Forderung des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe: Sozialen Wohnungsbau weiter fördern
Immobilinemarkt / Immobiliennachrichten: „In den Ballungsräumen ist die Wohnungsnot schon heute mit Händen zu greifen. Sozial schwache, aber auch Familien mit mittleren Einkommen können es sich heute schon kaum leisten, dort zu leben. Das kann nicht im Interesse eines funktionierenden und intakten Zusammenlebens in Städten und Gemeinden sein. Zudem verursacht die Verdrängung von Teilen der Bevölkerung ins Umland auch erhebliche ökologische Folgekosten. Daher brauchen wir dringend Anreize, dass insbesondere Wohnungen mit günstigen Mieten neu gebaut werden." Dies erklärten heute der Bundesvorsitzende der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Klaus Wiesehügel, und der Präsident des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein.
Beide forderten, die Ausgleichszahlungen nach dem Entflechtungsgesetz für den Sozialen Wohnungsbau in Höhe von 518 Mio. Euro auch über 2013 hinaus den Ländern zur Verfügung zu stellen.
"Es kann nicht sein, dass auf der einen Seite Bund und Länder sich im Rahmen der Föderalismusreform auf eine Trennung der Aufgaben geeinigt und damit Pflichten auf die Länder verlagert haben, wie dieses eben im Hinblick auf den sozialen Wohnungsbau der Fall ist, und sich der Bund gleichzeitig weigert, den Ländern zukünftig die dafür notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen." So Wiesehügel. Loewenstein ergänzte: "Trotz des anziehenden Wohnungsneubaus bleibt der Wohnungsmarkt angespannt. Ein Gutachten im Auftrag des Bauministeriums belegt, dass es ohne soziale Wohnraumförderung im Zeitraum 2014 bis 2019 insbesondere in den Wachstumsregionen zu einer erheblichen Verknappung von preiswerten und zugleich barrierefreien Wohnungen und/oder energetisch sanierten Mietwohnungen kommt."
Im Übrigen belegt die RWI-Studie zu den Wirkungen staatlicher Investitionsansätze, dass der Bau von jährlich nur 2.300 zusätzlichen Wohnungen Investitionen von 530 Mio. Euro bedeutet. Diese wiederum ziehen 5.400 zusätzliche Arbeitsplätze nach sich, wodurch die öffentlichen Haushalte um 350 Mio. Euro jährlich entlastet werden. Darüber hinaus plädieren der Vorsitzende der IG BAU sowie der Präsident des ZDB auch für eine Fortführung der Ausgleichszahlungen für den Hochschulbau und die kommunale Infrastruktur.
Zum Hintergrund:
Mit der Föderalismusreform I 2006 wurde das Ziel verfolgt, Aufgaben zwischen Bund und Ländern so zu entflechten, dass die klare und vollständige Verantwortung entweder beim Bund oder beim Land verbleibt. Damit einher ging notwendigerweise der Abbau von Systemen der Mischfinanzierung, denn politische Aufgaben können nur wahrgenommen werden, wenn dem politisch Verantwortlichen die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Die Ergebnisse der Reform haben sich im Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz - EntflechtG) niedergeschlagen. Hier ist geregelt, in welchem Umfang der Bund für von ihm übertragene Aufgaben Finanzmittel an die Länder gibt.
Vom EntflechtG sind wichtige Positionen der öffentlichen Bauinvestitionen und des Wohnungsbaus betroffen. So regelt das Gesetz, dass der Bund für
- den Aus- und Neubau von Hochschulen, jährlich einen Betrag
von 695,3 Mio. Euro (§ 2);
- Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse
der Gemeinden, jährlich ein Betrag von 1.335,5 Mio. Euro
(§ 3); (Davon standen in den letzten Jahren ca. 778 Mio.
Euro für den kommunalen Straßenaus- und Neubau und 557
Mio. Euro für die Förderung des ÖPNV zur Verfügung.);
- die Beendigung der Finanzhilfen des Bundes für die
Wohnraumförderung, jährlich 518,2 Mio. Euro (§ 3)
bereitstellt.
Insgesamt sind hier also ca. 2 Mrd. Euro jährlich an baurelevanten
Finanzmitteln des Bundes angesprochen.
Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB)
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