Handwerk hat goldenen Boden – auch bei der Rechnung?
Hausbau / Bauplanung: Fleißige Handwerker gibt es immer und überall. Allzu weit in die Ferne schweifen muss da niemand, denn: „Es gibt immer was zu tun“. Mit diesem Slogan wirbt eine bekannte Baumarktkette bereits seit einigen Jahren. Auch wer handwerklich begabt ist und sich so richtig ins Zeug legt, schafft nicht immer alle Vorhaben allein. Malern und Tapezieren ist für viele geübte Heimwerker kein größeres Problem, beim Pflastern der neuen Einfahrt oder beim Mauern einer Garage muss aber in den meisten Fällen eben doch der Profi ran.
Wie beim Kassenbon im Supermarkt gilt auch bei der Handwerkerrechnung: Genaues Prüfen vermeidet spätere Unannehmlichkeiten oder lästige Streitereien. Schwarze Schafe gibt es auch unter Handwerkern. In vielen Fällen können Laien, die nicht ständig mit solchen Rechnungen zu tun haben, gar nicht erkennen, ob ein Rechnungsposten berechtigt ist oder nicht. Und auch wie man sich gegen überhöhte Handwerkerrechnungen wehren kann, wissen nur die wenigsten. Viele Kunden zahlen trotz eines unguten Gefühls, weil sie sich nicht auf langwierige Streitigkeiten einlassen wollen – und das, obwohl sie vielleicht mit der Vermutung, dass bei der Rechnung nicht alles mit rechten Dingen zugegangen ist, gar nicht so falsch liegen. Unseriöse Handwerksbetriebe rechnen genau damit – und zwar im wahrsten Sinne des Wortes, wie auch das Portal www.handwerker-spion.de feststellt.
Aber lesen Sie selbst, was Sie bei der Handwerkerrechnung alles beachten müssen, wie sie unseriöse Profis erkennen und wie Sie einen Teil Ihrer Handwerkerrechnung auch noch vom Finanzamt erstattet bekommen:
Knackpunkt Wegezeiten
Ein wichtiger Punkt bei der Handwerkerrechnung ist der An- und Abfahrtsweg. In der Regel müssen diese so genannten „Wegezeiten“ nämlich vom Kunden bezahlt werden. Daran ist auch weiter nichts auszusetzen, denn schließlich kostet auch der Fuhrpark den Handwerker Geld. Einzige Ausnahme: Haben Sie mit dem Handwerker vorher etwas anderes vereinbart, so darf er Ihnen die Wegekosten nicht doch noch in Rechnung stellen. Diesen Rechnungsposten können Sie dann getrost von der Gesamtrechnung abziehen. Gerade bei der Kilometerzahl schleichen sich schnell kleinere „Schummeleien“ ein. Überprüfen Sie die Kilometerangabe! Notfalls sollten Sie im Internet nachschauen. Mit kostenloser Online-Navigationssoftware können Sie ganz schnell feststellen, ob der Anfahrtsweg wirklich fünf Kilometer lang ist oder vielleicht doch nur zwei oder drei. Besonders bei Reparaturen elektrischer Geräte, beispielsweise von Waschmaschine oder Fernseher, spielen die Wegezeiten in der Rechnung eine entscheidende Rolle. Nachprüfen lohnt sich also allemal.
Angebot und Rechnung müssen übereinstimmen
Wer auf einen Handwerker zurückgreift, holt in der Regel vorab ein Angebot ein. Schließlich wollen Sie ja wissen, welche Kosten auf Sie zukommen. Am besten holen Sie gleich mehrere Angebote ein und vergleichen dann zuhause ganz in Ruhe die verschiedenen Kostenvoranschläge miteinander. Auf jeden Fall sollten Sie das Angebot nicht wegwerfen, wenn Sie sich für einen Handwerker entschieden haben, denn dieses können Sie für die Prüfung der Rechnung gut gebrauchen. Schließlich muss der Rechnungsbetrag später auch mit dem Betrag, der im Angebot genannt wurde, übereinstimmen. Ausnahmen gibt es immer dann, wenn zusätzlich Aufgaben angefallen oder zuvor ausgewiesene Leistungen weggefallen sind. Ist dies jedoch nicht der Fall, darf der Handwerker auf der Rechnung keinen höheren Betrag ausweisen, als er im Angebot genannt hat.
