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Versicherungen

Gut abgesichert gegen die Schäden durch Orkane wie „Christian“ und „Xaver“

Sturmschäden durch Xaver wer bezahlt wasHausbau / Versicherungen:  Erst im Oktober ist mit "Christian" ein schwerer Herbststurm über Deutschland hinweggezogen. Teilweise wurden Windgeschwindigkeiten über 170 Stundenkilometer erreicht, sieben Todesopfer und hohe Sachschäden waren die Bilanz. Nun hat der Orkan „Xaver“ weitere extreme Schäden verursacht, deren Auswirkungen noch nicht abzuschätzen sind. Solche Stürme sind auch im Winter nicht selten. Um ihr Hab und Gut zu schützen, sollten Verbraucher deshalb auf einen ausreichenden Versicherungsschutz achten.

Gebäudeversicherung

Hausbesitzer brauchen eine Gebäudeversicherung, denn sie deckt alle Schäden ab, die durch den Sturm am Eigenheim entstehen. Dabei sind auch Folgeschäden mitversichert, etwa wenn durch das defekte Dach Regen in das Gebäude eindringt. Schäden an der Wohnungseinrichtung, die beispielsweise durch ein zerbrochenes Fenster entstehen, übernimmt die Hausratversicherung. Wurde die Einrichtung allerdings durch ein offen gelassenes Fenster beschädigt, kann die Hausratversicherung die Zahlung verweigern. Wichtig ist deshalb, alle Türen und Fenster bei Sturm fest zu verschließen und bei Bedarf auch die Terrassen- oder Gartenmöbel zu sichern.

Voraussetzung für Schadenersatz ist mindestens Windstärke 8

Sturmschäden, die am Auto entstehen, werden durch die Kfz-Versicherung abgedeckt. Wurde das Auto zum Beispiel durch herabfallende Dachziegel oder einen umfallenden Baum beschädigt, springt die Teilkaskoversicherung ein. Fahren Sie allerdings gegen einen umgestürzten Baum, zahlt nur die Vollkaskoversicherung den entstandenen Schaden.

Damit die Sturmschäden anerkannt werden, muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass mindestens Windstärke 8 herrschte. Für darunter liegende Windstärken gibt es in der Regel keinen Schadenersatz. Hausbesitzer sollten deshalb auch eine Privathaftpflichtversicherung abschließen, Vermieter brauchen zusätzlich noch eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Diese Versicherungen zahlen auch, wenn bei niedrigeren Windstärken Personen durch herumfliegende Dachziegel oder marode Äste verletzt werden.

Versicherer rechtzeitig informieren

Hat ein Sturm Schäden am Haus, dem Auto oder der Einrichtung hinterlassen, sollte die Versicherung umgehend darüber informiert werden. Fotos helfen der Versicherung, sich ein Bild vom Schaden zu machen, falls Gegenstände schnell notdürftig repariert werden mussten. Auch eine Liste mit den zerstörten und beschädigten Gegenständen ist für die Versicherung hilfreich. Kaputte Gegenstände sollten aufgehoben werden, da sie als Beweismittel gegenüber der Versicherung dienen.

Quelle: Presseportal / Dr.Klein
Foto:  uschi dreiucker  / pixelio.de