Rauchmelder-Vorschriften werden nicht überall eingehalten
Hausbau / Sicherheit: Trotz gesetzlicher Vorschrift hat die Hälfte der deutschen Eigenheimbesitzer ihren Wohnraum nicht ausreichend mit Rauchmeldern ausgestattet. Das hat eine aktuelle Studie ergeben, für die Hausbesitzer in allen Bundesländern mit Rauchmelderpflicht befragt wurden. Ausgenommen waren Sachsen, Berlin und Brandenburg. Dort gilt die Pflicht nur für den Hausbau, momentan ist die Ausstattung von Bestandsbauten nicht vorgesehen oder die Frist dafür noch nicht abgelaufen.
Hausbesitzer nicht ausreichend informiert
Die deutschen Feuerwehren betonen seit Jahren die lebensrettende Funktion der Geräte: „Rauchmelder helfen, Feuer rechtzeitig zu entdecken, sich in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu rufen, so können Brandopfer verhindert werden", erklärt Hermann Schreck, ständiger Vertreter des Präsidenten des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV). Dass es eine gesetzliche Pflicht zur Installation von Rauchmeldern gibt, ist 73 Prozent der befragten Eigentümer bewusst. Somit stellt sich die Frage, warum so viele ihr Haus trotzdem nicht richtig ausstatten. Einiges deutet darauf hin, dass mangelndes Wissen über die genauen Inhalte der gesetzlichen Vorschrift ein Grund sein könnte.
Für Eigenheimbesitzer war es in den letzten Jahren nicht einfach, den Überblick zu behalten. Denn die Rauchmelderpflicht wurde nicht bundesweit einheitlich, sondern über die Landesbauordnungen zu verschiedenen Zeitpunkten mit unterschiedlichen Fristen und Geltungsbereichen eingeführt. Kein Wunder, dass hier noch Aufklärungsbedarf besteht – zumal 27 Prozent glauben, dass es überhaupt keine gesetzliche Vorschrift gibt, oder einräumen, sich nicht sicher zu sein. Wer sich informieren will, wie die Rauchmelderpflicht im eigenen Bundesland genau aussieht, findet unter Rauchmelder sind Pflicht weitere Informationen. Praktisch ist auch der Rauchmelderrechner, mit dem sich der eigene Bedarf ermitteln lässt.
Mindestausstattung an Rauchmeldern
Egal ob Alt- oder Neubau – die Pflicht gilt für Mietwohnungen und Eigenheime gleichermaßen. Einzige Ausnahme ist Sachsen: Dort betrifft sie nur Neubauten und umfangreiche Umbauten. In Berlin und Brandenburg müssen bestehende Gebäude erst bis Ende 2020 ausgestattet sein. Zwar haben 84 Prozent der Befragten mindestens einen Rauchmelder angebracht, aber nur in 50 Prozent der Haushalte sind die Geräte in allen vorgeschriebenen Räumen installiert. Als gesetzliche Mindestanforderung gilt je ein Rauchmelder pro Schlafraum, Kinderzimmer und als Rettungsweg dienendem Flur.
Quelle: Faktor 3 AG, Hamburg
Foto: djd/EiElectronics/realstock/123RF.com