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Versicherungen

Anforderungen an die Wohngebäudeversicherung heute


wohngebaeudeversicherungHausbau / Versicherungen:  Die Gebäudeversicherung zählt mit ihrer Sparte „Feuerversicherung“ zu den ältesten Versicherungszweigen überhaupt. In der Wohngebäudeversicherung wird in der Regel die Versicherung mehrerer Risiken gebündelt abgeschlossen. Zur Grundpolice gehört die Absicherung gegen Schäden aufgrund von Feuer, Leitungswasser und Sturm. Zusätzlich versicherbar sind Schäden an der Verglasung des Gebäudes, an der Photovoltaikanlage und heute ganz wichtig, durch Elementar-Risiken.

Welche Schäden treten üblicherweise in der Wohngebäudeversicherung auf?

Im Rahmen der Absicherung gegen Feuerschäden stehen die Schäden, die durch Brand oder Blitzschlag hervorgerufen werden an erster Stelle, bei der Leitungswasserversicherung sind dies Bruchschäden an Wasserleitungen und winterliche Frostschäden am Leitungssystem. In der Sturmversicherung werden hauptsächlich Schäden an Wänden und Dächern des Wohngebäudes, die durch Sturm und Hagel verursacht werden, entschädigt.

Die Zusatzversicherungen gegen Bruch der Verglasung, Zerstörung der PV-Anlage und Elementarschäden weisen ihre spezifischen Schadensbilder auf. Bei der Glasversicherung ist dies meist die Zerstörung von Scheiben an Wintergarten und Terrassendächern, in der PV-Anlagen-Versicherung die Zerstörung oder Beeinträchtigung der Solaranlage. Ein besonderer Fall ist die Elementarschadenversicherung. Sie leistet Ersatz für Schäden durch Hochwasser, Überschwemmungen, Schneelasten oder Erdbeben. Neben den Kosten für die Schäden am Gebäude selbst sind auch die Aufräumungs- und etwaige Entsorgungskosten mit versichert. Dazu finden sich die Einzelheiten in den Tarifbedingungen der Versicherer. Der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung sollte wohl überlegt sein und vor allem ist es dringend erforderlich, die angebotenen Leistungen zu vergleichen.

Was gehört zum Versicherungsgegenstand Gebäude?

Im Rahmen der Gebäudeversicherung ist nicht nur das Gebäude selbst versichert sondern auch mit dem Gebäude verbundene Anlagen und Einrichtungen, Einbauten, Nebengebäude und Garagen sowie außen am Gebäude angebrachte fest verbundene Gegenstände wie Markisen und Überdachungen auf Terrassen und Balkonen, Hauseingangs-Überdachungen, Vordächer und Antennenanlagen. Auch Gartenhäuser, Einfriedungen, Pergolen, Carports und Briefkästen können in den Versicherungsschutz einbezogen sein.

Die Wichtigkeit der Elementarschadenversicherung im Rahmen der Wohngebäudeversicherung

Was viele Experten nicht wahrhaben wollten, wovor Wetter- und Klimaforscher gewarnt haben, ist nun eingetreten. Wegen des Klimawandels häufen sich extreme Naturereignisse und Wetterlagen und damit einhergehend eine Zunahme von Starkregen, Hochwasser, Sturm bis zum Tornado, Hagel oder Schneefall. Wie in den letzten Monaten zu beobachten, führen diese Ereignisse zu großen Schäden an Gebäuden und keiner kann sich davor mehr sicher fühlen.

Auch wer meint, dass ihn Hochwasser nicht tangieren kann, sollte aufgrund der Bilder und Ereignisse der letzten Monate wissen, dass Starkregen, auch weit entfernt von Flüssen oder durch Hochwasser gefährdeten Gebieten, zu verheerenden Überschwemmungen führen kann.

Die Elementarschadenversicherung als Teil der Gebäudeversicherung

Die Elementarschadenversicherung kann nicht als einzelner Versicherungsvertrag abgeschlossen werden. Sie ist immer nur im Rahmen der Gebäude- oder Hausratversicherung abzudecken, denn sie
deckt die Risiken ab, die von den Versicherern im Rahmen der „normalen“ Risiken, Feuer, Leitungswasser und Sturm, ausgeschlossen sind. Zu den versicherten Risiken gehören

Überschwemmung, Rückstau, Hochwasser
Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch,
Schneedruck, Lawinen und
Vulkanausbruch.

Grundlage für die Tarifeinstufung zumindest von Risiken im Bereich Überschwemmung und Sturmflut ist das elektronischen Zonierungssystem für Überschwemmung, Hochwasser und Rückstau – kurz ZÜRS genannt. Das System wird regelmäßig aktualisiert, so dass heute fast jedes Gebäude in Deutschland in eine von vier Gefährdungsklassen (GK) eingestuft ist:


Die Einstufung bedeutet:

GK 1: statistisch seltener als einmal alle 200 Jahre ein Hochwasser
GK 2: statistisch 1 mal in 50-200 Jahren ein Hochwasser
GK 3: statistisch 1 mal in 10-50 Jahren ein Hochwasser
GK 4: statistisch häufiger als 1 mal in 10 Jahren ein Hochwasser


In der Zone GK 1 liegen etwa 86 % der Gebäude, in GK 2 etwa 10-12 % der Gebäude. Nur etwa 3 % der Gebäude liegen in den Zonen 3 und 4.

Die Elementarschadenversicherung für Gebäude in der GK 4 ist in der Regel nicht möglich. In der Gefährdungsklasse 3 werden teilweise Selbstbeteiligungen in unterschiedlicher Höhe verlangt.
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Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
Foto: Thorben Wengert / pixelio.de