Hausbautipps24 - Bauplanung

So kann man von der reduzuierten Mehrwertsteuer beim Hausbau profitieren

Hausbau / Bauplanung:  Die reduzierte Mehrwertsteuer gilt - Stand jetzt - bis Ende Dezember 2020. Davon ist auch die Maklerprovision betroffen. Bei einer exemplarischen Netto-Maklerprovision von 25.000 Euro beträgt die Umsatzsteuer beim herkömmlichen Satz von 19 Prozent 4.750 Euro, beim reduzierten Satz von 16 Prozent 4.000 Euro. Eine Ersparnis also von 750 Euro.

 

Von den niedrigeren Kosten für die Maklercourtage können Interessenten nur dann profitieren, wenn ihr Kaufvertrag zwischen dem 1. Juli und 31. Dezember 2020 wirksam geschlossen wurde. Wenn der zugehörige Maklervertrag ab dem 1. März und vor dem 1. Juli 2020 abgeschlossen wurde, hat der Kunde laut Maklerverband IVD keinen gesetzlichen Anspruch auf Weitergabe des Steuervorteils, auch wenn sich viele Makler kulant zeigen.

Eine wesentlich höhere Ersparnis winkt Immobilieninteressenten durch ein Gesetz, das Ende 2020 in Kraft tritt: Es sieht die jeweils hälftige Zahlung der Maklercourtage durch Verkäufer und Käufer vor. Bisher tragen ausschließlich Käufer die Kosten. Im genannten Beispiel von 25.000 Euro netto würde die Ersparnis (bei dann wieder 19 Prozent Mehrwertsteuer) 14.875 Euro betragen. 59 Prozent der Immobilieninteressenten würden ihren Wohntraum bei geringeren Kaufnebenkosten wie Makler- und Notargebühren umsetzen – zu dem Ergebnis kam eine repräsentative Umfrage von Interhyp.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Mehrwertsteuersenkung

Auch beim Hausbau können Bauherren und Modernisierer von der Mehrwertsteuersenkung profitieren, wenn die Bauabnahme in das zweite Halbjahr 2020 fällt. Ein Beispiel: Bei Bau- oder Modernisierungskosten von 200.000 Euro bringt der um drei Prozent verringerte Steuersatz eine Ersparnis von 6.000 Euro. Bauherren sollten aber wissen: Wer jetzt erst einen Vertrag über die Errichtung eines Neubaus abschließt, muss damit rechnen, dass Fertigstellungen, Bauabnahmen und Zahlungen erst nächstes Jahr oder noch später erfolgen - dann voraussichtlich wieder mit 19 Prozent versteuert. Selbst wenn jetzt Teilzahlungen zu 16 Prozent geleistet werden, die Schlussabnahme aber 2021 erfolgt, muss für die diesjährigen Teilzahlungen drei Prozent Mehrwertsteuer nachgezahlt werden.

Dadurch können bei der Baufinanzierung Finanzierungslücken entstehen, was das Sicherheitsbedürfnis der Banken weckt. Unserer Erfahrung nach verlangen einige Kreditinstitute einen Nachweis vom Bauträger, aus dem ersichtlich wird, dass die Rückkehr zur regulären Mehrwertsteuer ab 2021 geplant ist. Andere Geldgeber erwarten, dass Eigenkapital vorgehalten wird, oder setzen bei Neuanfragen alle Baukosten grundsätzlich mit 19 Prozent Mehrwertsteuer an.

Quelle: Interhyp
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