Neuer Energie-Schutzbrief vom Bund der Energieverbraucher
Energie / Energie sparen: Die Strom und Gaspreise sind derzeit maßlos überteuert. Verbraucher haben zwar ein Recht auf faire und billige Preise. Sie können dieses Recht aber meist nicht gegen gutbezahlte grosse Anwaltsbüros der Versorger durchsetzen. Die möglichen Einsparungen durch Rechnungskürzungen sind zwar beträchtlich, bleiben aber in der Regel ungenutzt.Das ist ärgerlich, weil die Gesetzgebung und auch die Rechtsprechung die Verbraucherrechte bestätigen. Die Versorgungspflicht besteht neuerdings zum Beispiel auch gegenüber Verbrauchern, die ihre Strom- oder Gasrechnung wegen fehlernder Billigkeit kürzen.
Der Bund der Energieverbraucher bietet nun allen seinen Mitgliedern ein Rundum-Sorglos-Paket an, den Energie-Schutzbrief. Für 69 Euro übernimmt ein spezialisierter Rechtsanwalt die komplette aussergerichtliche Vertretung eines Verbrauchers jeweils für eine Strom- oder Gasjahresabrechnung. Der Verbraucher ist damit aus der Schusslinie und braucht sich mit der Materie nicht weiter zu befassen. Er wird fachkundig beraten, welche Rechnungskürzungen angebracht sind. Der Anwalt prüft auch, ob die Abrechnung überhaupt korrekt ist. Der Bund der Energieverbraucher arbeitet dabei mit Anwälten zusammen, die auf dieses Thema spezialisiert sind.
Als Schutz vor Zahlungsklagen von Versorgern hat der Bund der Energieverbraucher für seine Mitglieder einen Prozesskostenfonds eingerichtet, in die jedes Mitglied jährlich zehn Euro einzahlen kann. Kommt es zu einer Klage, so wird die Verteidigung des Verbrauchers aus diesem Fonds bestritten.
Zahlungsklagen von Versorgern auf Zahlung des vollen Energiepreises sind äußerst selten. In Haldesleben haben gerade die Stadtwerke Wolmirstedt gegen einen Verbraucher geklagt und mit Urteil vom 8.11.2006 verloren (Az. 17 C 319/06).
Vor dem Oberlandesgericht Dresden haben Verbraucher gestern gegen den Gasversorger Enso eine Klage gegen die erhöhten Gaspreise gewonnen. Das Oberlandesgericht hat die Entscheidung des Landgerichts Dresden bestätigt, dass die Preiserhöhungen unzulässig waren.
Morgen verhandelt der Bundesgerichtshof über eine Revision, die Propan Rheingas GmbH gegen ein vom Bundes der Energieverbraucher erstrittenes Urteil vor dem Oberlandesgericht Köln (Urteil v. 13.01.2006) eingelegt hatte. Das OLG hatte der Flüssiggasfirma die Verwendung unzulässiger Preisgleitklauseln untersagt.
Der Bund der Energieverbraucher e.V. ist der Zusammenschluss von privaten und
kleingewerblichen Energieverbrauchern in der Bundesrepublik. Der Verein hat über 11.000 Mitglieder und finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge.
Text & Fotoquelle: energieverbraucher.de