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Hausbautipps24 - Bauplanung

Die Nebenkosten beim Grundstückskauf können leicht über 10 Prozent des Kaufpreises betragen

NebenkostenHausbau / Bauplanung:  Die Kosten fürs Eigenheim beschränken sich nicht alleine auf den Kaufpreis für das Grundstück. Damit nicht kalkulierte Nebenkosten den Finanzierungsplan nicht zum Einsturz bringen, muss der Bauherr wissen, mit welchen Zusatzkosten er auf jeden Fall rechnen sollte. Die wichtigsten und höchsten Nebenkosten fallen für den Notar und das Grundbuchamt, die Grunderwerbsteuer, Maklergebühren und gegebenenfalls zusätzliche Erschließungskosten an. Verhandelbar und damit auch in der Höhe beeinflussbar sind dabei allerdings nur die Maklergebühren.



Notar und Grundbuch

Das Grundstück ist gefunden, jetzt folgt der Vertragsabschluss, der notariell beurkundet werden muss. Der Notar kümmert sich auch um den obligatorischen Eintrag ins Grundbuch, das vom Grundbuchamt oder Amtsgericht verwaltet wird, denn: Erst damit ist der Käufer auch offiziell neuer Eigentümer des Grundstücks. Rund 1,5 Prozent des Kaufpreises fallen für Grundbucheintrag und Notargebühren an.

Grunderwerbssteuer

Auch das Finanzamt verdient am Kauf eines Grundstücks mit. Die Höhe der Grunderwerbssteuer ergibt sich prozentual aus dem gesamten Kaufpreis von Grundstück und eventuell darauf befindlicher Immobilie. Bauherren, die sich für ein Bauträgerhaus entscheiden, müssen hier besonders tief in die Tasche greifen, da sie eine komplette Immobilie inklusive Grundstück erwerben. Rund 3,5 Prozent - in Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt sogar 4,5 Prozent - sind als Nebenkosten zu kalkulieren.

Maklergebühr

Bei der Grundstückssuche bedient man sich auch der Hilfe eines Maklers. Findet die erfolgreiche Vermittlung eines Grundstücks über einen Makler statt, fallen damit weitere Nebenkosten für den Bauherrn an: Diese Provision, auch Courtage genannt, errechnet sich ebenfalls aus dem Gesamtobjektpreis und liegt je nach Bundesland zwischen 3,57 und 7,14 Prozent. Preisverhandlungen mit dem Makler lohnen sich aber auf jeden Fall, denn die Höhe der Courtage ist gesetzlich nicht geregelt. Die Vereinbarungen sollten unbedingt vor Vertragsabschluss schriftlich festgehalten werden.

Grundstückssuche

Hier finden Sie sicherlich das passende Grundstück für Ihr Bauvorhaben! Geben Sie die PLZ oder den Ort, in dem Sie das Grundstück suchen, in das sich öffnende Formular ein!

ErschließungskostenIst das Grundstück noch nicht erschlossen, muss der Bauherr auch hier mit Zusatzkosten rechnen: Die Gemeinden stellen hier für die Anbindung des Grundstücks an das Kanalisations-, Wasser- und Energieversorgungsnetz eine Rechnung aus. Das gilt auch für Verkehrsflächen wie Bürgersteige und Straßen. Wie hoch die Erschließungskosten im Einzelfall sind, hängt ganz von der kommunalen Satzung ab.

Quelle:  Immowelt AG