 2-3 Jahren. Die etwas teureren Lithium-Batterien können dagegen wesentlich länger halten. Der Batteriewechsel bei einer Rauchwarnmeldeanlage ist mit einigen Umständen verbunden, weshalb es sich empfiehlt auf die langlebigen Lithium-Batterien zu setzen.

Lithium-Batterien zeichnen sich auch durch eine hohe Kapazität, lange Lebensdauer und eine stabile Betriebsspannung aus. Es gibt speziell für Rauchmelder entwickelte Lithium-Batterien, die durchaus bis zu 10 Jahren einsatzfähig sind.

Keine Alternative sind Akkus. Mit Akkus funktionieren die Rauchwarnmelder zwar problemlos, allerdings erfolgt der Leistungsabfall bei Akkus rapide, sodass die gesetzlich vorgeschrieben Warndauer von 30 Tagen bis zur Entladung der Batterie nicht eingehalten werden kann.

Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
Foto: Pixabay / CCO Public Domain

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