Was beinhaltet eine Bauleistungsversicherung?
Hausbau / Versicherungen: Mit einer Bauleistungsversicherung, auch Bauwesenversicherung genannt, sollte sich jeder Bauherr befassen. Kein Neubau, Anbau oder Umbau geht ohne Schwierigkeiten oder unvorhergesehene Dinge über die Bühne. Dabei entstehen manchmal größere Risiken, die ein Bauherr gar nicht einmal vermuten würde. Das kann in Einzelfällen zu großen finanziellen Belastungen führen. Ohne einen entsprechenden Versicherungsschutz trägt der Bauherr diese Risiken ganz allein. Ein normaler Hausbau allein ist kostenintensiv genug und wird meist einmal im Leben vorgenommen. Da sollte also alle Vorsicht gelten und alle Vorsorge getroffen werden.
Das Leistungsspektrum der Bauleistungsversicherung
Was leistet nun solch eine Bauleistungsversicherung? Zunächst einmal hat diese Versicherung, wie der Name schon aussagt, etwas mit dem Bauen zu tun. Daher beschränkt sich die Bauleistungsversicherung auf Schäden am unfertigen, im Entstehen befindlichen Haus. Hierzu zählen zunächst einmal:
Mutwillige Zerstörungen durch Dritte (der Vandalismus)
Diebstahl von bereits eingebauten Materialien,
Höhere Gewalt bei Elementarereignissen (Sturm, Überschwemmung etc.)
Konstruktionsfehler des Bauwerkes und Materialfehler
Unbeachtete oder unbekannte Eigenschaften des Baugrundes
Auch die Folgekosten eventueller Material- oder Konstruktionsfehler können bei vielen Tarifen mitversichert werden.
Was ist nicht mitversichert?
Schäden, die durch Blitzeinwirkung oder durch sonstiges Feuer entstehen, sind in der Bauleistungsversicherung nicht mitversichert. Zur Abdeckung dieser Risiken ist eine Feuerrohbauversicherung notwendig und angebracht.
Im Gegensatz zu Konstruktionsfehlern sind Fehler bei der Bauausführung nicht mitversichert; ebenso nicht versichert sind Schäden durch normale Witterungseinflüsse, durch Kernenergieunfälle oder durch kriegerische Ereignisse.
Auch Fahrzeuge, ob privat oder gewerbliche von beispielsweise Handwerksfirmen, die auf der Baustelle stehen oder bewegt werden, sind im Rahmen der Bauleistungsversicherung nicht versichert.
Die Ersatzleistungen im Schadensfall
Ist ein Schaden eingetreten, werden die Summen erstattet oder geleistet, die notwendig sind, um den ursprünglichen Bauzustand vor Eintritt des Schadens wieder herzustellen. Die Ersatzleistung bezieht sich auf materielle Schäden und gestohlenes Bauwerkzeug sowie Beschädigungen am und im Haus, die durch Wetter und Wind verursacht worden sind. Bei einem Fall von Vandalismus muss der Bauherr den ordnungsgemäßen Verschluss des Geländes und des Hauses nachweisen.
Bei Problemen in der Ursachenforschung und unklarer Rechtssituation leistet die Bauleistungsversicherung auch prozessuale und vorprozessuale
Rechtsberatung.
Deckungssummen und Laufzeit der Bauleistungsversicherung
Die Deckungssummen in der Bauleistungsversicherung ergeben sich aus der Summe der Bauleistungen ohne Außenanlagen und ohne die Baunebenkosten.
Die Laufzeit einer solchen Versicherung ist abhängig von der Bauzeit bis zur Bezugsfertigkeit des Hauses. In der Regel beträgt die Laufzeit maximal 24 Monate.
Die Versicherung zahlt nicht oder macht sonstige Schwierigkeiten
Im Falle einer Ablehnung von Leistungen oder Einschränkungen von Leistungen hat der Versicherte die Möglichkeit, einen Ombudsmann zur Schlichtung anzurufen. Ein Ombudsmann ist eine für den Verbraucher kostenfreie Schlichtungsstelle. Der Ombudsmann überprüft neutral und unvoreingenommen alle Entscheidungen einer Versicherungsgesellschaft auf ihre Rechtmäßigkeit und den Kontext zu dem abgeschlossen Verträgen.
Auf der Internetseite Ombudsmann für Versicherungen kann man sich eingehend mit dieser Thematik befassen und auch Entscheidungen einsehen, wie in Einzelfällen entschieden wurde und warum.
Quelle:Tipps24-Netzwerk-hhr
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