Neue Vorschriften für Heizungsmodernisierung durch das Erneuerbare-Wärme-Gesetz

Kostenlose Broschüre gibt Ratschläge zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung mit einer ganzen Reihe von Möglichkeiten
Das Gesetz wird für Hausbesitzer erst aktuell, wenn sie die Heizungsanlage erneuern lassen. Die kostenlose Broschüre ist bei den unteren Baurechtsbehörden erhältlich und kann auch über das gebührenfreie Beratungstelefon des Landesprogramms Zukunft Altbau bestellt werden: 08000 12 33 33. Zur Erfüllung der Verpflichtung sieht das Gesetz eine ganze Reihe von Möglichkeiten vor. Zur Wahl stehen Solarthermie, Geothermie, Nutzung von Umweltwärme einschließlich Abwärme durch Wärmepumpen sowie Biomasse. Alternativ ist der Pflichtanteil erneuerbarer Energien etwa durch eine besonders gute Wärmedämmung oder den Anschluss an ein Nahwärmenetz ersetzbar. Sprechen technische, bauliche oder öffentlich-rechtliche Gründe gegen eine solarthermische Anlage, ist der Hausbesitzer von der Pflicht befreit.Informationen zur finanziellen Förderung der Maßnahmen nach dem „Erneuerbare-Wärme-Gesetz“
In der Broschüre „Erneuerbare-Wärme-Gesetz für Altbauten“ werden die wichtigsten Fragen zum Gesetz beantwortet. Neben den erneuerbaren Energien und den alternativen Erfüllungsmöglichkeiten gibt es Informationen zur finanziellen Förderung und zur Beratung. Welche Maßnahmen an welchem Gebäude sinnvoll sind, können qualifizierte Gebäudeenergieberater feststellen. Auskunft über Energieberater aus der Region gibt das Beratungstelefon von Zukunft Altbau und die Internetseite www.zukunftaltbau.de.Quelle: Solar Consulting Agentur für nachhaltige Kommunikation