Kaminöfen

Filterpflicht oder Stilllegung von Feuerstätten

Kaminofen - zum vergrössern klicken Nur emissionsträchtige Altgeräte sind betroffen

Heiztechnik / Kaminöfen:  In den vergangenen Tagen wurde über eine angeblich drohende Zwangsstilllegung bzw. Filterpflicht für Kamin - und Kachelöfen berichtet. Durch die, nach Meinung des HKI, sehr verkürzte Darstellung ist der Eindruck entstanden, dass es sich um eine generelle und sofortige Pflichtmaßnahme für alle Geräte handele.

Der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. weist darauf hin, dass die geplanten Regelungen für Feuerstätten erst noch Bundestag und Bundesrat passieren müssen. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand sind moderate Übergangsfristen für emissionsträchtige Altgeräte geplant. Eine allgemeine Messpflicht durch den Schornsteinfeger ist nicht vorgesehen.
Grundsätzlich gilt für technisch veraltete Geräte: Nachweis der Einhaltung bestimmter Emissionsgrenzwerte, Nachrüstung, Austausch oder Stilllegung mit Übergangsfristen in vier Stufen.

Durch die klare Regelung der Übergangfristen erhält der Verbraucher Planungssicherheit und kann sich langfristig auf die durchzuführenden Maßnahmen vorbereiten.

Erste Stufe betrifft 40 Jahre alte Geräte!

Die ersten Geräte, die von den geplanten Maßnahmen betroffen sein werden, sind Öfen, die vor dem 1. Januar 1975 einer so genannten Typenprüfung unterzogen wurden - und damit 40 Jahre und älter sind. Weitere drei Stufen folgen. Die letzte Stufe, die nach derzeitiger Planung 2024 in Kraft treten soll, umfasst alle Geräte, die ab 1995 bis zum in Kraft treten der Novelle geprüft wurden.


Das Typenschild am Gerät gibt Auskunft über das Jahr der Prüfung. Ist das Typenschild nicht mehr vorhanden oder unvollständig, kann man beim Hersteller der Feuerstätte nachfragen oder sich in der neu eingerichteten HKI Datenbank informieren. Steht zur Verfügung ab 2008.
Heute erhältliche Geräte erfüllen
- unabhängig von der Preisklasse

- in der Regel die geplanten Grenzwerte der ersten Stufe

und genießen Bestandsschutz. Diesen Geräten droht weder Stilllegung noch Filterzwang oder Austausch.

Durch eine Optimierung der Verbrennungstechniken sind in den letzten Jahren bereits erhebliche Verminderungen der Emissionen von Feuerstätten für feste Brennstoffe erzielt worden.

Damit Endverbraucher, Schornsteinfeger und Behörden das Einhalten der geplanten Emissions- grenzwerte einzelner Feuerstätten und die sich daraus ergebenden Maßnahmen und Möglichkeiten abfragen können.

Nicht der Preis entscheidet, sondern die Technik

Die Geräte-Emissionen sind nicht von dem Preis des Gerätes abhängig, sondern von der Gerätetechnik, die in den vergangenen Jahren beachtliche Fortschritte gemacht hat. Dies gilt sowohl in Bezug auf die Emissionen als auch hinsichtlich der Steigerung des Wirkungsgrades.

Fabrikneue Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen verursachen heute nur noch einen Bruchteil der Emissionen von Feuerstätten, die in den 1970er Jahren produziert worden sind. Alle auf dem deutschen Markt befindlichen Geräte werden von unabhängigenFeuerstätten-Prüfstellen einer ausführlichen technischen Untersuchungunterzogen, die auch das Emissionsverhalten dokumentiert.

Der Austausch von Altgeräten rechnet sich

Moderne Geräte verbrauchen aufgrund des höheren Wirkungsgrades weniger Brennstoff. Damit ist CO2-freies Heizen mit Holz auch unter den neuen Auflagen wirtschaftlich interessant und ökologisch sinnvoll. Der Austausch von veralteten Feuerstätten schont den Geldbeutel und hilft der Umwelt.

Der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. weist darauf hin, dass die geplanten Regelungen für Feuerstätten erst noch Bundestag und Bundesrat passieren müssen. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand sind moderate Übergangsfristen für emissionsträchtige Alt- geräte geplant. Eine allgemeine Messpflicht durch den Schornsteinfeger ist nicht vorgesehen.

Grundsätzlich gilt für technisch veraltete Geräte: Nachweis der Einhaltung bestimmter Emissions- grenzwerte, Nachrüstung, Austausch oder Stilllegung mit Übergangsfristen in vier Stufen.

Durch die klare Regelung der Übergangfristen erhält der Verbraucher Planungssicherheit und kann sich langfristig auf die durchzuführenden Maßnahmen vorbereiten.

Quelle: wohnbau-komplett-service.de