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Hausbau leicht gemacht: Die Vorteile eines General-Unternehmens

Hausbau / Bauplanung:  Wer den Bau eines Eigenheims plant, steht oft vor der Frage nach dem richtigen Baupartner. Im folgenden Artikel informieren wir Sie, ob ein General-Unternehmer für Sie infrage kommt und welche Vorteile sich daraus ergeben können.

 

General-Unternehmen - was ist das eigentlich?

Im Wohnungsbau ist der General-Unternehmer hauptverantwortlich für die Koordination und Durchführung aller Arbeiten, die notwendig sind, um ein Fertighaus zu bauen und an den Eigentümer zu übergeben. In der Regel übernimmt der General-Unternehmer sowohl den Rohbau als auch Teile des Innenausbaus. Für Spezialgewerke wie Elektro-, Sanitär- und Heizungsinstallationen werden häufig Subunternehmer beauftragt. Wer einen General-Unternehmer mit dem Bau seines Hauses beauftragt, sollte im Idealfall bereits ein Grundstück besitzen oder gerade erwerben. Der General-Unternehmer übernimmt auch die Koordination der verschiedenen Handwerker. Führt der General-Unternehmer alle Arbeiten selbst aus, spricht man von einem Alleinunternehmer.
 
Die Planung des Hauses gehört in der Regel nicht zum Leistungsumfang eines General-Unternehmers; hierfür muss ein Architekt beauftragt werden. Einige General-Unternehmer bieten jedoch gegen Aufpreis Standardhäuser an, für die bereits Pläne vorliegen, so dass sie zu Totalunternehmern werden. Die Gestaltungsmöglichkeiten des Bauherrn sind dann allerdings eingeschränkt. Möchte der Bauherr aktiv am Bau seines Hauses mitwirken, verfügt aber nicht über die notwendigen Kenntnisse, kann vereinbart werden, dass der Bauherr Eigenleistungen erbringt. Außerdem kann vertraglich festgelegt werden, dass der General-Unternehmer für die Beschaffung aller Baumaterialien und die Einrichtung der Baustelle verantwortlich ist.

Mit welchen Vorteilen kann ein General-Unternehmen punkten?

Derzeit werden die meisten Bauprojekte von einem General-Unternehmer ausgeführt. Dies hat gute Gründe, denn General-Unternehmen bieten eine Reihe von Vorteilen.

1. Der General-Unternehmer trägt die Verantwortung

Der General-Unternehmer trägt die Verantwortung und die Haftung für alle Mängel. Beauftragt er Handwerker, die ihre Arbeit nicht mit der erforderlichen Sorgfalt ausführen, ist es seine Aufgabe, eine adäquate Lösung zu finden. Er haftet gegenüber dem Bauherrn dafür, dass er oder seine Subunternehmer die vereinbarte Leistung auch tatsächlich erbringen.

2. Die Lieferung erfolgt aus einer Hand

Der General-Unternehmer bietet eine Komplettlösung aus einer Hand. Für die meisten Bauherren wäre es eine Überforderung, alle Einzelgewerke wie:
 
2. Rohbau,
3. Schreinerarbeiten,
4. Elektro-, Heizungs- und Sanitärinstallationen
 
selbst zu vergeben. Wichtig ist, dass Sie als Bauherr genau darauf achten, welche Leistungen Sie in Auftrag geben - und welche nicht. Auf diese Weise wird kein Gewerk vergessen und Sie als Bauherr haben so wenig Aufwand wie möglich.

3. Planungs- und Gestaltungsfreiheit

Grundsätzlich haben Sie Gestaltungsfreiheit. Viele General-Unternehmer bieten jedoch kostengünstige Standardgrundrisse oder Typenhäuser an. Abweichungen von diesen Standardgrundrissen sind manchmal gegen Aufpreis möglich. Architekten hingegen entwerfen ausschließlich nach Ihren Vorgaben.

4. Effiziente Kommunikation

Sie als Bauherr profitieren davon, dass Sie nur einen Ansprechpartner haben. Dies vereinfacht die Kommunikation und Entscheidungsfindung, da Sie sich nicht um die Koordination zahlreicher Handwerksbetriebe kümmern müssen. Dadurch wird auch das Risiko von Missverständnissen beim Bau Ihres Traumhauses stark verringert.

Risiken und Herausforderungen

Die Übertragung der Verantwortung für den Bau Ihres Hauses an einen General-Unternehmer kann auch Nachteile mit sich bringen. So haben Sie beispielsweise kein Weisungsrecht gegenüber den Handwerkern, da diese ausschließlich dem General-Unternehmer verpflichtet sind. Auch bei der Auswahl der Handwerker haben Sie kein Mitspracherecht. Außerdem ist nicht gewährleistet, dass der General-Unternehmer den Baufortschritt objektiv beurteilt. Es empfiehlt sich daher, zusätzlich einen unabhängigen Sachverständigen oder Ihren Architekten mit der Überprüfung und Abnahme des Baufortschritts zu beauftragen.
 
Fazit:
 
General-Unternehmer sind Baupartner und Ansprechpartner, die ein umfassendes Know-how in die Zusammenarbeit einbringen. Sie können Ihnen ohne großes Risiko die Verantwortung übertragen und von den vielfältigen Vorteilen profitieren.
    
Quelle:  Tipps24-Netzwerk - HR
Foto: Pixabay / CCO Public Domain / Mohamed_hassan