Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann 2008 für die Förderung erneuerbarer Energien im Marktanreizprogramm bis zu 350 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Ab 2009 sollen sogar 500 Millionen Euro im Jahr für das Marktanreizprogramm bereitgestellt werden.
Welche Maßnahmen im Rahmen einer Baufinanzierung fördert das BAFA?
Die nachfolgend aufgezählten Errichtungen oder Erweiterungen von Anlagen zur Nutzung alternativer Energien werden vom BAFA im Rahmen des Marktanreizprogramms gefördert.
Die Errichtung und Erweiterung von:
Solaranlagen
Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung, Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, für die Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kühlung und die Erweiterung von Solarkollektoranlagen.
Gefördert werden nur Solarkollektoranlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche und Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- und Zweifamilienhäusern, wenn sie mit hohen Pufferspeichervolumina ausgestattet sind.
Um sich über die exakten Vorschriften und das Antragsverfahren genau zu informieren, können Sie das Merkblatt des BAFA hier einsehen.
Anlagen zur Verwertung von Biomasse
Automatisch beschickte Biomasseanlagen von 5 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung, automatisch beschickte Biomasseanlagen von 5 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung zur Verfeuerung von Holzhackschnitzeln, Scheitholzvergaserkessel von 15 kW bis 50 kW Nennwärmeleistung:
Besonders innovative oder effiziente Anwendungen von Biomasseanlagen können zusätzlich zur Basisförderung mit einer Bonus-Förderungen bezuschusst werden.
Einzelheiten über das Antragsverfahren und die Höhe der Förderung für die einzelnen Programme können Sie hier dem Merkblatt des BAFA entnehmen.
Wärmepumpen
Förderfähig sind grundsätzlich nur effiziente Wärmepumpen für die Warmwasserbereitung und die Bereitstellung des Heizwärmebedarfs eines Gebäudes.
Voraussetzungen für die Förderfähigkeit sind unter anderem:
Der Einbau eines Strom- und Wärmemengenzählers für elektrisch angetriebene Wärmepumpen zur Bestimmung der Jahresarbeitszahl gemäß VDI 4650, sowie der Einbau eines Gas- und Wärmemengenzählers für gasmotorisch angetriebene Wärmepumpen.
Es muß ferner eine Fachunternehmererklärung mit vorgeschrieben Inhaltskriterien vorliegen.
Bei elektrisch angetriebenen Wärmepumpen ist der Nachweis einer Jahresarbeitszahl von mindestens 4,0 bei Sole/ Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen im Neubau bzw. mindestens 3,7 im Gebäudebestand, bei Luft/Wasserwärmepumpen von mindestens 3,5 im Neubau bzw. 3,3 im Gebäudebestand erforderlich.
Bei gasmotorisch angetriebenen Wärmepumpen ist der Nachweis einer Jahresarbeitszahl von mindestens 1,2 vorzulegen.
Genaue Informationen über die Höhe der Förderung der einzelnen Maßnahmen sind in dem hier einzusehenden Merkblatt des BAFA enthalten.
Neues Bonussystem
Neu an der aktuellen Förderung ist ein Bonusssystem, das für deutlich höhere Förderbeträge sorgen kann. Wer Solarkollektoren und Biomassekessel besonders energieeffizient einsetzt oder erneuerbare Energien miteinander kombiniert, wird zusätzlich mit einem Bonus belohnt.
Eine Übersicht über die verschiedenen Fördermöglichkeiten kann zusammen mit den Antragsformularen auf der Internetseite des BAFA heruntergeladen werden.
Ob eingeschossige oder mehrgeschossige Holzhäuser, auch individuelle Kundenentwürfe können umgesetzt werden.
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Die letzte Strategie für eine Baufinanzierung richtet sich an diejenigen, die ihr Eigenheim als Altersvorsorge einsetzen wollen. In den Zeiten immer schlechter werdender Prognosen für die zukünftige Entwicklung und Sicherheit der Renten sollte das bezahlte eigene Haus als eine strategische Notwendigkeit im Rahmen der Altersvorsorge in die Überlegungen einbezogen werden.
