Hausbautipps24 - Der Hausbau

Im Abschnitt Hausbau informieren wir Sie über den Hausbau selbst, beginnend mit der Bauplanung, die entscheidend dafür ist, welche Bauweise gewählt werden soll und endend mit dem Innenausbau. Zusätzlich können Sie unsere kostenlosen Online Ratgeber für viele Teilbereiche des Hausbaus nutzen. Informationen über Massivhaus, Fertighaus oder Holzhaus verbinden sich mit Grundlagen der ökologischen Bauweise und Hinweisen auf das barrierefreie Bauen. Den wichtigen Artikeln über die Außenanlagen, wie Garage, Carport, Swimingpool, Wintergarten, Terrasse und Balkon folgen Infos über Baustoffe, Bauteile und Dämmstoffe, sowie Neuheiten von Dach und Keller. Im Rahmen der Haustechnik erhalten Sie ausführliche Informationen über Elektroarbeiten, Heizungstechnik, Sanitärinstallation und Sicherheit beim Hausbau. Die Möglichkeiten zur Anforderung von Haus-Katalogen beschließen den Abschnitt Hausbau.


Konditionenvergleich

Bedenken Sie bei allen Vergleichen der Finanzierungskonditionen für Ihre Baufinanzierung, daß Sie nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Hier finden Sie ein Mittel, die für Sie relevanten Merkmale zu vergleichen. Mit Hilfe unserer Checkliste „Konditionenvergleich“ werden Sie die wichtigsten Kriterien nicht übersehen.

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Der Wohn-Riester

Das Wort allein ist schon recht ungewöhnlich, genau wie seine schwierige Entstehungsgeschichte, die bis heute (Februar 2008) noch nicht endgültig abgeschlossen ist. Die Bundesregierung hatte bei der Abschaffung der Eigenheimzulage, wie meist in den letzten Jahre, nicht an die Folgen gedacht. Dass der Wohnungsbau einbrechen würde, war eigentlich allen Beteiligten klar und wurde auch billigend in Kauf genommen.

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BAFA-Fördermittel

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann 2008 für die Förderung erneuerbarer Energien im Marktanreizprogramm bis zu 350 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Ab 2009 sollen sogar 500 Millionen Euro im Jahr für das Marktanreizprogramm bereitgestellt werden.



Welche Maßnahmen im Rahmen einer Baufinanzierung fördert das BAFA?

Die nachfolgend aufgezählten Errichtungen oder Erweiterungen von Anlagen zur Nutzung alternativer Energien werden vom BAFA im Rahmen des Marktanreizprogramms gefördert.


Die Errichtung und Erweiterung von:

Solaranlagen

Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung, Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, für die Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kühlung und die Erweiterung von Solarkollektoranlagen.

Gefördert werden nur Solarkollektoranlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche und Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- und Zweifamilienhäusern, wenn sie mit hohen Pufferspeichervolumina ausgestattet sind.

Um sich über die exakten Vorschriften und das Antragsverfahren genau zu informieren, können Sie das Merkblatt des BAFA hier einsehen.

Anlagen zur Verwertung von Biomasse

Automatisch beschickte Biomasseanlagen von 5 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung, automatisch beschickte Biomasseanlagen von 5 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung zur Verfeuerung von Holzhackschnitzeln, Scheitholzvergaserkessel von 15 kW bis 50 kW Nennwärmeleistung:
Besonders innovative oder effiziente Anwendungen von Biomasseanlagen können zusätzlich zur Basisförderung mit einer Bonus-Förderungen bezuschusst werden.

Einzelheiten über das Antragsverfahren und die Höhe der Förderung für die einzelnen Programme können Sie hier dem Merkblatt des BAFA entnehmen.

Wärmepumpen

Förderfähig sind grundsätzlich nur effiziente Wärmepumpen für die Warmwasserbereitung und die Bereitstellung des Heizwärmebedarfs eines Gebäudes.

