Anforderungen an Bauverträge mit Massivhausherstellern
Hausbau / Massivhaus: Wer sich erstmals mit dem Hausbau beschäftigt, steht vor einer Fülle von Informationen, die es zu verarbeiten gilt. Auch die Angebote der Massivhaushersteller, ob sie nun als Bauträger, Bauunternehmer, Baubetreuer, Generalübernehmer oder Generalunternehmer auftreten, müssen gesichtet und in ihren Leistungen verglichen werden. Die wichtigsten Eckpunkte eines solchen Vergleichs wollen wir hier vorstellen.
Die nachstehend aufgeführten Leistungen sollten alle im Festpreis für das Bauvorhaben enthalten sein. Wer also einen Bauvertrag unterschreibt, sollte sicher sein, dass die hier angesprochenen Unterlagen und Nachweise im Festpreis enthalten sind. Es gibt einige Anbieter, die sämtliche Unterlagen kostenfrei zur Verfügung stellen.
Planungsleistungen allgemein
Die notwendigen Planungsleistungen sollten im Bauwerkvertrag enthalten sein. Sie können abgeleitet werden aus der Honorarordnung für Architektenleistungen (HOAI), in der auch und vor allem die Honorarkosten für die architektonischen Leistungen festgelegt sind. Zu dem Komplex Planungsleistungen gehören:
Grundlagenermittlung, Vorplanung (inklusive Kostenschätzung), Entwurfsplanung (inklusive Kostenberechnung), Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vergabevorbereitung, Ausschreibung (mit Erstellung der Leistungsverzeichnisse für die Handwerker), Auftragsvergabe, Objektüberwachung und Objektbetreuung mit Dokumentation des Bauvorhabens.
Sonderplanungsleistungen
Zu den Sonderplanungsleistungen, die im Bauwerkvertrag als Leistung enthalten sein sollten, sind insbesondere die Entwässerungsplanung und die Heizungsplanung zu zählen.
Bei vielen Einfamilienhäusern wird auf eine Entwässerungsplanung aus Kostengründen verzichtet. Entwässerungspläne sind erforderlich, wenn neue Kanalleitungen und -schächte für Schmutzwasser errichtet werden sollen. Hierbei sind alle Leitungen und Entwässerungsgegenstände, die unter der Straßenoberkante bzw. dem Erdgeschossfußboden liegen, zu betrachten.
Die professionelle Heizungsplanung, die in heute in jedem Bauwerkvertrag enthalten sein muss, ist Grundvoraussetzung für die Errichtung einer modernen Heizungsanlage im Sinne der Richtlinien der EnEV. Die Heizungsplanung beginnt mit der Heizenergiebedarfsermittlung. Darauf basiert dann die Dimensionierung der Rohre und Heizflächen in Abhängigkeit von der jeweils geplanten Nutzung de einzelnen Räume des Wohnhauses. Letztlich gehört dann die Entscheidung über die individuell optimierte Heizungstechnik (konventionelle Heizung oder Nutzung erneuerbarer Energien) und Heizungsart (Heizkörper, Fußbodenheizung, Wandflächenheizung, Deckenheizung usw.) zur Heizungsplanung.
Baugrunduntersuchung
Eine Baugrunduntersuchung ist in vielen Fällen ratsam. Bei der Baugrunduntersuchung wird das Baugrundstück nach verschiedenen Kriterien untersucht. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse erleichtern die Arbeit und verringern die Kosten für den Statiker und die Bauausführung. Es geht bei der Baugrunduntersuchung insbesondere um die Untersuchung der bodenmechanischen Eigenschaften, der Tragfähigkeit, der Verdichtungsfähigkeit, des Wassergehaltes, der Frostempfindlichkeit und der Wasserdurchlässigkeit des Baugrundes.
Blower-Door-Test
Mit einem Blower-Door-Test wird die Luftdichtheit eines Gebäudes gemessen. Dieser Test ist inzwischen zum Standard für qualitativ guten Hausbau geworden. Die Energieeinsparverordnung sieht für die Durchführung des Blower-Door-Tests Vorteile vor. Werden die Grenzwerte eingehalten, darf bei der Berechnung eine geringere Luftwechselrate angesetzt werden. Wenn das Gebäude mit einer Lüftungsanlage ausgestattet ist, gehört der Blower-Door-Test zur Pflicht, da diese Technik im Energiebedarfsnachweis nur dann berücksichtigt werden darf, wenn ein Dichtheitsnachweis geführt werden kann. Wer ein Niedrigenergiehaus oder ein Passivhaus baut, für den ist der Nachweis ebenfalls Pflicht.
Finanzierungsunterlagen und Bauantragsunterlagen
Alle notwendigen bautechnischen Unterlagen für die Beantragung der Baufinanzierung müssen vom Bauunternehmer kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Das sind insbesondere Grundrisse, Ansichten und Schnittzeichnungen des geplanten Bauvorhabens. Das gleiche gilt für die notwendigen Unterlagen für den Bauantrag. Auch hier muss der Bauunternehmer einen kompletten Satz aller notwendigen Unterlagen kostenlos zur Verfügung stellen.
Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
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