Bauherren-Tipps von Manuela Reibold-Rolinger Neue Folge am 09. Mai 2017, Dienstag um 22:15 Uhr bei RTL II
Hausbau / Bauplanung:
Bauherrentipp-Nr. 1: Sicherheiten am Bau
Haben Sie gewusst, dass Sie einen Anspruch auf Sicherheiten haben? Viele Unternehmer wissen sehr genau, dass im Gesetz vorgesehen ist, dass bei jedem Bauvorhaben der Bauherr einen Anspruch hat, dass der Unternehmer ihm, dem Bauherrn, eine Sicherheit leistet, und zwar in Höhe von mindestens 5 % der Bruttoauftragssumme, sprich, wenn Sie für 300.000 € ein Haus bauen, haben Sie einen Anspruch darauf, dass, bevor Sie die erste Baurate zahlen, Ihnen der Unternehmer eine Sicherheit in Höhe von 15.000 € vorlegt. Das wussten Sie nicht? Schauen Sie mal nach. Im Gesetz steht’s. § 632a Abs. 3 BGB.