Hausbautipps24 - Bauplanung

Beim Bauvertrag auf das Wort „bauseits“ achten!

Hausbau / Bauplanung:  Wer den Bau eines Eigenheims plant und sich auf die Suche nach einem passenden Bauunternehmen für das Hausprojekt macht, sollte beim Bauvertrag genau hinsehen. Denn oft sind es leicht zu übersehende Kleinigkeiten, die zu erheblichen Mehrkosten führen und die Finanzierung des Eigenheimtraums gefährden können.

 

Ein versteckter Fallstrick in vielen Bau- und Leistungsbeschreibungen ist das Wörtchen "bauseits". Es bedeutet, dass bestimmte Arbeiten, Aufgaben oder Materialien nicht vom Bauunternehmen erbracht oder geliefert werden, sondern vom Bauherrn selbst organisiert und bereitgestellt werden müssen.

Vorsicht vor nicht angebotenen Zusatzleistungen für Vorbereitungen des Grundstücks

Als typisches Beispiel für bauseitig geforderte Leistungen sind Anforderungen an das Bauland, die vom Unternehmen vertraglich vorausgesetzt werden oder vom Bauherrn zu erfüllen sind. Das können etwa die Anschlüsse ans öffentliche Strom-, Wasser-, Abwasser- und Telekommunikationsnetz, die Erschließung der Zufahrt für Baufahrzeuge oder Bereitstellung von Baustrom und anderen Baustelleneinrichtungen sein. Auch die Beseitigung von Hindernissen und Vegetation, das Einholen von Genehmigungen oder die Bauschuttentsorgung können als Bauherrenleistungen definiert sein.

Keinen Bauvertrag ohne Klarheit über den Grundstückszustand abschließen

Den Bauvertrag sollte man vor Abschluss daraufhin überprüfen lassen, am besten von einem unabhängigen Vertrauensanwalt. Dringend abzuraten ist vom Abschluss eines Bauvertrags, bevor ein Grundstück gefunden ist. Hier kann der Bauunternehmer Zusatzkosten für die Grundstückserschließung oder die Beseitigung von Altlasten nicht abschätzen und fordert daher in vielen Fällen "bauseits" einen Zustand, bei dem er ohne weitere Vorarbeiten mit dem Hausbau starten kann. Wenn das Grundstück gefunden ist, gibt ein Bodengutachten mehr Sicherheit vor unvorhersehbaren Mehrkosten. Auf Basis des Grundstückszustands und des Gutachtens kann der Bauherr ein Angebot einfordern, in dem keine Bauherrenleistungen im Kleingedruckten versteckt sind.

Quelle: djd - Bauherren-Schutzbund
Foto: djd/Bauherren-Schutzbund/Getty Images/Wilfried Besler