Grundstückskauf Maklergebühren
Erfahrungsbericht: Familie Brockmann aus Cham hatte Probleme mit der Bezahlung der Maklergebühren. Brockmanns hatten sich schon seit geraumer Zeit mit der Idee befasst, ein Massivhaus zu bauen.
Monatelang hatten Sie Angebote von Maklern studiert und einen erheblichen Teil ihrer Freizeit damit verbracht, Grundstücke zu besichtigen.
Mehrere Grundstücke gefielen ihnen sehr gut, hatten aber preislich die Grenzen der zumutbaren Belastung überschritten. Da traf es sich gut, daß einer der Grundstückseigentümer nach mehreren Monaten bei Brockmanns anrief und das Grundstück zu einem um 20% geringeren Preis anbot.
Gerade dieses Grundstück war allerdings ein paar Tage zuvor von einem Makler den Brockmanns erneut angeboten worden.
Familie Brockmann kaufte das Grundstück und erhielt einige Tage später eine Rechnung des Maklers für seine Maklerprovision. Diese Rechnung musste Familie Brockmann nicht bezahlen, denn nach einem Urteil des OLG Bamberg in einem ähnlichen Fall, ist die Maklerprovision nicht fällig, da die Tätigkeit des Maklers für die Kaufentscheidung keine Rolle gespielt hat.
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