Baufinanzierung

Was ist eigentlich ein Forwarddarlehen?

ForwarddarlehenBaufinanzierung:  Das Thema Forwarddarlehen wird zukünftig sicherlich eine große Bedeutung erlangen, denn die derzeitige Niedrigzinsphase kann und wird nicht ewig anhalten. Grund genug, sich einmal ausführlich damit zu beschäftigen. Wie der Name schon vermuten lässt, ist das Forward-Darlehen, ein Immobilien-Darlehen, dass in der Zukunft benötigt wird. Häufigster Grund für ein Forward-Darlehen ist eine notwendige Anschlussfinanzierung, die in absehbarer Zeit bevorsteht.

Das Forward-Darlehen wurde im Jahre 1996 von dem Finanzierungsinstitut Dr. Klein für kommunale Darlehen entwickelt und zwei Jahre später auch erstmals für die private Immobilienfinanzierung eingesetzt. Heute haben fast alle Finanzierungsinstitute ein Forward-Darlehen im Angebot. Man findet diese Angebote auch vermehrt im Internet, z.B. bei www.forwarddarlehen.org.

Was bezweckt man mit dem Abschluss eines Forwarddarlehens?

In den heutigen Zeiten niedriger Zinsen sind viele Darlehensnehmer, die beispielsweise vor 8 Jahren eine Baufinanzierung mit zehnjähriger Zinsfestschreibung abgeschlossen haben und noch weitere 2 Jahre den damals geltenden Zinssatz von rd. 4,5 % zahlen müssen, daran interessiert, die heute geltenden Niedrigzinsen für sich zu nutzen. Ein Wechsel des Finanzierungsinstitutes während der Zinsfestschreibungszeit ist allerdings mit erheblichen Kosten verbunden, denn die Banken verlangen eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Lediglich bei Darlehen mit Festschreibungszeiten über zehn Jahren kann man ohne Vorfälligkeitsentschädigung zum Ablauf des 10-Jahres-Zeitraum den Darlehensvertrag kündigen.

Für diese Situation sind die Forward-Darlehen geeignet. Mit diesem Finanzierungsinstrument kann man sich nämlich die derzeitig geltenden Niedrigzinsen (teilweise im 1,5 %-Bereich) schon weit im Voraus sichern. Mit einem Forward-Darlehen kann man bis zu 60 Monate im Voraus die Anschlussfinanzierung mit den heute geltenden Niedrigzinsen vereinbaren. Allerdings kann man das Forward-Darlehen auch als eine Wette auf die zukünftige Zinsentwicklung ansehen, denn niemand weiß, wie die Zinsentwicklung in den nächsten Jahren verlaufen wird. Heute kann man sich nicht vorstellen, dass es mit den Baufinanzierungszinsen noch wesentlich weiter bergab gehen kann. Einen Überblick über die derzeit geltenden Zinsen für Forward-Darlehen findet sich bei ovz-online.de.

Die Risiken bei einem Forwarddarlehen

Mit einem Forward-Darlehen sichert sich der Darlehensnehmer gegen einen Zinsaufschlag das aktuelle Zinsniveau bis zum Ende der Forward-Periode. Dies geschieht gewöhnlich in Erwartung steigender Kreditzinsen. Sollten sich das Zinsniveau nicht wie beim Vertragsschluss vom Darlehensnehmer erwartet erhöhen, sondern sinken, muss der Darlehensnehmer trotzdem das Forward-Darlehen abnehmen. Eine Anschlussfinanzierung zu den dann niedrigeren Marktzinsen ist nicht mehr möglich.

Die wichtigsten Merkmale des Forward-Darlehens

Mit einem Forwarddarlehen können Sie bis zu 60 Monate vor dem Zeitpunkt, an dem das Darlehen benötigt wird, günstige Zinsen sichern.

Die Zinssätze eines Forward-Darlehens liegen immer über den gegenwärtigen Zinsen. Es ist daher nur dann angebracht ein Forwarddarlehen abzuschließen, wenn man mit steigenden Zinsen rechnet.

Wer ein Forwarddarlehen abschließt, muss es auch abnehmen, egal wie der dann bei Darlehensbeginn geltende Zinssatz aussieht.

Forward-Perioden

Als Forward-Periode wird der Zeitraum bezeichnet, der zwischen dem Vertragsabschluss für das Forward-Darlehen und dem Beginn der Anschlussfinanzierung liegt. Der Darlehensnehmer zahlt während dieser Aufschubzeit keinerlei Zinsen und Gebühren. Ein Forward-Darlehen wird häufig mit einer 36-monatigen Forward-Periode abgeschlossen. Es sind allerdings auch kürzere und längere Laufzeiten (bis 60 Monate) möglich. Kürzere Laufzeiten unter einem Jahr sind nicht zu empfehlen, da man durchaus mit den Banken über eine Verlängerung der Bereitstellungszinsen freien Zeit von 6 Monaten verhandeln kann. Aber Achtung: Je länger die Forward-Periode dauert, desto höher wird der Zinsaufschlag.

Was kosten Forward-Darlehen?

Die Kreditinstitute bieten Forward-Darlehen mit einem Zinsaufschlag auf die gegenwärtigen Zinsen von ca. 0,2 Prozentpunkten bei einjährigen Forward-Perioden, von ca. 0,5 Prozentpunkten bei zweijährigen Forward-Perioden und von ca. 0,80 Prozentpunkten bei dreijährigen Forward-Perioden.

Je größer der Unterschied zwischen den Zinsen für langfristige und kurzfristige Zinsfestschreibungen ist, desto höher ist der Zinsaufschlag für das  Forward-Darlehen und je länger die Vorlaufzeit bis zur Auszahlung des Forward-Darlehens ist, desto höher wird auch der Zinsaufschlag für das Forward-Darlehen sein.

Höhe des Forward-Darlehens

Der notwendige Darlehensbetrag für das Forward-Darlehen wird in der Regel niedriger sein, als das bisherige Darlehen, denn durch die laufende Tilgung ist das Ursprungsdarlehen bereits um einige Euro geringer geworden. Sollte man noch Ersparnisse oder Erbschaften zur Reduzierung der Kreditsumme einbringen können, senkt sich die Kreditsumme weiter. Gegebenenfalls kann man auch noch günstigere Zinsen erhalten, weil das Darlehen einen niedrigeren Beleihungswert aufweist.

Unechte Forwarddarlehen

Als ein unechtes Forwarddarlehen gilt ein Kreditvertrag, der zwar noch nicht mit Zins- und Tilgungsraten bedient wird, bei dem die Zinsfestschreibungszeit jedoch bereits bei Vertragsabschluss beginnt. Ein Darlehen mit einer Festschreibungszeit von 10 Jahren, das erst in zwei Jahren benötigt wird, hat dann bei Beginn der Zins- und Tilgungsleistungen nur noch eine Zinsfestschreibungszeit von 8 Jahren. Hierauf ist bei Vertragsabschluss besonders zu achten.

Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
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