Öffnungsbegrenzer
Öffnungsbegrenzer sind Beschlagteile von Fenstern und Fenstertüren, die die Begrenzung des Öffnungswinkels eines Fensterflügels bis zu einer vorgesehenen Position sicherstellen. Beabsichtigt ist damit u.a. die schonende Behandlung von Fenstern, Fensterbeschlägen und Wänden.
Grundsätzlich kann zwischen einfachen Öffnungsbegrenzern zur Feststellung eines Fensterflügels z.B. für Lüftungszwecke und solchen mit Anforderungen an die Sicherheit von Kindern unterschieden werden. Bei Öffnungsbegrenzern, die der Sicherheit von Kindern dienen, darf die maximale Öffnung des Fensters 89 mm nicht überschreiten. Mit einer sogenannten Öffnungsweiten-Feststellung kann das Fenster in jeder beliebigen Öffnungsweite individuell über den Griff festgestellt werden.
Arten der Öffnungsbegrenzer
Man unterscheidet zwischen nicht regulierbaren Öffnungsbegrenzern, regulierbaren Öffnungsbegrenzern und energieverzehrenden Öffnungsbegrenzern.
Die nicht regulierbaren Fenster-Öffnungsbegrenzer haben an der Kolbenstange und am Zylinder jeweils ein Auge. Damit lassen sich die meisten Fenster in Öffnungsrichtung abdämpfen. Sie werden meist ohne mechanische Feststellung geliefert.
Die regulierbaren Fenster-Öffnungsbegrenzer haben ebenfalls an der Kolbenstange und am Zylinder jeweils ein Auge. Damit kann die Öffnungsbegrenzung individuell eingestellt werden.
Energieverzehrende Öffnungsbegrenzer haben eine Öffnungsbegrenzung bei ca. 90°. Eine Dämpfung über die ganze Drehöffnung vermindert eine
selbstständige Bewegung des Flügels z.B. bei Durchzug. Der energieverzehrende Endanschlag wirkt beim Aufschlagen des Flügels, z. B. wenn Windböen, das Fenster zuschlagen wollen. Energieverzehrende Öffnungsbegrenzer sind bei allen Flügelgrößen der Dreh-, Drehkipp-, Stulp-, Schräg-Fenster möglich. Meist sind sie auch in Sicherheitsfenstern der Sicherheitsklassen WK1, WK2 und WK3 bis zu einem Flügelgewicht von 160 kg einsetzbar.
Normen für Öffnungsbegrenzer
Normative Vorschriften sind in der DIN EN 13126-5 Baubeschläge - Beschläge für Fenster und Fenstertüren - Anforderungen und Prüfverfahren: Vorrichtungen zur Begrenzung des Öffnungswinkels von Fenstern festgelegt.
Für die Sicherheit von Kindern gilt zusätzlich die DIN EN 16281 Kinderschutzprodukte - Vom Verbraucher anzubringende Kinder sichernde Verschlussvorrichtungen für Fenster und Balkontüren - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren.
Weitere Informationen über Öffnungsbegrenzer finden Sie auch im Internet unter
Zubehör für Scharniere, Bänder, Klappbeschläge – Öffnungsbegrenzer
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