Was bietet eine Hausratversicherung heute?
Hausbau / Versicherungen: Der Hausbau oder -kauf ist bekanntlich die größte Investition, die ein Otto-Normalverbraucher in seinem Leben tätigt. Viele vergessen aber, wie wertvoll ihr Hausrat im Laufe der Jahre wird. Wenn der Hausrat von einem durch eine vergessene Kerze ausgelösten Brand oder einen Einbrecher zerstört wird, kann es zu einem existenziellen finanziellen Schaden führen, wenn keine passende Hausratversicherung existiert.
Die Leistungen einer Hausratversicherung
Die Bezeichnung Hausratversicherung sagt bereits alles aus, was diese Police abdeckt. Was aber versteht man unter Hausrat? Möbel, Kleider, Elektrogeräte und andere Dinge, die zum Haushalt gehören. Es handelt sich folglich um Dinge, die den Bewohnern des Hauses zur Einrichtung, zum Verbrauch oder Gebrauch dienen. Dazu gehören auch Gegenstände aus dem Keller oder der Garage (Rasenmäher, Werkzeug, etc.).
Hausratversicherung kann auch bei grober Fahrlässigkeit greifen. Die Hausratversicherung ist eine Absicherung für Hausbesitzer und Mieter, die nicht selbst für Schäden an ihrem Hausrat aufkommen möchten. Solche Schäden entstehen meist aus Gründen, die nicht von den Bewohnern ausgehen. Doch grobe Fahrlässigkeit kann ebenfalls zur Beschädigung des Hausrats führen. In den meisten Hausratpolicen ist die Zahlung für Schäden durch grobe Fahrlässigkeit nicht inbegriffen. Einige Policen haben diese Abdeckung jedoch als Zusatzoption im Angebot, welches mehrere Euro im Jahr kostet. Verbraucher sollten beim Abschluss dieser Zusatzoption zwei Dinge beachten:
Was genau versteht der Dienstleister unter grober Fahrlässigkeit?
Wie hoch ist die Versicherungssumme für Schäden durch grobe Fahrlässigkeit?
Unter grobe Fahrlässigkeit fällt beispielsweise das Vergessen einer brennenden Kerze, die das Haus anzündet. Oder man lässt den Wasserhahn versehentlich laufen und das Haus wird überschwemmt.
5 Tipps zum Abschluss einer Hausratpolice
Auf den ersten Blick scheint das Angebot der Versicherer über die Leistungen einer Hausratversicherung ähnlich zu sein. Bei genauerem Hinsehen werden Unterschiede deutlich. Die nachfolgenden Tipps sollen Verbrauchern helfen, die passende Police zu finden:
1. Preise vergleichen: Eine Hausratpolice muss nicht teuer sein. Wie viel sie kosten darf, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. So beeinflusst unter anderem der Wohnort den monatlichen Beitrag. Wer in einer Risikozone wohnt, der zahlt mehr Geld für diese Police. Weiterhin spielt die Wohngröße und die Versicherungssumme eine Rolle.
2. Versicherungswert schätzen: Die Versicherungssumme bereitet den meisten Verbrauchern Kopfzerbrechen. Wer falsch schätzt, zahlt zu viel oder zu wenig. Verbraucher können ihren Hausrat pauschal versichern lassen. Dann gehen die Versicherer von einem allgemeinen Wert (650 € / qm2) aus. Besser ist es jedoch, alte Rechnungen hervorzuholen und den Wert möglichst genau selbst einzuschätzen.
3. Versicherungssumme aktualisieren: Der Versicherungswert ist keine fixe Angabe. Im Laufe der Jahre gewinnt der Hausrat durch die Akquise neuer Gegenstände an Wert. Verbraucher sollten die Versicherungssumme aus diesem Grund regelmäßig aktualisieren.
4. Preise vergleichen: Die Leistungen und Preise für Hausratversicherungen können von Anbieter zu Anbieter stark variieren. Verbraucher sollten die Angebote verschiedener Dienstleister vergleichen, bevor sie eine Entscheidung treffen.
5. Police wählen: Eine Hausratversicherung sollte mindestens Schäden durch Diebstahl, Einbruch, Sturm und Feuer abdecken. Der Einschluss von Schäden durch Überschwemmungen und Erdbeben (Elementarschäden) ist sinnvoll, wenn die Region durch solche Gefahren bedroht ist. Zusatzpolicen für Wasserschäden, Glasbruch oder Ähnliches können je nach Fall ebenfalls infrage kommen.
6. Zusatzrisiken versichern: Hierzu gehören heute Schäden, die durch Online-Banking-Betrug (Phishing), Datenverluste, Fahraddiebstahl und Glasbruch entstehen können.
Die Pflichten des Verbrauchers im Schadensfall
Der Abschluss einer Hausratversicherung bringt für den Verbraucher gewisse Verbindlichkeiten mit sich. So unterliegen Versicherte der sogenannten Obliegenheitspflicht, über die sie zunächst belehrt werden müssen. Die Verletzung der Obliegenheitsverpflichtung würde gemäß §§ 6 III und 62 II VVG die Befreiung des Versicherers von seiner Leistung bedeuten.
Konkret sind Verbraucher bei Einbruch dazu verpflichtet, die Polizei zu verständigen und eine Stehlgutliste anzufertigen. Erst dann ist der Fall der Versicherung zu melden. Geht man nicht in dieser Reihenfolge vor, kann die Versicherung die Zahlung verweigern. Auch bei längerer Abwesenheit (Urlaub) oder für den Fall, dass ein Baugerüst am Haus steht, ist die Versicherung zu informieren. In dieser Zeit besteht eine erhöhte Einbruchsgefahr.
Prävention & Bekämpfung: Den Hausrat selbst schützen
Eine Hausratversicherung bewahrt vor vielen Schäden. Besser ist es natürlich, es gar nicht erst zu einem Brand oder Einbruch kommen zu lassen. Verbrauchern stehen dazu verschiedene Präventionsmaßnahmen zur Verfügung:
Brand: Ein Feuerlöscher sollte laut dem Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) in jedem Haushalt zu finden sein. Die Bewohner des Hauses müssen ihn aber auch handhaben können.
Einbruch: Zu den klassischen Präventionsmaßnahmen gegen Einbruch gehören diverse Produkte wie Alarmanlagen und Überwachungssysteme. Doch auch die Bewohner des Hauses sollten ihr Verhalten anpassen und dem Einbrecher den Einbruch erschweren. Die Webseite k-einbruch.de macht auf klassische Schwachstellen eines Hauses aufmerksam.
Wasserschaden: Ein Wasserschaden kann ernsthafte Schäden am Hausrat verursachen. Inzwischen gibt es spezielle Wassermeldesysteme, die alle Leitungen im Haus überwachen. Im Notfall wird die Wasserzufuhr unterbrochen. Verbraucher sind zudem gut beraten, das Wasser bei längerer Abwesenheit, z.B. im Urlaub abzustellen.
Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
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