Voraussetzungen für die Förderfähigkeit sind unter anderem:

Der Einbau eines Strom- und Wärmemengenzählers für elektrisch angetriebene Wärmepumpen zur Bestimmung der Jahresarbeitszahl gemäß VDI 4650, sowie der Einbau eines Gas- und Wärmemengenzählers für gasmotorisch angetriebene Wärmepumpen.

Es muß ferner eine Fachunternehmererklärung mit vorgeschrieben Inhaltskriterien vorliegen.

Bei elektrisch angetriebenen Wärmepumpen ist der Nachweis einer Jahresarbeitszahl von mindestens 4,0 bei Sole/ Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen im Neubau bzw. mindestens 3,7 im Gebäudebestand, bei Luft/Wasserwärmepumpen von mindestens 3,5 im Neubau bzw. 3,3 im Gebäudebestand erforderlich.

Bei gasmotorisch angetriebenen Wärmepumpen ist der Nachweis einer Jahresarbeitszahl von mindestens 1,2 vorzulegen.

Genaue Informationen über die Höhe der Förderung der einzelnen Maßnahmen sind in dem hier einzusehenden Merkblatt des BAFA enthalten.

Neues Bonussystem

Neu an der aktuellen Förderung ist ein Bonusssystem, das für deutlich höhere Förderbeträge sorgen kann. Wer Solarkollektoren und Biomassekessel besonders energieeffizient einsetzt oder erneuerbare Energien miteinander kombiniert, wird zusätzlich mit einem Bonus belohnt.

Eine Übersicht über die verschiedenen Fördermöglichkeiten kann zusammen mit den Antragsformularen auf der Internetseite des BAFA heruntergeladen werden.

Das vielseitige Angebot von Sweet-Home

Holzhaus / Sweet-Home Ob eingeschossige oder mehrgeschossige Holzhäuser, auch individuelle Kundenentwürfe können umgesetzt werden.

Hausbau / Holzhaus:  Sweet Home fertigt Holzhäuser, die ganz nach Ihren Wünschen erstellt werden können. Die norddeutsche Firma bietet 21 eingeschossige Holzhäuser an. Vom kleinen kompakten 87qm-großen Haus „Katrine“ bis hin zum eindrucksvollen 181 qm-großen Haus „Smilla“ in außergewöhnlicher Form.

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Vom Kaufinteressenten zum glücklichen Bauherren

Hausbau / Vom Kaufinteressenten zum... Familie Anger lebt in einem frei geplanten Rubin von ExNorm

Hausbau / Fertighaus:  Eine Bestandsimmobilie kaufen oder neu bauen? Vor dieser Frage stand Familie Anger, als sie sich aufgrund eines beruflichen Standortwechsels dazu entschloss, das umgebaute Elternhaus in der Nähe von Karlsruhe zu verlassen und ins 160 Kilometer entfernte Steinheim am Albuch zu ziehen. Nach intensiver Analyse des ...

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Vorteile eines Eigenheims im Alter

Die letzte Strategie für eine Baufinanzierung richtet sich an diejenigen, die ihr Eigenheim als Altersvorsorge einsetzen wollen. In den Zeiten immer schlechter werdender Prognosen für die zukünftige Entwicklung und Sicherheit der Renten sollte das bezahlte eigene Haus als eine strategische Notwendigkeit im Rahmen der Altersvorsorge in die Überlegungen einbezogen werden.

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KfW-Fördermittel

Die KfW Förderbank stellt für eine Baufinanzierung im Bereich des privaten Haus- und Wohnungsbaus zinsgünstige Mittel für die Schaffung von Wohneigentum, die Sanierung und Modernisierung von Wohngebäuden sowie für die Nutzung erneuerbarer Energien zur Verfügung. Für diesen Zweck hat die KfW- Bank verschiedene Programme aufgelegt, die hier kurz erläutert werden sollen. Übe die Modalitäten der Beantragung der Darlehen finden Sie hier ebenfalls Hinweise und Ratschläge.