Häufiges Problem: Sie beauftragen für eine Handwerkerleistung einen Notdienst. Das bekannteste Beispiel ist wohl der Schlüsseldienst, der meist die letzte Hoffnung ist, wenn man sich aus der eigenen Wohnung ausgesperrt hat. Da es hier natürlich kein vorheriges schriftliches Angebot gibt, können Sie Angebot und Rechnungsbetrag natürlich auch nicht miteinander vergleichen.
Aufrunden der Arbeitszeit nicht erlaubt
Beamten sagt man ja gerne nach, dass sie maximal 20 Minuten pro Stunde arbeiten und den Rest dem gesunden Büroschlaf widmen. Unter diesen Voraussetzungen scheint es auch bei den Handwerkern einige Beamte zu geben, denn nicht selten müssen Sie die volle Stunde bezahlen, obwohl der Handwerker vielleicht nur 20 oder 30 Minuten bei Ihnen gearbeitet hat. Die Aussage des wackeren Handwerkerrecken zu diesem Thema lautet dann meist, dass jede angebrochene Stunde zum vollen Satz berechnet wird. Und 20 oder 30 Minuten sind nun mal eine angefangene Stunde. Genau das ist aber nicht korrekt, denn Aufrundungen sind nicht generell erlaubt. Wer 20 Minuten bei Ihnen arbeitet, darf in der Rechnung zwar eine halbe Stunde angeben, nicht aber 60 Minuten. Bei einer solchen Rechnung dürfen Sie also getrost 30 Minuten wieder streichen.
Manche Dinge kann man nicht allein erledigen. Und so ist es ganz normal, dass auch Handwerker für bestimmte Aufgaben mindestens im Duo auftreten. Dass Sie diese Leistungen dann auch entsprechend bezahlen müssen, ist klar. Nicht so klar liegt der Fall allerdings, wenn für die anstehende Aufgabe auch ein einziger Meister seines Fachs genügt hätte. Deshalb der Tipp: Für größere Handwerksleistungen handeln Sie am besten einen Festpreis aus, denn dann kann es Ihnen ja egal sein, wie viele Männer oder Frauen in Arbeitsmontur bei Ihnen anrücken. Haben Sie keinen Festpreis vereinbart, müssen Sie die Kosten für die zweite Person aber trotzdem nicht unbedingt tragen. Weisen Sie einfach bei der Abnahme der Leistung darauf hin, dass Sie nur die Kosten für einen der Handwerker tragen. Werden Ihnen trotzdem zwei oder mehr Helfer in Rechnung gestellt, dann können Sie die zusätzlichen Kosten mit gutem Recht von der Rechnung abziehen.
Mancher Austausch ist unnötig
Unseriöse Handwerker versuchen mitunter, Ihnen als Kunden einzureden, dass ein kaputtes Teil komplett ausgetauscht werden muss. Das erhöht natürlich die Rechnung beträchtlich, denn der Austausch eines Bauteils ist in der Regel wesentlich teurer als eine Reparatur. Achten Sie deshalb bei der Handwerkerrechnung darauf, dass Ihnen nichts in Rechnung gestellt wird, was auch nicht tatsächlich ausgeführt wurde. Tipp: bestehen Sie einfach darauf, dass Ihnen der Handwerker das angeblich defekte Teil aushändigt. Das allein hält die meisten schwarzen Schafe von Schummeleien ab und Sie bleiben nicht auf einer überhöhten Handwerkerrechnung sitzen.
