Baumängel sollten durch Sachverständige dokumentiert werden
Hausbau / Bauplanung: Merkwürdige Eisen im Fußboden, breite Mauerwerksfugen, durch die Sonnenstrahlen ins Haus fallen, oder ein Küchenfenster, das schon mit bloßem Auge erkennbar nicht dort sitzt, wo es laut Grundrisszeichnung hingehört: Viele Bauherren wundern sich über so manches, was sie auf der Baustelle ihres künftigen Eigenheims zu Gesicht bekommen.
Mit einer mündlichen Anmahnung beim verantwortlichen Bauleiter, die Mängel abzustellen und nachzubessern, ist es aber oftmals nicht getan. Um die festgestellten Tatbestände aussagekräftig zu dokumentieren, ist die Sicherung von Beweisen gefragt.
Sachverständig dokumentierte Mängel werden leichter beseitigt
Die Beweissicherung gehört in die Hände qualifizierter Sachverständiger. Wichtig ist, dass mit einer baubegleitenden Qualitätskontrolle Baumängel rechtzeitig entdeckt werden, bevor sie durch den Baufortschritt überbaut sind. Nach den Erfahrungen der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Schäden an Gebäuden genügt es oftmals bereits, einen Mangel sachverständig anzumahnen, um seine Beseitigung zu erwirken. Gelingt das nicht und kommt es zu juristischen Auseinandersetzungen, ist die fachmännische Beweissicherung umso wichtiger.
Beweissicherung auch unerlässlich bei Vertragslösungen und Insolvenzen
Eine Beweissicherung kann nicht nur bei Mängeln, sondern auch in anderen Problemfällen wichtig sein. Das gilt, wenn etwa ein Vertrag gelöst wird oder die Insolvenz eines Bauunternehmens droht. Dann geht es unter anderem darum festzustellen, wie der aktuelle Bautenstand ist, ob er den bereits geleisteten Zahlungen entspricht oder ob schon eine Überzahlung vorliegt. Obwohl Gerichte dann häufig öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige hinzuziehen, müssen sie einem Urteil des Bundesgerichtshofs zufolge (AZ IV ZR 57/08 vom 18.05.2009) auch Privatgutachten erkennbar verwerten.
Sachverständige auf dem Bau: Was können sie leisten?
Ein Sachverständiger muss Sachverhalte, die es zu klären gibt, fachlich korrekt beurteilen, begründen und bewerten. Die Ergebnisse seiner Stellungnahme sollten so aufbereitet sein, dass sie für Fachleute und Laien gleichermaßen nachvollziehbar und verständlich sind. Gute Sachverständige sollten kompetent, unparteiisch, unabhängig und objektiv sein. Das ist Grundvoraussetzung, um ihr Auftreten und ihre Arbeit glaubhaft und vertrauenswürdig zu machen
Quelle & Foto: djd/Bauherren-Schutzbund