Wer benötigt eine Bauleistungsversicherung?
Hausbau / Versicherungen: Eine Bauleistungsversicherung ist eine Versicherung, die sowohl Bauherren als auch Bauunternehmen vor den finanziellen Folgen Schäden, die während der Bauzeit eintreten, schützen. Diese Versicherung, die früher auch Bauwesenversicherung genannt wurde, betrifft alle Bauleistungen einschließlich der Eigenleistungen. Es sind alle Bauteile und Baustoffe, wie z.B. Türen und Fenster versichert.
Mitversichert sind auch Außenanlagen, Parkanlagen, Hofbefestigungen etc. nicht aber Pflanzungen und Gartenanlagen. Auch Schäden, verursacht durch Feuer und Blitzschlag sind nicht versichert. Hier sollte eine Feuerrohbauversicherung abgeschlossen werden.Die versicherten Gefahren beziehen sich auf durch höhere Gewalt verursachte Schäden, beispielsweise Sturm und Hochwasser sowie Vandalismus. Auch Konstruktionsfehler, Materialfehler und Fahrlässigkeit beim Bauen sind versichert. Auch der Diebstahl von Bauteilen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind fällt unter den Versicherungsschutz. Im Prinzip besteht der Versicherungsumfang für alle Herstellungskosten einschließlich der Bauteile und der Baustoffe.
Entschädigungsleistungen bei einem Schadensfall
Der Umfang der Entschädigung bemisst sich nach den Kosten für Material und Arbeitslohn, die entstanden sind, um den Bauzustand in denselben Zustand zu versetzten, wie er vor dem Schadensfall war. Der zugrunde liegende Tatbestand ist in der VOB Teil B in § 7 geregelt.Da der Bauunternehmer gegenüber den Bauherren erst nach der Abnahme seines Bauwerkes die vereinbarte Vergütung verlangen kann, ist er verpflichtet, im Falle des oben beschriebenen Schadensfalles das beschädigte Bauwerk entweder neu zu bauen oder entsprechend zu reparieren.
Durch die Bauleistungsversicherung erhält der Bauunternehmer für die nochmalige Bauleistung eine Ersatzleistung.
Es versteht sich, dass diese Bauleistungsversicherung für den Bauherrn von großem Interesse und von großem Wert ist.
Auch der Bauherr kann der Versicherungsnehmer sein. In diesen Fällen wird oft die Prämienleistung auf die am Bau beteiligten Handwerker umgelegt. Weitere Einzelheiten über das Prozedere findet man z.B. bei dem Spezialversicherer Catlin.
Gesetzliche Regelung und Rechtsgrundlage der Entschädigung
Rechtsgrundlage für die Entschädigungsleistung der Versicherer sind die "Allgemeinen Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Gebäudeneubauten durch Auftraggeber" (ABN). Den gesamten Text der ABN kann man beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. herunterladen.Wichtig sind in diesem Falle die genauen Formulierungen in den ABN, beispielsweise für den Leistungsausschluss.
Unter § 2 ABU / ABN 1. Absatz, heißt es: "Entschädigung wird nur geleistet für unvorhergesehen eintretende Schäden (Beschädigungen oder Zerstörungen) an versicherten Bauleistungen oder an sonstigen versicherten Sachen."
Hiermit wird zunächst einmal zum Ausdruck gebracht, dass sämtliche sämtliche Gefahren, denen die versicherten Gegenstände während der Durchführung des Bauvorhabens ausgesetzt sind, versichert sind.
Was bedeuten unvorhergesehene Schäden?
Im 2. Absatz von § 2 ABU wird das wie folgt näher umschrieben: "Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten rechtzeitig weder vorhergesehen haben oder mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können." In § 2 ABN 2. Absatz erstreckt sich das unvorhergesehen auf den Auftraggeber und den beauftragten Unternehmer oder deren Repräsentanten.Fazit:
Für den Bauherrn ist es von größter Wichtigkeit und von großem Interesse, eine solche Bauleitungsversicherung abzuschließen oder vom Bauunternehmer abschließen zu lassen. Die unkalkulierbaren Risiken können im Schadensfall, wenn nicht versichert, die Erstellung des Gebäudes bzw. seine Fertigstellung in Frage stellen.
Quelle: Tipps24-Netzwerk-hhr
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