Hausbautipps24 - Der Hausbau

Im Abschnitt Hausbau informieren wir Sie über den Hausbau selbst, beginnend mit der Bauplanung, die entscheidend dafür ist, welche Bauweise gewählt werden soll und endend mit dem Innenausbau. Zusätzlich können Sie unsere kostenlosen Online Ratgeber für viele Teilbereiche des Hausbaus nutzen. Informationen über Massivhaus, Fertighaus oder Holzhaus verbinden sich mit Grundlagen der ökologischen Bauweise und Hinweisen auf das barrierefreie Bauen. Den wichtigen Artikeln über die Außenanlagen, wie Garage, Carport, Swimingpool, Wintergarten, Terrasse und Balkon folgen Infos über Baustoffe, Bauteile und Dämmstoffe, sowie Neuheiten von Dach und Keller. Im Rahmen der Haustechnik erhalten Sie ausführliche Informationen über Elektroarbeiten, Heizungstechnik, Sanitärinstallation und Sicherheit beim Hausbau. Die Möglichkeiten zur Anforderung von Haus-Katalogen beschließen den Abschnitt Hausbau.


Bezugsfertig Bauen

Im Gegensatz zum schlüsselfertigen Bauen beinhaltet der Begriff "bezugsfertig" beim Hausbau nicht auch zwangsläufig den Abschluss aller wesentlichen Arbeiten. Es können z.B. der Außenputz oder die Außenanlagen fehlen, ohne dass die Bezugsfertigkeit darunter leidet. Das Haus muss allerdings mindestens zum dauerhaften Wohnen benutzt werden können. So müssen bei einem Wohnhaus die zum Bewohnen notwendigen Einrichtungen funktionsfähig vorhanden sein.  

 

 

 

Grundbedingung für das Wohnen ist die komplette Fertigstellung von Elektro-, Sanitär- und Heizungsanlagen. Natürlich muss auch ein sicherer Zugang zum Haus gewährleistet sein. Der Hausbau muss im Wesentlichen  abgeschlossen sein. Eine Treppe ohne Geländer verhindert die Bezugsfertigkeit des Hauses.
Für die Bezugsfertigkeit müssen auch die Türen und Fenster vorhanden sein. Ohne die notwendigen Anschlüsse für die Kücheneinrichtung kann man auch nicht von bezugsfertig sprechen. Hinsichtlich von Maler- und Tapeziererarbeiten kann man geteilter Auffassung sein. Hier empfiehlt es sich, den gewünschten Zustand im Bauvertrag explizit festzuhalten.

Leichtfertiger Umgang mit dem Begriff „bezugsfertig“

Teilweise wird heute seitens der Hersteller von Einfamilienhäusern mit dem  Begriff „bezugsfertig“ leichtfertig umgegangen. Man sollte sich immer genau erkundigen und schriftlich fixieren, was hierunter für Ihren Hausbau verstanden wird.

Bei manchen Anbietern kann man, wenn das Haus bezugsfertig angeboten wird, nach Abschluß der Bauarbeiten auch wirklich einziehen. Andere Unternehmen  sehen eine Bezugsfertigkeit etwas lockerer, da können schon mal die Fliesen und die Bodenbeläge fehlen. Es ist daher dringend erforderlich, die jeweilige Bau- und Leistungsbeschreibung genauestens zu überprüfen und gegebenenfalls Änderungen schriftlich niederzulegen, damit Ihr Hausbau, im wahrsten Sinne des Wortes, nicht ein böses Ende nimmt.

Bezugsfertig Bauen bedeutet also, dass ein Bauprojekt, insbesondere ein Haus oder eine Wohnung, so fertiggestellt ist, dass es direkt bezogen und genutzt werden kann. Ein bezugsfertiges Haus oder eine bezugsfertige Wohnung enthält alle wichtigen baulichen und technischen Elemente, sodass der neue Eigentümer oder Mieter ohne weitere große Arbeiten einziehen kann.

Merkmale des bezugsfertigen Bauens

Bezugsfertig Bauen bedeutet in der Regel, dass folgende Punkte enthalten sind:

Kompletter Innenausbau

Wände sind verputzt oder tapeziert und in der Regel auch gestrichen.

Bodenbeläge (z. B. Fliesen, Laminat oder Teppich) sind verlegt.

Decken sind fertiggestellt und ggf. gestrichen.

Sanitäre Einrichtungen

Bäder sind vollständig ausgestattet, d.h., sie enthalten Waschbecken, Dusche/Badewanne und Toiletten.

Anschlüsse für Waschmaschinen und andere sanitäre Anlagen sind vorhanden und funktionsfähig.

Küchenanschlüsse

Es sind alle notwendigen Anschlüsse für die Küche vorhanden, wie Wasseranschlüsse und Steckdosen. Häufig ist keine Küche inklusive, aber die Anschlüsse sind so vorbereitet, dass sofort eine Küche installiert werden kann.

Heizung und Elektrik

Die Heizung ist vollständig installiert und funktionsfähig.

Elektrische Anlagen und Beleuchtungskörper sind in der Regel eingebaut, und alle Steckdosen und Schalter sind einsatzbereit.

Fenster und Türen

Alle Fenster und Türen sind eingebaut und funktionsfähig, einschließlich Innen- und Außentüren.

Isolierung und Dämmung

Die Dämmung ist komplett eingebaut, sodass das Gebäude energieeffizient und wohnlich ist.

 Außenbereich (optional)

Manchmal sind auch Arbeiten am Außenbereich, wie Garten oder Terrasse, enthalten, jedoch kann dies je nach Vertrag und Bauweise variieren.

