Notwendige Vorbereitung für den Hausbau, die Bauplanung
Hausbau / Bauplanung: Der Hausbau beginnt in der Regel mit dem Erwerb eines geeigneten Grundstückes. Das bedeutet, dass vor dem eigentlichen Bauvertrag ein Grundstückskaufvertrag geschlossen werden muss. Hier beginnt schon die erhöhte Aufmerksamkeit. Was ist wie zu bebauen? Wo bekommt man die notwendigen Informationen über die Art und die Möglichkeiten sowie über mögliche weitere Ausführungsbestimmungen zu einem Hausbau auf diesem Grundstück? Wie verhält es sich mit Baulasten? Was sind eigentlich Erbbaugrundstücke? Was sind Leitungs- und Wegerechte?
Vieles, vieles mehr an Fragen tauchen in diesem Zusammenhang auf. Hilfe gibt es hierzu in Fachbüchern und bei einem professionellen Ratgeber für den Grundstückskauf im Internet. Ist das Grundstück dann infolge der Sicherheit durch das Einholen der notwendigen Informationen gekauft, kann man sich erst mit dem eigentlichen Bauvertrag beschäftigen.
Der Bauvertrag in Deutschland
Die VOB -Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen- regelte in Deutschland die Inhalte und Bestimmungen für einen Bauvertrag bis zum Jahr 2008. Da dieser aber unter Umständen Verbraucherrechte beeinträchtigen kann, werden heute überwiegend Werkverträge nach dem Werksvertragsrecht des BGB §§ 631-651 geschlossen.
Wenn heute noch Verträge nach der VOB geschlossen werden, muss unbedingt darauf geachtet werden, dass dabei nicht AGB Rechte nach den §§ 307 bis 309 des BGB verletzt werden. Weitere Aufmerksamkeit ist geboten, wenn man mit einem Architekten baut, da dann ein Architektenvertrag nach Werkvertragsrecht geschlossen werden muss.
Die Bau- und Leistungsbeschreibung
Bei der Planung eines Neubaus ist die Bau- und Leistungsbeschreibung von zentraler Bedeutung. Hier wird festgelegt, welche Bauqualität mit welchen Baustoffen und Materialien zur Anwendung kommt. Es ist vertraglich nur das festgelegt, was auch in der Baubeschreibung steht. Mündliche Abreden gelten nur, wenn sie schriftlich von beiden Seiten gegengezeichnet werden. Die Broschüre „Mindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser“ kann beim Kompetenzzentrum kostengünstig qualitätsbewusst Bauen direkt angefordert werden.
Die Qualität des Baugrundstücks
In den meisten Fällen werden heute bei Neubauten Bodengutachten des betreffenden Grundstücks erstellt. Dieses Gutachten gibt Auskunft über die Bodenbeschaffenheit und über mögliche Belastungen des Bodens mit Schadstoffen. Es gibt auch Auskunft über den Grundwasserspiegel, was entscheidend für mögliche Kellerbauten oder wasserdichte Fundamente sein kann. Wenn mit einem Bauträger oder Generalunternehmer gebaut wird, sind die Kosten für das Bodengutachten meist im Gesamtpreis mit enthalten.
Der Energieausweis nach EnEV
Die in Deutschland gültige Energieeinsparverordnung schreibt zwingend vor, dass mit einem Bauantrag auch ein Energiebedarfsausweis vorgelegt wird. Dieser Ausweis wird in der Regel Vertragsbestandteil eines Bauvertrages. Es gibt verschiedene Gruppen von berechtigten Personen oder Institutionen, die solch einen Energieausweis ausstellen dürfen.
Dazu gehören beispielsweise Architekten Handwerksmeister, Bauingenieure sowie staatlich anerkannte und geprüfte Techniker
Quelle: Tipps24-Netzwerk-hhr