 


Wohneigentumsprogramm

Das Wohneigentumsprogramm der KfW kann von natürlichen Personen, die selbst genutztes Wohneigentum erwerben oder bauen wollen, genutzt werden. In der Regel wird es als zinsgünstige Baufinanzierung im nachstelligen Beleihungsbereich, also z.B. nach der erstrangigen Hypothek, die mit 60% des Beleihungswertes zu Buche steht, verwendet.
Wichtigste Voraussetzung für die Gewährung einer Baufinanzierung aus diesem Programm ist, dass die Kosten des Vorhabens in einem angemessenen Rahmen liegen und so bemessen sein müssen, dass die daraus entstehenden Belastungen, insbesondere der Kapitaldienst und die Bewirtschaftungskosten, durch das Einkommen des Antragstellers auf Dauer gedeckt werden können.

Bezüglich der Kredithöhe gelten derzeit die Bedingungen, daß der KfW- Baukredit maximal 30 % der gesamten Baufinanzierung betragen darf und nicht höher als 100.000 € ist.

Die genauen Bedingungen und die derzeitigen Konditionen können Sie dem Merkblatt KfW-Wohneigentumsprogramm entnehmen.

Programm „Ökologisch Bauen“

Wenn Sie ein Energiesparhaus, nach den Energiestandards KfW- Energiesparhaus 40 oder KfW- Energiesparhaus 60 oder ein Passivhaus bauen wollen, kommt für Sie dieses Programm in Betracht.

Sie können mit diesem Programm langfristig, zinsverbilligte Darlehen mit festen Zinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren für Ihre Baufinanzierung im Rahmen eines Neubaus von Wohngebäuden erhalten. Voraussetzung für diese Förderung ist allerdings, dass es sich bei Ihrem Hausbau um einen Hausbau in Form der Energiestandards von KfW-Energiesparhäusern 40, KfW-Energiesparhäusern 60 und Passivhäusern handelt. Die Vorgaben für diese Energiestandards sind in den technischen Anforderungen der KfW Bank niedergelegt.

Finanziert wird außerdem der Einbau von Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen. Die weiteren Bedingungen und Zinskonditionen finden Sie hier im Merkblatt der KfW-bank.
 
Programm „Wohnraum Modernisieren“

Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung modernisieren oder renovieren wollen und dabei möglichst auch Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs durchführen wollen, können Sie die Investitionskosten bis zu 100 % einschließlich der Nebenkosten mit diesem Programm finanzieren. Der besondere Vorteil für diese Baufinanzierung liegt darin, daß Sie diesen Kredit auch mit anderen öffentlichen Fördermitteln und Darlehensprogrammen der KfW- Bank kombinieren können


CO2 – Gebäudesanierungsprogramm

Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm ist für alle Hausbesitzer oder –erwerber gedacht, die den Energieverbrauch ihres Altbaus entscheidend senken und damit einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten möchten. Die Konditionen für dieses Programm sind außerordentlich günstig.

Für die Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern gilt als Neuerung, daß eine fachgerechte Baubegleitung durch einen Sachverständigen, welche die Beratungs- und Planungsleistungen bei den Sanierungsmaßnahmen ergänzt,  zusätzlich ein Zuschuss für die Baubegleitung gewährt werden kann.


Programm „Solarstrom erzeugen“

Das Programm dient der langfristigen Finanzierung von kleineren Investitionen für die Errichtung und Erweiterung oder den Erwerb von Photovoltaik-Anlagen bis zu einem Darlehensvolumen von 50.000 €. Die Finanzierung kann bis zu 100 % der Kosten erfolgen. Eine Kombination mit anderen Programmen ist nur dann möglich, wenn die Investitionssumme von 50.000 € insgesamt nicht überschritten wird.