Verwaltungspauschale, Rechnungspauschale, Pauschale für Kleinteile – nicht selten ist bei der Rechnungsaufstellung die Liste der zusätzlichen Kosten länger als die Liste der durchgeführten Arbeiten. Diese Liste mit Zusatzkosten sollten Sie ganz genau unter die Lupe nehmen, denn nicht selten verstecken sich hier Rechnungstreiber, die Sie im Zweifelsfalle gar nicht zu zahlen brauchen. Die meisten Kleinteile beispielsweise sind in den Materialkosten bereits einkalkuliert. Zahlen müssen Sie solche Materialkosten also nur, wenn es sich um zusätzlich notwendige Materialien handelt. Gleiches gilt für angebliche Rechnungs- oder Verwaltungspauschalen. Auch diese Kosten sind in den Stundensätzen eines Handwerkers bereits berücksichtigt und müssen von Ihnen nicht extra bezahlt werden.
Spezialwerkzeuge treiben Kosten
Manchen Problemen muss man mit Spezialwerkzeug zu Leibe rücken. Die Jungs von „Ghostbusters“ werden Ihnen das sicher gerne bestätigen. Bei einer verstopften Toilette allerdings muss ein Handwerker nur in seltenen Ausnahmefällen mit der super-modernen-atomgetriebenen-extra-spezial-Toilettenbürste anrücken. Eine einfache Stahlspirale wirkt in den meisten Fällen echte Wunder. Bevor Sie die Rechnung bezahlen, achten Sie also darauf, dass auch tatsächlich nur die Stahlspirale aufgeführt ist und nicht das Spezialwerkzeug, das gar nicht zum Einsatz gekommen ist.
Ärger mit angeblich notwendigen teuren Spezialwerkzeugen können Sie übrigens schon im Vorfeld vermeiden, wenn Sie darauf bestehen, dass der Handwerker erst einmal mit den herkömmlichen Mitteln versucht, dem Problem Herr zu werden. Denn wenn das Spezialwerkzeug gar nicht erst bei Ihnen zuhause steht, gibt es im Nachhinein auch keine unnötigen Diskussionen darüber, ob es zum Einsatz gekommen ist oder nicht.
Geld zurück vom Finanzamt
Das Ende des Jahres ist da und die Steuererklärung naht. Da suchen sicher auch Sie mühsam alle Belege zusammen, damit Sie möglichst viel Geld behalten. Was das mit der Prüfung von Handwerkerrechnungen zu tun hat? Sehr viel, denn seit einigen Jahren können Sie Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen. Das funktioniert aber nur, wenn die Rechnung entsprechend korrekt gestellt ist. In diesem Sinne kann es bares Geld wert sein, die Handwerkerrechnung daraufhin zu überprüfen. Unter www.finanztip.de finden Sie dazu einige hilfreiche Tipps.
Maximal 6.000 Euro können Sie für Handwerkerrechnungen von der Steuer abziehen, allerdings nur die die Lohnkosten des Handwerkers. Material-, Fahrt- oder Verwaltungskosten fallen nicht unter diese Regelung. Aus diesem Grund sollten Sie darauf achten, dass der Handwerker Ihres Vertrauens bei der Rechnung die einzelnen Posten entsprechend aufschlüsselt, also die Materialkosten ebenso als eigenen Punkt aufführt wie die Fahrtkosten und die Lohnkosten. Am einfachsten ist es deswegen, wenn Sie schon vor der Auftragserteilung mit dem Handwerksbetrieb sprechen und ihn bitten, die Rechnung am Ende entsprechend zu stellen. Die meisten Handwerker kennen bereits diese Bitte und stellen die Rechnung nach Ihren Wünschen aus. Überprüfen sollten Sie es am Ende allerdings doch noch einmal. Finanzämter sind sehr findig, wenn es an das Überprüfen von Handwerkerrechnungen geht. Ist jedoch alles korrekt, haben Sie am Ende auch noch einiges an Geld gespart.
Quelle: Philipp Wittenbrink
Foto: Andreas Morlok / pixelio.de
Über den Autor: Philipp Wittenbrink ist Geschäftsführer der Performeo GmbH mit Niederlassung im westfälischen Münster. Neben täglichen journalistischen Aufgaben rund um das Thema Tagesgeldkonto, zeichnet er sich auch für die Buchhaltung in seinem Unternehmen verantwortlich.