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Versicherungen

Besondere Schadenfälle in der Hausratversicherung


hausratversicherungHausbau / Versicherungen:  Über eine Hausratversicherung verfügen mehr als drei Viertel aller deutschen Haushalte. Der Versicherungsschutz erstreckt sich in der Grundform auf Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes gegen die Risiken Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl.

Die Versicherungsgesellschaften bieten in ihren Tarifen weitere Ausgestaltungen der Grundform der Hausratversicherung an. Meist ist die Verbesserung des Versicherungsschutzes auch mit einer Erhöhung des Versicherungsbeitrages verbunden. Wer sich für einen Versichererwechsel oder eine Neuversicherung entscheidet, sollte daher sorgsam prüfen, welchen Versicherungsschutz er zusätzlich benötigt und welche Gesellschaft diesen Schutz innerhalb des „normalen“ Versicherungsvertrages für die Hausratversicherung anbietet.

Gegen Aufpreise können bei den meisten Versicherern weitere Risiken, wie Elementarschäden (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben), Überspannungsschäden und Fahrraddiebstähle eingeschlossen werden. Gegebenenfalls anfallende Aufräumkosten oder die Kosten für die Unterbringung in einem Hotel (z.B. nach einem Brand) können von der Hausratversicherung bezahlt werden.

Häufig werden Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen oder solche die durch Trickdiebstähle in der eigenen Wohnung hervorgerufen werden, von den Versicherungsgesellschaften nicht bezahlt oder gekürzt. Moderne Hausratversicherungspolicen verzichten auf die Kürzungsmöglichkeiten und ersetzen den Schaden auch in diesen Fällen in vollem Umfang.

Moderne Risiken in der Hausratversicherung

Reisen gehört heute zum Alltag der Menschen. Zug- und Schiffsreisen erfreuen sich besonderer Beliebtheit. Das allerdings nicht nur bei den Reisenden sondern auch bei Dieben und Trickbetrügern. Moderne Hausratversicherungen bieten daher auch Versicherungsschutz gegen den
Diebstahl aus Schiffskabinen und Zugabteilen.

Wasser wird in überreichem Maße genutzt. Allerdings kann das Wasser auch im Haushalt Schäden verursachen, die den normalen Umfang des Versicherungsschutzes übersteigen können. Besondere Risiken bestehen insbesondere für Wasserbetten und Aquarien. Wenn diese auslaufen hat man es meist mit Großschäden zu tun. Dieses Risiko kann im Rahmen der Hausratversicherung auch teilweise ohne Prämienzuschlag abgesichert werden.

Wichtige Daten und Urkunden werden heute vielfach im Computer oder zugehörigen Geräten aufbewahrt. Was passiert, wenn diese Daten zerstört oder beeinträchtigt werden? Experten finden häufig Möglichkeiten, diese Daten noch zu retten. Solche Datenrettungskosten können in den Versicherungsschutz der Hausratversicherung aufgenommen werden.

Finanzschutz in der Hausratversicherung enthalten?

Einige Versicherungsgesellschaften bieten im Rahmen der Hausratversicherung auch den Schutz von Konten und Finanzmitteln an. Dabei gilt es, den durch Missbrauch entstandenen finanziellen Schaden im Rahmen einer jährlichen Höchstsumme abzudecken.

Versicherbar ist der Missbrauch von Kreditkarten, Debitkarten und sonstigen Kundenkarten, die mit Zahlfunktion versehen sind. Die Versicherung tritt ein, wenn das Finanzierungsinstitut keinen Ersatz leistet. Weiterhin besteht Versicherungsschutz für Schäden, die dadurch entstehen, dass die Kartennummer bei Bezahlvorgängen missbräuchlich von Fremden genutzt wird.

Auch das weite Feld des Online-Banking ist gegen missbräuchliche Nutzung versicherbar. Ob nun beim Online-Banking durch das sogenannte Phishing Schäden entstehen oder durch die Nutzung von Online-Bezahlsystemen, auch über Telefon- und E-Mail-Banking, der Versicherungsschutz greift auch hier bis zur jährlich festgesetzten Höchstgrenze.

Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
Foto: Pixabay / CCO Public Domain