Baufinanzierung

Wohnkredit für Modernisierung und Renovierung einsetzen

Baufinanzierung:  Wohnkredite eignen sich für Immobilieneigentümer, die ihr Haus oder ihre Wohnung zu Vorzugskonditionen renovieren, modernisieren oder umbauen möchten. Fehlen eigene Ersparnisse, um anspruchsvolle Reparaturen im Haus durchzuführen, die Fassade zu erneuern oder die in die Jahre gekommene Küche einschließlich der Geräte zu ersetzen, eignet sich dieses Darlehen.

 

Bei dem aktuell niedrigen Zinsniveau lohnt sich das Vorziehen einer ohnehin absehbaren Investition besonders, um von günstigen Kreditkonditionen zu profitieren. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Arbeiten den Wohnstandard oder die Energieeffizienz verbessern beziehungsweise einen altersgerechten Umbau betreffen. Die klaren Vorteile: Es ist kein Grundbucheintrag nötig und in einigen Fällen unterstützt der Staat den Kreditnehmer mit Fördermitteln.

So funktionieren Wohnkredite

Diese Kreditform fällt unter die klassischen Ratenkredite. Dies bedeutet, dass der Kreditnehmer den gewünschten Kreditbetrag erhält und ihn innerhalb einer festgelegten Frist zurückzahlt. Ohne bürokratische Hürden sind bei einer Modernisierung, Sanierung oder Renovierung Beträge zwischen 1.500 Euro und 50.000 Euro zu guten Konditionen finanzierbar. Hier geht es zum Kreditrechner Bestimmte Rahmendaten wie die Dauer, die Höhe der monatlichen Raten und der Zinssatz werden von Kreditexperten ermittelt und individuell an die Lebenslage angepasst. Dank Laufzeiten zwischen 12 und 180 Monaten ist die Rückzahlung besonders flexibel.

Voraussetzungen für den Wohn- oder Renovierungskredit

Ein Renovierungskredit kommt nur für Haus- oder Wohnungseigentümer in Frage, denn dieser Kredit wird ausschließlich zweckgebunden vergeben. Für Kreditgeber bedeuten die Zweckgebundenheit und der Eigentumsnachweis eine höhere Sicherheit, die sie wiederum in Form von günstigen Angeboten direkt an die Kunden weitergeben können. Dementsprechend ist es erforderlich, bei der Antragstellung anzugeben, wofür das Darlehen verwendet werden soll. Im Folgenden sind einige geläufige Verwendungszwecke aufgelistet.

1. Instandsetzung und Werterhalt der Immobilie

Zu den Maßnahmen, die die Instandsetzung und damit den Werterhalt einer Immobilie sicherstellen, zählen beispielsweise:

- Streich- und Tapezierarbeiten,
- die Anschaffung von neuen Türen,
- das Verlegen neuer Fußbodenbeläge,
- der Erwerb neuer Einrichtungsgegenstände,
- ein neues Dach,
- Arbeiten an der Terrasse und
- anstehende Reparaturen.

2. Modernisierung und Wertsteigerung der Immobilie

Modernisierungsarbeiten an der Immobilie können auch Renovierungstätigkeiten einschließen, gehen aber über rein werterhaltende Maßnahmen hinaus. Sie können sogar dazu führen, dass der Wert der Immobilie steigt. Zu den Maßnahmen zählen beispielsweise:

- Die Wärmedämmung zur Verbesserung der Energieeffizienz,
- die Installation einer neuen Heizungsanlage,
- die Einrichtung einer Solaranlage,
- eine umfangreiche Sanierung von Innenräumen und
- der altersgerechte Umbau.

Ist einer der Verwendungszwecke genehmigt worden, fordern manche Kreditinstitute nach der Auszahlung einen Nachweis zum Beispiel in Form einer Rechnung ein. Diese dient als Beleg für die ursprünglich angegebene Verwendung.

Ergänzend zum Eigentumsnachweis sind weitere Sicherheiten von Vorteil, um eine Bewilligung des Kreditgebers zu bekräftigen: Dazu zählen die letzten Gehaltsabrechnungen, der Arbeitsvertrag und die Schufa-Auskunft des Antragstellers. In Hinblick auf die gesetzlichen Regelungen für Finanzdienstleistungen muss der Kreditnehmer zudem volljährig sein und seinen Wohnsitz in Deutschland haben.

Abgrenzung zur Baufinanzierung

Ist eine Renovierung oder Modernisierung des Wohneigentums notwendig, denken die meisten Eigentümer zuerst an die Aufnahme einer Baufinanzierung. Entgegengesetzt dieser weit verbreiteten Meinung, eignet sich jedoch ein Renovierungskredit besser, wenn die eigenen Mittel nicht reichen. Denn häufig erreichen die kalkulierten Kosten für Renovierungen oder Modernisierungen nicht die Mindestsumme, die Banken etwa in Höhe von 50.000 Euro für eine klassische Baufinanzierung voraussetzen.

Im Zuge des kleineren Kreditbetrags wird für einen Renovierungskredit bei Banken zwar häufig ein Zinszuschlag berechnet, da der Bearbeitungsaufwand genauso hoch ist wie bei einer größeren Baufinanzierung. Dagegen sind die Zinssätze jedoch aufgrund der Zweckbindung trotzdem geringer als bei vergleichsweisen Konsumentenkrediten. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass auf die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch der Immobilie verzichtet wird.

Quelle: KVB Finanz
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