 Abgrenzung zu anderen Ausbauzuständen

  • Schlüsselfertig: Oft ähnlich, jedoch kann „schlüsselfertig“ je nach Anbieter variieren. Nicht immer sind hier die gleichen Arbeiten abgeschlossen, die beim „bezugsfertigen Bauen“ enthalten sind.
  • Ausbauhaus: Ein Ausbauhaus ist nur teilweise fertiggestellt. Hier sind oft Eigenleistungen beim Innenausbau erforderlich (z. B. Bodenbeläge, Malerarbeiten, Sanitärinstallation).
  • Rohbau: Ein Rohbau ist nur die Grundstruktur des Hauses, ohne Innenausbau oder technische Installationen.

Bezugsfertiges Bauen – die Vorteile!

  • Zeitersparnis: Da alle Arbeiten abgeschlossen sind, kann das Gebäude sofort bezogen werden.
  • Weniger Eigenarbeit: Im Vergleich zu einem Ausbauhaus oder Rohbau müssen beim bezugsfertigen Bauen keine Eigenleistungen erbracht werden.
  • Kalkulierbare Kosten: In der Regel sind alle Kosten im Vorfeld kalkuliert, sodass es zu keinen großen Zusatzkosten für den Innenausbau kommt.

 „Bezugsfertiges Bauen“ bedeutet, dass das Gebäude so vorbereitet ist, dass man ohne weitere Arbeiten einziehen und es direkt nutzen kann. Es bietet insbesondere Bauherren, die keine Eigenleistungen erbringen wollen oder können, eine komfortable und stressfreie Möglichkeit, schnell in ein fertiges Zuhause einziehen zu können.

 

 

Schlüsselfertiges Haus

Schlüsselfertiges Bauen

Der Begriff schlüsselfertiges Bauen bezeichnet beim Hausbau den Lieferzustand eines Wohnhauses, wie er bei „Schlüsselübergabe“ an den Bauherren vorhanden sein soll.

Dieser Begriff schlüsselfertig Bauen ist nicht klar definiert.

Er wird oft mit dem Begriff „bezugsfertig“ verwechselt. Entscheidend ist der im Bauvertrag festgelegte Übergabezustand bzw. Lieferzustand des Hauses.

 

 


Jeder Bauunternehmer versteht etwas anderes unter schlüsselfertig. Eines muß gewährleistet sein, nämlich der Bauzustand, zu dem das Haus abschließbar und sicher bewohnbar ist. Dazu müssen zumindest sämtliche Rohbauarbeiten abgeschlossen und die Fenster und Türen eingebaut sein, der Innenausbau muss nicht komplett fertig sein!


Grundsätzlich sollten alle an die Bauhandwerker vergebenen Gewerke vollendet sein. In der Hausbau- Praxis werden meist die Gewerke Maler- und Tapezierarbeiten, Bodenbeläge, Küche, Garten- und Außenanlagen beim Lieferzustand schlüsselfertig Bauen nicht mit eingeschlossen.

Auch die Anschlüsse an die Einrichtungen der Versorgungsunternehmen, wie Strom, Gas und Wasser ist in der Regel beim Fertigstellungszustand schlüsselfertig Bauen nicht enthalten. Hier muß der Bauherr selbst tätig werden.

Mit der termin- und vertragsgerechten Erfüllung des Bauvorhabens kann der Bauunternehmer alle Rechte und Pflichten auf den Bauherren übertragen. Der Auftraggeber erhält dann bei der Übergabe meist symbolisch den Schlüssel. Typisch ist das schlüsselfertige Bauen für Bauträger oder Fertighaushersteller.

Ob Sie ein Typenhaus, ein individuelles Architektenhaus oder ein schlüsselfertiges Fertighaus bauen, jeden dieser Haustypen können Sie schlüsselfertig Bauen lassen.

Der Vorteil des schlüsselfertigen Bauens liegt darin, dass Sie einen Pauschalpreis als Festpreis vertraglich vereinbaren und sich damit Zeitaufwand und Ärger ersparen können.

Das ist jedoch keine Garantie dafür, daß der Hausbau reibungslos abläuft. Denken Sie daran, dass Sie bei der Qualitätskontrolle, der Bauüberwachung und auch bezüglich der Beseitigung von Baumängeln auf sich allein gestellt sind, da Sie beim schlüsselfertigen Bauen nur einen Unternehmer als Vertragspartner haben.

Ein sehr positiver Aspekt beim schlüsselfertig Bauen ist die Festpreisgarantie. Hierbei ist darauf zu achten, daß diese Garantie auch bis zur geplanten Baufertigstellung gültig ist und daß Terminüberschreitungen beim Hausbau nicht zu Ihren Lasten gehen. Gegebenenfalls sollten Sie eine Baufertigstellungsversicherung abschließen.

Beim schlüsselfertig Bauen kann eine Gewährleistung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) vereinbart werden.

Nach dem BGB beträgt die Gewährleistungsfrist für Mängel am Bauwerk 5 Jahre, während die entsprechende Frist nach der VOB nur 4 Jahre beträgt. Allerdings ist es möglich, auch bei einem VOB-Vertrag eine Gewährleistungsdauer von 5 Jahren zu vereinbaren.

Obwohl die meisten Mängel in der Praxis in den ersten 2 Jahren nach Beendigung des Hausbaus auftreten, sollten Sie auf einer 5 Jahres-Frist bestehen. Denn gerade die Mängel, die sich erst nach 2 Jahren bemerkbar machen, haben es meistens in sich.

Besonders häufig ergeben sich später bemerkbare Mängel, wie Durchfeuchtungen des Kellers, Schäden an der Dachkonstruktion, an Balkonen, an Loggias und Terrassen usw. Vergessen Sie nicht, rechtzeitig vor Ablauf der Gewährleistungsfrist die Mängel anzuzeigen, wenn es nötig ist, sogar mit einem Beweissicherungsverfahren.

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