Hausbau Solaranlagen
Otto Manning aus Vechta interessierte sich für eine Solarenergie-Anlage. Er hatte genug Literatur gelesen und war der Meinung, er könnte die Anlage selbst aufbauen. Gerade zu dieser Zeit hatte der örtliche Baumarkt ein besonderes Angebot für eine selbst zu montierende Solaranlage annonciert.
Beim Verkaufsgespräch wurde ihm gesagt, daß die Anlage durchaus auch von einem Laien aufgebaut werden könnte, da umfangreiche Montage- und Verlegeanleitungen und Richtlinien beigelegt wären.
Herr Manning versuchte verzweifelt, die Anlage zu installieren. Es gelang ihm nicht. Er ging zum Baumarkt, um die Anlage zurückzugeben und verlangte die Rückerstattung des Kaufpreises. Dies wurde vom Baumarkt abgelehnt, da die Anlage ordnungsgemäß ausgeliefert worden war.
Das OLG hatte festgestellt, das die in dieser Montageanweisung beschriebenen Tätigkeiten Fachkenntnisse voraussetzen, welche einer abgeschlossenen Berufsausbildung im Gas/Wasserinstallationshandwerk entsprächen. In der Anleitungstand stand sogar wörtlich: "Führen sie diese Montageschritte nur dann selber aus, wenn sie über diese Fachkenntnisse verfügen". Ebenso wart dort vermerkt, dass die Montage des Flachdachständers von einer Fachfirma ausgeführt werden müsse.
Weitere Informationen zu diesem Thema auch hier:
Online Ratgeber Solarenergie
Bild: Schott AG
Beim Verkaufsgespräch wurde ihm gesagt, daß die Anlage durchaus auch von einem Laien aufgebaut werden könnte, da umfangreiche Montage- und Verlegeanleitungen und Richtlinien beigelegt wären.
Herr Manning versuchte verzweifelt, die Anlage zu installieren. Es gelang ihm nicht. Er ging zum Baumarkt, um die Anlage zurückzugeben und verlangte die Rückerstattung des Kaufpreises. Dies wurde vom Baumarkt abgelehnt, da die Anlage ordnungsgemäß ausgeliefert worden war.
Herr Manning sollte klagen. Er hat eine hinreichende Aussicht auf Erfolg seiner Klage, denn das OLG Rostock hat unlängst in einem ähnlich gelagerten Fall den Verkauf einer Solaranlage zur Selbstmontage als einen Fall von arglistiger Täuschung gewertet.
Das OLG hatte festgestellt, das die in dieser Montageanweisung beschriebenen Tätigkeiten Fachkenntnisse voraussetzen, welche einer abgeschlossenen Berufsausbildung im Gas/Wasserinstallationshandwerk entsprächen. In der Anleitungstand stand sogar wörtlich: "Führen sie diese Montageschritte nur dann selber aus, wenn sie über diese Fachkenntnisse verfügen". Ebenso wart dort vermerkt, dass die Montage des Flachdachständers von einer Fachfirma ausgeführt werden müsse.
Weitere Informationen zu diesem Thema auch hier:
Online Ratgeber Solarenergie
Bild: Schott AG