Notwendige Vermessungsmaßnahmen beim Hausbau
Hausbau / Bauplanung: Das Grundstück ist gekauft, nun geht es an die Planung und Finanzierung für den Hausbau. Dafür sind genaueste Daten für die Grundstücksgrenzen und das darauf geplante Gebäude zu beschaffen. Dies geht nur mit dem Vermessungsingenieur.
Zuerst muss festgestellt werden, wo die Grundstückgrenzen exakt verlaufen. Sofern das Grundstück noch nicht im Kataster verzeichnet ist, muss der Vermesser dieses ausmessen. Das ist auch dann erforderlich, wenn sich die Form des Grundstücks z.B. durch Teilung oder Zukauf ändert. Auch die Eintragung einer Grundschuld für die Baufinanzierung ist erst möglich, wenn das Baugrundstück korrekt im Liegenschaftskataster eingetragen ist.
Der Vermessungsingenieur hat beim Hausbau vier ganz wesentliche Aufgaben: Erstellung eines amtlichen Lageplans, Absteckung des geplanten Gebäudes, Baukontrollmessung und Gebäudeeinmessung.
Amtlicher Lageplan
Der Hauptinhalt eines Amtlichen Lageplans besteht im wesentlichen aus Angaben über:
die Lage des Grundstücks zur Nordrichtung;
im Grundbuch geführte Bezeichnung des Baugrundstücks und der benachbarten Grundstücke mit den Angaben über die jeweiligen Eigentümer,
die im Liegenschaftskataster angegebenen Flächengrößen, Flurstücknummern und die Flurstückgrenzen des Baugrundstücks und der benachbarten Grundstücke;
die Höhenlage der Grenzpunkte des Baugrundstücks und bei größeren Grundstücken die Höhenlage des engeren Baufeldes;
angrenzende öffentliche Verkehrsflächen mit Angabe der Breite, der Straßengruppe und der Höhenlage;
Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder einer Satzung für das Baugrundstück über Art und Maß der baulichen Nutzung sowie die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen;
Flächen auf dem Baugrundstück, deren Nutzung durch Dienstbarkeiten oder Baulasten eingeschränkt sind;
durch Rechtsverordnung oder Satzung geschützte Landschaftsbestandteile sowie Wald auf dem Baugrundstück;
vorhandene bauliche Anlagen auf dem Baugrundstück und deren Abstandsflächen sowie die für die Beurteilung des Vorhabens bedeutsamen vorhandenen baulichen Anlagen auf den Nachbargrundstücken und deren Abstandsflächen.
Die amtliche Liegenschaftskarte bietet in der Regel nicht alle dieser für den Bauantrag notwendigen Angaben, daher ist eine exakte Vermessung durch den Vermessungsingenieur erforderlich.
Absteckung des geplanten Gebäudes
Wenn das Bauamt geprüft hat, ob der Bau in den vorgeschriebenen Grenzen liegt und die Genehmigung zum Bau erteilt hat, kann mit der Absteckung des geplanten Gebäudes begonnen werden. Dabei unterscheidet man zwischen Grobabsteckung und Feinabsteckung.
Die Grobabsteckung ist erforderlich, damit die Baugrube ausgehoben und die Fläche geräumt werden kann. Nach Fertigstellung der Maßnahmen wird die genaue Lage der Gebäudeeckpunkte mit der Feinabsteckung markiert. Dabei werden die Außenkanten des Bauwerks durch ein Schnurgerüst markiert. Hierbei ist der Vermessungsingenieur gefragt.
Baukontrollmessung
Nach den Bauordnungen der Länder muss binnen zwei Wochen nach Baubeginn der Bauaufsichtsbehörde die Einhaltung der in der Baugenehmigung oder Bauanzeige festgelegten Grundfläche und Höhenlage nachgewiesen werden. Dieser Nachweis wird vom Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur aufgrund einer örtlichen Aufnahme erstellt. Mit dieser Baukontrollmessung sollen eventuell aufgetretene Fehler rechtzeitig behoben werden, um größere Kosten durch später notwendige Korrekturmaßnahmen zu vermeiden.
Gebäudeeinmessung
Nach der Fertigstellung des Bauvorhabens ist der Bauherr verpflichtet, das Gebäude durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur einmessen zu lassen. Diese Gebäudeeinmessung dient der Fortführung der Amtlichen Liegenschaftskarte. Die Liegenschaftskarte ist Teil des öffentlichen raumbezogenen Basisinformationssystems Liegenschaftskataster, welches die Grundlage für raumbezogene Planungen des Landes und der Gemeinden ist.
Wer darf beim Hausbau Vermessungsleistungen durchführen?
Da mit der Vermessung das Erstellen amtlicher Dokumente verbunden ist, dürfen nur anerkannte Vermessungsbüros diese durchführen. Die Katasterämter haben meist Listen mit öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren, die man anfragen kann. Die Kosten für das Vermessen unterliegen den Vermessungsgebührenordnungen, die in den einzelnen Bundesländern durchaus unterschiedlich sein können.
Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
Foto: Pixabay / CCO Public Domain / inkflo