Bauland: Vor dem Kauf den Bebauungsplan prüfen
Gemeindesatzung macht verbindliche Vorgaben für den Hausbau
Hausbau / Bauplanung: Die Lage ist bei der Wahl eines Grundstücks meist ausschlaggebend. Was viele Bauherren nicht wissen: Für Baugebiete gelten verbindliche Regeln, die auch den Hausbau betreffen.Zukünftige Eigenheimbesitzer finden im Bebauungsplan verbindliche Vorgaben für den Hausbau, wie die Anzahl der gestatteten Vollgeschosse, die Größe der Grund- und Geschossfläche oder unbebaubare Flächen. Benötigt eine fünfköpfige Familie beispielsweise ein Haus mit zwei Vollgeschossen, muss sie darauf achten, dass der Bebauungsplan dies erlaubt. Häufig gibt es weitere ortsgestaltende Auflagen, die zum Beispiel Dachformen, Farben oder Materialien bestimmen. "Einige Bauherren sind sich dieser Vorgaben nicht bewusst. Schlimmstenfalls ist das Grundstück schon gekauft und das gewünschte Haus darf nicht gebaut werden", erklärt Neugebauer. "Wir beraten unsere Kunden von vornherein umfassend. So beziehen sie am Ende der Bauzeit ihr individuell geplantes Traumhaus - und zwar in einer Wohngegend nach Wunsch."
Allgemein gilt: Was im Bebauungsplan nicht geregelt ist, kann frei bestimmt werden, muss sich aber in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Sämtliche Satzungen finden Bauherren beim zuständigen Bauordnungs- beziehungsweise Stadtplanungsamt oder bei der Gemeindeverwaltung.
Weitere Informationen zum Thema Bebauungsplan finden Sie hier: Hausbautipps24- Ratgeber Grundstückskauf - Bebauungsplan
Text & Fotoquelle: ibg-Haus.de