Was Sie über eine Grundstücksvermessung wissen müssen
Hausbau / Bauplanung: Bevor ein Haus gebaut werden kann, ist es von hoher Bedeutung, die genaue Größe, den Grenzverlauf und die Verhältnisse im Hinblick auf Besitzrechte zu klären. Hier erfahren Sie, worauf besonders geachtet werden muss und welche Kosten auf Sie zukommen.
Worauf ist bei der Vermessung eines Grundstücks zu achten?
Es ist wichtig, dass die Vermessung der Grenzen von einem Profi durchgeführt wird – was sogar rechtlich vorgeschrieben ist. Eine Vermessung muss von einem Vermessungsbüro oder vom Katasteramt durchgeführt werden, um rechtlich gültig zu sein. Weiterhin sind drei Vermessungen gesetzlich vorgeschrieben und es in Ihrem eigenen Interesse, insbesondere im Hinblick auf die Planung des Architekten, die genaue Baufläche Ihres Grundstücks zu kennen.
Wie vermesse ich ein Grundstück?
Es gibt verschiedene Arten der Grundstücksvermessung:
• Teilungsvermessung
• Grenzanzeige
• Grenzfeststellung
• Grenzvermessung
Bei einer Teilungsvermessung wird, wie der Name schon sagt, das Grundstück durch ein Parzellierung geteilt, sodass eine Vermessung der neu entstandenen Grundstücke unabdingbar ist. Nach der Messung muss die Teilung durch den Besitzer des Grundstücks bestätigt werden, um eine Änderung im Grundbuch zu erwirken.
Eine Grenzanzeige ist eine rechtlich unverbindliche Variante, die im Vergleich zu einer klassischen Vermessung des Grundstücks kostengünstiger ist. Es werden lediglich die Grenzsteine nach den Angaben beim Katasteramt markiert und nicht verschoben.
Die Grenzfestellung ist eine Methode um sehr alte, im Katasteramt eingetragene Grenzen, auf den aktuellen Stand zu bringen. Durch die häufig sehr altbackenen Methoden konnte, vor allem im Bezug auf die Gegebenheiten der Erdoberfläche, keine genaue Ausmessung vorgenommen werden. Das hat zur Folge, dass alte Grenzen neu aufgenommen werden müssen. Dies geschieht im Einverständnis aller betroffenen Grundstückseigner.
Eine Grenzvermessung findet statt, sollte eine Grenze nicht klar definiert sein. Es wird eine Vermessung durchgeführt, die anschließend durch neu gesetzte oder verschobene Grenzzeichen aktualisiert wird.
Wer bezahlt Vermessungskosten beim Grundstückskauf?
Der Grundstückseigentümer trägt in den meisten Fällen die Kosten für die Vermessung. Sollte durch die Umsetzung oder Neuaufstellung eines Grenzzeichens ein Grundstück des Nachbarn betroffen sein, muss dieser sich an den Kosten beteiligen. Eine ordnungsgemäße Vermessung des Grundstücks kann nur vom Besitzer bzw. Eigentümer selbst angeordnet werden, eine Grundstücksvermessung durch grundstücksfremde Personen ist nicht gestattet.
Die Kosten für die Vermessung orientieren sich an Regularien der Gebührenverordnung des Bundeslands, der Größe des Grundstücks und der Zeit, die zur Messung benötigt wird. Hier finden Sie die Gebührenverordnung für Vermessungen in Hessen.
Kann ich mein Grundstück ohne Vermessung teilen?
Nein – bei einer Grundstücksteilung müssen Sie die neu entstanden Grundstücke vermessen lassen. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die alten Maße durch eine Parzellierung für den Eintrag im Katasteramt aktualisiert werden müssen. Weiterhin werden die Maße auch für einen Bauantrag benötigt und sind daher unerlässlich, falls Sie auf dem neuen Grundstück bauen wollen.
Muss ein neues Grundstück vermessen werden?
Ein Grundstück sollte im Eigeninteresse des Käufers und Verkäufers vor Verkauf vermessen werden. Die genauen Verläufe der Grenzen entscheiden über den Preis des Grundstücks und sind wichtiger Bestandteil für die Planung eines Gebäudes. In den meisten Fällen liegen die genauen Maße bereits beim Katasteramt oder bei einem zuständigen Vermessungsingenieur oder Vermessungstechniker vor.
Fazit: Grundstücksvermessung
Eine Grundstücksvermessung muss durch einen Experten durchgeführt werden und ist bei Neubezug sogar rechtlich vorgeschrieben, sollten noch keine Daten beim Katasteramt vorliegen. Insbesondere bei einer Änderung oder bei nicht klar definierten Grenzen schafft eine Grundstücksvermessung Klarheit.
Die Kosten für eine Vermessung tragen Sie zwar als Grundstückseigentümer selbst, aber es ist auch in Ihrem eigenen Interesse, einen ordnungsgemäßen Grenzverlauf zu kennen, um bei der Planung eines Hauses Gewissheit zu haben.
Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
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