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Die KfW Förderbank stellt für eine Baufinanzierung im Bereich des privaten Haus- und Wohnungsbaus zinsgünstige Mittel für die Schaffung von Wohneigentum, die Sanierung und Modernisierung von Wohngebäuden sowie für die Nutzung erneuerbarer Energien zur Verfügung. Für diesen Zweck hat die KfW- Bank verschiedene Programme aufgelegt, die hier kurz erläutert werden sollen. Übe die Modalitäten der Beantragung der Darlehen finden Sie hier ebenfalls Hinweise und Ratschläge.
Wohneigentumsprogramm
Das Wohneigentumsprogramm der KfW kann von natürlichen Personen, die selbst genutztes Wohneigentum erwerben oder bauen wollen, genutzt werden. In der Regel wird es als zinsgünstige Baufinanzierung im nachstelligen Beleihungsbereich, also z.B. nach der erstrangigen Hypothek, die mit 60% des Beleihungswertes zu Buche steht, verwendet.
Wichtigste Voraussetzung für die Gewährung einer Baufinanzierung aus diesem Programm ist, dass die Kosten des Vorhabens in einem angemessenen Rahmen liegen und so bemessen sein müssen, dass die daraus entstehenden Belastungen, insbesondere der Kapitaldienst und die Bewirtschaftungskosten, durch das Einkommen des Antragstellers auf Dauer gedeckt werden können.
Bezüglich der Kredithöhe gelten derzeit die Bedingungen, daß der KfW- Baukredit maximal 30 % der gesamten Baufinanzierung betragen darf und nicht höher als 100.000 € ist.
Die genauen Bedingungen und die derzeitigen Konditionen können Sie dem Merkblatt KfW-Wohneigentumsprogramm entnehmen.
Programm „Ökologisch Bauen“
Wenn Sie ein Energiesparhaus, nach den Energiestandards KfW- Energiesparhaus 40 oder KfW- Energiesparhaus 60 oder ein Passivhaus bauen wollen, kommt für Sie dieses Programm in Betracht.
Sie können mit diesem Programm langfristig, zinsverbilligte Darlehen mit festen Zinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren für Ihre Baufinanzierung im Rahmen eines Neubaus von Wohngebäuden erhalten. Voraussetzung für diese Förderung ist allerdings, dass es sich bei Ihrem Hausbau um einen Hausbau in Form der Energiestandards von KfW-Energiesparhäusern 40, KfW-Energiesparhäusern 60 und Passivhäusern handelt. Die Vorgaben für diese Energiestandards sind in den technischen Anforderungen der KfW Bank niedergelegt.
Finanziert wird außerdem der Einbau von Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen. Die weiteren Bedingungen und Zinskonditionen finden Sie hier im Merkblatt der KfW-bank.
Programm „Wohnraum Modernisieren“
Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung modernisieren oder renovieren wollen und dabei möglichst auch Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs durchführen wollen, können Sie die Investitionskosten bis zu 100 % einschließlich der Nebenkosten mit diesem Programm finanzieren. Der besondere Vorteil für diese Baufinanzierung liegt darin, daß Sie diesen Kredit auch mit anderen öffentlichen Fördermitteln und Darlehensprogrammen der KfW- Bank kombinieren können
CO2 – Gebäudesanierungsprogramm
Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm ist für alle Hausbesitzer oder –erwerber gedacht, die den Energieverbrauch ihres Altbaus entscheidend senken und damit einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten möchten. Die Konditionen für dieses Programm sind außerordentlich günstig.
Für die Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern gilt als Neuerung, daß eine fachgerechte Baubegleitung durch einen Sachverständigen, welche die Beratungs- und Planungsleistungen bei den Sanierungsmaßnahmen ergänzt, zusätzlich ein Zuschuss für die Baubegleitung gewährt werden kann.
Programm „Solarstrom erzeugen“
Das Programm dient der langfristigen Finanzierung von kleineren Investitionen für die Errichtung und Erweiterung oder den Erwerb von Photovoltaik-Anlagen bis zu einem Darlehensvolumen von 50.000 €. Die Finanzierung kann bis zu 100 % der Kosten erfolgen. Eine Kombination mit anderen Programmen ist nur dann möglich, wenn die Investitionssumme von 50.000 € insgesamt nicht überschritten wird.