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Acht Tipps gegen Bauherren-Probleme

Wer ein Haus bauen will, braucht gute Nerven.

Ob mit Architekt oder Generalunternehmer: Bei den komplexen Abläufen von Planung und Umsetzung gibt es oft Schwierigkeiten. Jede Phase birgt Fallstricke.

Für Bauherren in spe hat der Immobilienverband Deutschland (IVD) Tipps zusammengestellt.


1. Flächennutzungsplan: Wer in neuen Baugebieten als einer der ersten kauft, hat die größte Auswahl und kann sich das "Filetstück" herauspicken. Der Nachteil: Der Käufer kann dann nur anhand des Bebauungsplans einschätzen, wie sich das Baugebiet entwickelt. Beim Wohnumfeld sollten Bauherren keine Kompromisse eingehen. Nahe Kläranlagen, Tierheime, Flugplätze oder stark befahrene Straßen stören auf Dauer jeden. Wer ein Grundstück sucht, sollte sich vorher im Flächenutzungsplan über geplante Entwicklungen informieren.

2. Bodenqualität: Die Tragfähigkeit des Bodens und der Grundwasserstand können die Grundstückskosten stark beeinflussen. Wer über die Bodenqualität im Zweifel ist, sollte bei der Abfallbehörde im Altlastenkataster nachschauen. Sinnvoll ist auch ein Blick in die Bodenkarte des jeweiligen geologischen Landesamtes. Und um ganz sicher zu gehen, sollte der Käufer im Kaufvertrag auf einer Zusicherung des Verkäufers bestehen, dass die Baulandqualität des Grundstückes auch einwandfrei ist.

3. Vertragserfüllungsbürgschaft hilft bei Konkurs des Bauunternehmers: Unbedingt vor dem Baubeginn sollte der Bauherr sicherstellen, dass zumindest das Generalbauunternehmen diese Bürgschaft vorweisen kann. Der Bürge sorgt bei Insolvenz des Unternehmers dafür, dass das Haus in jedem Fall zu Ende gebaut wird. Der Bürge sollte finanziell leistungsstark sein, daher sollte der Bauherr nur eine Bank oder Versicherung akzeptieren.

4. Vertragsstrafe: Eine Möglichkeit, sich gegen eine verspätete Fertigstellung abzusichern, hat der Bauherr, wenn er mit dem Bauunternehmer eine Vertragsstrafe vereinbart. Dabei handelt es sich um einen pauschalen Schadenersatz, den der Unternehmer zahlen muss, wenn er den Vertragstermin nicht einhält. Der Vorteil: Der Bauherr muss keinen tatsächlichen Schaden nachweisen. Es genügt die Feststellung, dass ein Fertigstellungstermin nicht eingehalten wurde. Dann ist für jeden Tag Verspätung eine vorher festgesetzte Summe zu zahlen. Wenn aber der tatsächliche Schaden höher ist als die Vertragsstrafe, kann der Bauherr auch diesen geltend machen. Die Vertragsstrafe sieht meist vor, dass pro Werktag ein pauschaler Schadenersatz von bis zu 0,3 Prozent der Auftragssumme an den Bauherren zu entrichten ist. Dieser Betrag ist aber insgesamt auf fünf Prozent der Auftragssumme beschränkt.

5. Bauabnahme: Beim Abnahmetermin sollte sich der Bauherr auf keinen Fall unter Druck setzen lassen. Wenn ein Unternehmer zur Eile drängt, weil er noch Folgetermine hat, dann sollte lieber ein neuer Termin vereinbart werden. Kommt es wegen Mängeln zum Streit, kann es auch sinnvoll sein, die Abnahme abzubrechen und bei einem neuen Termin einen Gutachter oder Anwalt einzuschalten. Mit dem Tag der Abnahme beginnt die Gewährleistungszeit, und der Bauunternehmer hat Anspruch auf Bezahlung seiner Leistungen.

6. Gewährleistungsansprüche: Zur Sicherung von Gewährleistungsansprüchen kann im Bauvertrag ein bestimmter Betrag der Vertragssumme als Sicherheitsleistung vereinbart werden. Dieser Betrag wird dann etwa von den Abschlagsrechnungen einbehalten oder komplett von der Schlussrechnung abgezogen und erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist an den Unternehmer gezahlt. Meist wird die vereinbarte Sicherheit vom Unternehmer durch Beibringung einer Bankbürgschaft gestellt. Da die Bürgschaft mit Kosten verbunden ist, lohnt sich der Aufwand bei kleineren Aufträgen kaum. Bei Auftragssummen ab 25 000 Euro sollten Sicherheitsleistungen aber auf jeden Fall vereinbart werden.

7. Sachverständige: Wer von Anfang an nichts falsch machen möchte und außerdem keine Zeit hat, ständig auf der Baustelle zu sein oder sich laufend neues Fachwissen anzueignen, sollte überlegen, ob er nicht die Dienstleistung eines Bausachverständigen in Anspruch nimmt. Bei vielen Bauvorhaben treten Mängel auf, deren Folgekosten schnell hohe Beträge erreichen können. Der Bausachverständige überwacht das Bauvorhaben und stellt sicher, dass die Interessen des Bauherrn gewahrt werden. Eine kompetente Baubetreuung durch einen Bausachverständigen spart Geld und Ärger.

Quelle: die-welt.de